EB-1-Visum: Vollständiger Leitfaden für Fachleute und Investoren - EB5Investors.com
Visa Informationen

Alles, was Sie über das EB-1-Visum wissen müssen

Was ist ein EB-1 Visum?

Ein EB-1-Visum ist ein arbeitsbezogenes Visum Wird für Personen verwendet, die zu den Besten ihres Fachs in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik zählen. Die Kategorie steht auch außerordentlichen Professoren und Forschern sowie Managern und Führungskräften multinationaler Unternehmen offen. Das Programm ermöglicht es Ausländern, eine Green Card zu erhalten und zu werden rechtmäßige ständige Einwohner der Vereinigten Staaten. Zu den Hauptvorteilen des EB-1-Visums zählen die Möglichkeit, in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten, die freie Ein- und Ausreise in das Land sowie die Möglichkeit für Visuminhaber, ihren Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder mit in die Vereinigten Staaten zu bringen. Dieses Visum eignet sich am besten für diejenigen, die in ihrem Fachgebiet eine gewisse Anerkennung erlangt haben und in die Vereinigten Staaten kommen möchten, um eine ähnliche Arbeit fortzusetzen.

 

EB-1-Visumanforderungen

Die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) hat das EB-1-Visum in drei Kategorien unterteilt: 1) Ausländer, die ein Visum besitzen außergewöhnliche Fähigkeit; 2) herausragende Professoren und Forscher;; oder 3) multinationale Führungskräfte oder Manager. Für jede Kategorie der EB-1-Klassifizierung gelten unterschiedliche Kriterien, die von der USCIS detailliert beschrieben werden und die Bewerber erfüllen müssen:

1)      Außergewöhnliche Fähigkeit— Ein Ausländer, der nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik vorweisen kann.

  • Ein Ausländer muss drei der zehn im nächsten Abschnitt besprochenen Kriterien erfüllen ODER den Nachweis einer bedeutenden einmaligen Leistung erbringen (z. B. Pulitzer, Oscar, Olympiamedaille).

2)      Herausragende Professoren und Forscher— Ein Ausländer, der für seine Leistungen in seinem akademischen Bereich internationale Anerkennung erlangt hat.

  • Ein Ausländer muss über mindestens drei Jahre Erfahrung in Lehre oder Forschung in seinem jeweiligen Fachgebiet verfügen und in die Vereinigten Staaten kommen, um eine Anstellung oder Forschung an einer Universität oder einer anderen Hochschule zu absolvieren.
  • Ein Ausländer muss mindestens zwei der unten genannten Kriterien dokumentieren und Ihnen wurde eine Anstellung in den Vereinigten Staaten angeboten.

3)      Multinationaler Manager oder Geschäftsführer– ein ausländischer Staatsangehöriger, der in die Vereinigten Staaten einreisen möchte, um bei einem US-amerikanischen Arbeitgeber eine leitende oder leitende Funktion auszuüben. Der Antragsteller muss zuvor mindestens ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.

Es ist zu beachten, dass Visa in allen drei oben besprochenen Kategorien für Personen bestimmt sind, die in ihrem Fachgebiet führend sind, und dass USCIS daher bei der Prüfung der Kriterien sehr hohe Standards anlegt. Unabhängig von der EB-1-Kategorie sollten ausländische Staatsangehörige unbedingt Informationen darüber beifügen, wie sie dies beabsichtigen fortsetzen in ihrem Leistungsbereich arbeiten, indem sie Unterlagen über Verträge oder andere zukünftige Verpflichtungen in den Vereinigten Staaten, Beiträge von potenziellen Arbeitgebern in den Vereinigten Staaten und/oder eine persönliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, wie sie beabsichtigen, weiterhin in ihrem Bereich zu arbeiten.

Klassifizierung außergewöhnlicher Fähigkeiten

Bei der Analyse eines Antragstellers der EB-1-Visumkategorie auf außergewöhnliche Fähigkeiten verwendet USCIS einen zweistufigen Ansatz, der im Fall des Neunten Bezirks etabliert wurde: Kazarian gegen USCIS, 596 F.3d 1121-22 (9. Cir.2010). Im ersten Schritt muss der Einwanderer außergewöhnliche Fähigkeiten nachweisen, indem er 1) diese Anerkennung und Anerkennung entweder durch den Nachweis einer einmaligen Leistung (eine große, international anerkannte Auszeichnung) nachweist; ODER 2) durch die Vorlage von Beweisen, die die Erfüllung von mindestens drei der unten besprochenen Zulassungsvoraussetzungen belegen. Im zweiten Schritt wird USCIS eine „endgültige Sachverhaltsfeststellung“ durchführen, um festzustellen, ob ein Antragsteller in seinem Tätigkeitsbereich ganz oben steht (Id am 1122).

Schritt 1: Außergewöhnliche Fähigkeit

1) Bedeutende internationale Auszeichnung (z. B. Nobelpreis, Oscar); OR

2) Erfüllen Sie mindestens drei der folgenden Anforderungen:

  • Erhalt nationaler/internationaler Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen;
  • Mitgliedschaften in Fachverbänden, die herausragende Leistungen verlangen;
  • Nachweis von veröffentlichtem Material über den Antragsteller in Fachpublikationen oder großen Fachpublikationen oder anderen Medien;
  • Als Beurteiler der Arbeit anderer auf diesem Gebiet fungieren;
  • Originelle und bedeutende Beiträge auf diesem Gebiet;
  • Autorenschaft oder wissenschaftliche Artikel in Fach- oder großen Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien;
  • Arbeiten wurden in künstlerischen Ausstellungen oder Vitrinen gezeigt;
  • Nachweis der Leistung einer führenden oder entscheidenden Rolle in angesehenen Organisationen;
  • Nachweis über ein hohes Gehalt oder eine andere deutlich höhere Vergütung im Vergleich zu anderen in der Branche tätigen Personen;
  • Kommerzielle Erfolge in der darstellenden Kunst

Hinweis: Antragsteller sollten Fotokopien jedes Preises oder jeder Auszeichnung, öffentliche Bekanntmachungen über die Auszeichnung und alle anderen Unterlagen vorlegen, die die Entstehung und den Zweck der Auszeichnung bestätigen. Es ist außerdem erforderlich, dass mehrere Empfehlungsschreiben vorgelegt werden, in denen auf die oben genannten Anforderungen und die Auswirkungen eingegangen wird, die der Einwanderer in diesem Bereich hat und in den Vereinigten Staaten weiterhin haben wird.

Schritt 2: „Endgültige Leistungsfeststellung“

Wenn der Antragsteller die oben besprochenen Kriterien erfüllt, prüft USCIS die gesamte Akte, um festzustellen, ob der Ausländer zu einem kleinen Prozentsatz von Personen gehört, die in ihrem Fachgebiet Spitzenleistungen erbracht haben, nationale oder internationale Ansprüche geltend gemacht haben und wem Leistungen wurden von anderen in diesem Bereich anerkannt.

Hervorragender Professor oder Forscher

Um einen Antrag auf Zulassung als EB-1-Professor oder Forscher zu stellen, muss ein Arbeitgeber den Antrag im Namen eines Ausländers einreichen, und der Ausländer muss mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, wie von USCIS beschrieben:

  • Anerkennung herausragender Leistungen durch bedeutende Preise oder Auszeichnungen;
  • Mitgliedschaft in Verbänden, die herausragende Leistungen fordern;
  • Dokumentation von in Fachpublikationen veröffentlichten Materialien über die Arbeit des EB-1-Begünstigten;
  • Mitwirkung als Beurteiler der Arbeiten anderer auf demselben oder einem verwandten wissenschaftlichen Gebiet;
  • Beitrag der ursprünglichen wissenschaftlichen oder wissenschaftlichen Forschung;
  • Autorschaft von wissenschaftlichen Büchern oder Artikeln mit internationaler Verbreitung

Multinationaler Manager oder Geschäftsführer

Um einen Antrag auf Aufnahme als EB-1-Manager oder -Führungskraft zu stellen, muss ein Arbeitgeber den Antrag im Namen des Ausländers einreichen und die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:

1) Anforderungen an den Arbeitgeber

  • Das Unternehmen muss in einer qualifizierten Beziehung zu einem ausländischen Unternehmen stehen, beispielsweise zu einer Muttergesellschaft, Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen.
  • Das Unternehmen muss als Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten Geschäfte tätigen;
  • Das Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr in den Vereinigten Staaten bestehen

Hinweis: Einige dieser Anforderungen sind leicht zu erfüllen und erfordern keine ausführliche Dokumentation. Wenn das Unternehmen jedoch klein ist oder gerade erst gegründet wird, sollte der Arbeitgeber bereit sein, umfangreiche Unterlagen vorzulegen, um seine Berechtigung nachzuweisen.

2) Anforderungen an den Mitarbeiter

  • Geschäftsführer– leitet die Organisation, Abteilung, Komponente oder Funktion; überwacht und kontrolliert die Arbeit anderer Vorgesetzter, Fach- oder Führungskräfte; hat die Befugnis, Personal einzustellen und zu entlassen sowie Personalentscheidungen zu treffen; übt die Leitung des täglichen Betriebs der Aktivität oder Funktion aus
  • Exekutive Kapazität– leitet in erster Linie das Management einer Organisation, wichtiger Komponenten oder Funktionen; legt Ziele und Richtlinien fest; verfügt über einen großen Ermessensspielraum bei der Entscheidungsfindung; erhält nur allgemeine Aufsicht 

Hinweis: die Zulassungschancen für eine EB-1C-Petition (Multinationale Manager- oder Führungsposition), wie oben beschrieben, ist viel höher, wenn der Begünstigte zuvor in dieser Position tätig war L-1A-Status.

Antragsverfahren

Wie bei anderen Einwanderungsvisa gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, ein EB-1-Visum zu erhalten: 1) Statusanpassung (AOS), wenn sich der Ausländer bereits in den Vereinigten Staaten befindet, oder 2) konsularische Bearbeitung in einem Land im Ausland. Für alle EB-1-Visumkategorien muss ein Formular I-140 (Petition for Alien Worker) bei USCIS eingereicht werden. Anträge auf „außerordentliche Befähigung“ können vom Ausländer selbst gestellt werden. Für die anderen beiden Kategorien müssen Anträge hingegen von einem Arbeitgeber eingereicht werden.

Sobald das Formular I-140 mit unterstützenden Unterlagen für die Visumkategorie eingereicht wurde, stellt das US-Außenministerium eine Einwanderungsvisumnummer aus. Wenn das Prioritätsdatum aktuell ist, dauert es etwa sechs bis acht Monate, bis der Antrag genehmigt wird (siehe). (siehe DOS Visa Bulletin). Die Wartezeit kann auf 15 Tage verkürzt werden, indem für Bewerber in den Kategorien „Außerordentliche Fähigkeiten“ oder „Herausragende Professoren/Forscher“ gegen eine zusätzliche Gebühr von 1,225 US-Dollar die Premium-Bearbeitung beantragt wird. Sobald ein EB-1-Antrag eingereicht und genehmigt wurde, kann ein Antragsteller über in die Vereinigten Staaten einreisen konsularische Bearbeitung oder Statusanpassung innerhalb von vier bis sechs Monaten nach Erhalt ihres genehmigten EB-1-Visums. Bitte beachte, dass Verarbeitungszeiten schwanken und dass es sich bei den oben genannten Zeiten um geschätzte Bearbeitungszeiten handelt.

Es wird empfohlen, dass sich Einzelpersonen an einen wenden Rechtsanwalt um festzustellen, ob sie möglicherweise für ein EB-1-Visum in Frage kommen, und um während des gesamten Prozesses hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen, der Einreichung des Antrags und der professionellen Einreichung der Beweise beraten zu werden, um die Chancen auf eine genehmigte Petition zu erhöhen.