
Von den Mitarbeitern von EB5Investors.com
- Das E-2-Visum ermöglicht es Bürgern aus Vertragsstaaten, in den USA zu investieren und dort ein Unternehmen zu führen.
- Sie müssen eine „erhebliche Investition“ tätigen und das Geschäft aktiv leiten.
- Es ist kein Mindestanlagebetrag festgelegt, in der Regel werden jedoch über 100,000 USD empfohlen.
- Das Visum ist befristet, kann aber unbegrenzt verlängert werden, solange das Unternehmen aktiv bleibt.
- Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis beantragen; Kinder unter 21 Jahren können die Schule besuchen.
- Eine Greencard kann nicht direkt ab E-2 beantragt werden, Übergänge sind jedoch möglich.
Da das E-2-Visum auf einem internationalen Abkommen basiert, ist es wichtig zu wissen, dass viele Länder kein solches Abkommen mit den USA haben und deren Staatsangehörige daher nicht für dieses Visum in Frage kommen. Zu den größten dieser nicht berechtigten Länder zählen China, Indien, Brasilien und Russland. Die vollständige Liste der berechtigten Vertragsstaaten finden Sie hier.
Das E-2-Visum kann eine attraktive Option für Investoren sein, die das EB-5-Visum in Betracht gezogen haben und aus einem berechtigten Vertragsstaat stammen. Dieser Artikel soll Investoren helfen, zu entscheiden, ob das E-2-Visum für sie geeignet ist , und bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antragsprozess.
Was ist das E-2-Visum?
Das E-2-Visum ist ein investitionsbasiertes Nicht-Einwanderungsvisum für Unternehmer, die in den USA ein Unternehmen gründen und betreiben möchten. Es wird als „Treaty Investor Visa“ bezeichnet, was bedeutet, dass zwischen dem Herkunftsland des Investors und den USA ein Abkommen bestehen muss, das die Beantragung des E-2-Visums ermöglicht. Wie bereits erwähnt, gehören China, Indien, Russland und Brasilien zu den größeren Ländern, die nicht berechtigt sind.
Das E-2-Visum ermöglicht es Inhabern und Geschäftsführern, wichtige Mitarbeiter aus ihrem Heimatland für ihr Unternehmen zu gewinnen. Im Gegensatz zum EB-5-Programm gelten für dieses Visum keine strengen Anforderungen an die Beschäftigung . Der ausländische Staatsangehörige muss jedoch nachweisen, dass das Unternehmen deutlich mehr Einkommen generiert, als für seinen Lebensunterhalt erforderlich ist. Dies bedeutet, Arbeitsplätze zu schaffen und einen positiven Beitrag zur US-Wirtschaft zu leisten.
Mit dem E-2-Visum können Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren gemeinsam mit dem Hauptantragsteller in die Vereinigten Staaten einreisen. Sie dürfen ungehindert arbeiten und die Schule besuchen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das E-2-Visum nicht direkt zu einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung führt . Es kann jedoch unbegrenzt verlängert werden, da es keine zeitliche Begrenzung gibt. Manche Investoren sehen dies zwar als Einschränkung, doch viele streben nicht unmittelbar eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung an. Dennoch gibt es für diejenigen Investoren, die zu einem späteren Zeitpunkt während ihres E-2-Status eine Green Card beantragen möchten, Möglichkeiten, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
Voraussetzungen
Das erste Kriterium für die Zulassung ist die Staatsangehörigkeit des Investors. Nur Investoren aus Ländern dieser Liste sind berechtigt, ein Visum zu beantragen. Sobald die Voraussetzungen gemäß dem Abkommen erfüllt sind, muss der Investor weitere Kriterien erfüllen. Eine Analyse dieser Kriterien folgt:
Wie viel Geld muss investiert werden?
Die Bestimmungen legen keine exakte Investitionssumme für das E-2-Visum fest. Es gibt jedoch zahlreiche Anhaltspunkte, die helfen, einen angemessenen Betrag zu bestimmen. Der erste Anhaltspunkt ist, dass die Investition substanziell sein muss . Um festzustellen, ob eine Investition substanziell ist, führt der Konsularbeamte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch. Diese Prüfung vergleicht die Höhe der Investition mit den Kosten für den Kauf oder die Gründung eines bestehenden Unternehmens. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Giorgio aus Italien beantragt ein E-2-Visum, um in Hollywood ein neues Café zu eröffnen. Er hat 150,000 US-Dollar investiert.
- Szenario 1: Mit seinem Antrag legt er Beweise dafür vor, dass ein bestehendes Café in der Nachbarschaft letztes Jahr für 150,000 US-Dollar verkauft wurde. In diesem Fall hat Giorgio bewiesen, dass seine Investition zu 100 Prozent proportional zu den Kosten für den Kauf eines bestehenden Cafés ist. (150,000 US-Dollar Investition im Vergleich zu 150,000 US-Dollar Kosten für etablierte Unternehmen).
- Szenario 2: Dieses Mal reicht Giorgio seinen Antrag ein und zeigt, dass er 150,000 US-Dollar investiert hat, aber er hat keine Beweise dafür, dass ein anderes Café zu diesem Preis verkauft. Stattdessen erhält er einen Brief der Handelskammer von Hollywood, aus dem hervorgeht, dass die durchschnittlichen Kosten für die Eröffnung eines Cafés in Hollywood 125,000 US-Dollar betragen. Er legt auch einen Brief eines örtlichen Cafés vor, in dem er erklärt, dass die Startkosten nur 100,000 US-Dollar betrugen. Hier hat Giorgio wahrscheinlich auch bewiesen, dass seine Investition verhältnismäßig ist. (150,000 US-Dollar Investition im Vergleich zu 100–125,000 US-Dollar Kosten für die Eröffnung eines Cafés).
Ein wichtiger Hinweis hierbei ist, dass die Investition umso geringer ausfallen muss, je teurer ein Unternehmen ist. Beispielsweise kann ein Beratungsunternehmen mit einer Vorabinvestition von nur 60,000 US-Dollar (wahrscheinlich sogar noch weniger) betriebsbereit und erfolgreich werden, während eine große Produktionsanlage aufgrund der Kosten für Leasing, Ausrüstung, Mitarbeiter usw. eine viel größere Investition für den Betrieb erfordert. Wenn es sich bei dem vorgeschlagenen Unternehmen um ein Beratungsunternehmen handelt, ist es daher äußerst ratsam, dass der Investor den gesamten Betrag vor der Antragstellung bereitstellt. Handelt es sich bei dem geplanten Geschäft jedoch um ein Geschäft, das in der Regel eine umfangreiche Infrastruktur erfordert, können Anleger den Verantwortlichen möglicherweise mit einem kleineren Teil des Investitionsbetrags zufriedenstellen. Viele Konsulate verwenden die folgenden Skalen:
- Für Unternehmen, die eine Investition von weniger als 500,000 US-Dollar benötigen, wird dies empfohlen 85 Prozent auf 100 Prozent der Mittel werden vor der Einreichung investiert;
- Für Unternehmen, die zwischen 500,000 und 3 Millionen US-Dollar benötigen, 50 Prozent Die Investition ist ausreichend.
- Für Unternehmen mit mehr als 3 Millionen US-Dollar: 30 Prozent gilt als erheblich.
Darüber hinaus muss die Investitionssumme das Engagement des Investors für den Erfolg des Unternehmens belegen. Geht der Konsularbeamte davon aus, dass der Investor ein Vermögen von 100 Millionen US-Dollar besitzt, wird eine Investition von 60,000 US-Dollar ihn kaum von dessen Engagement überzeugen. Für einen durchschnittlichen Investor mit einem Vermögen von 300,000 US-Dollar dürfte hingegen eine Summe von 100,000 US-Dollar als ausreichend angesehen werden, um das Engagement für den Erfolg des Unternehmens zu beweisen.
Wann muss das Geld investiert werden?
Das geplante Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Einreichung des E-2-Antrags kurz vor der Betriebsaufnahme stehen. Dies bedeutet, dass der Konsularbeamte sehen möchte, dass die Mittel und Vermögenswerte unwiderruflich für das Unternehmen gebunden sind . Ein Unternehmen, das lediglich auf dem Papier existiert und über spekulative oder ungenutzte Investitionen verfügt, erfüllt diese Kriterien nicht. Die Investitionen müssen noch nicht vollständig eingesetzt sein, Investoren sollten jedoch dokumentieren können, wie ein erheblicher Teil der Mittel bereits ausgegeben wurde und wie sie den Rest verwenden wollen. Hier einige allgemeine Regeln für übliche Ausgaben:
- Mieten: Anleger KÖNNEN NICHT den gesamten Wert des Mietvertrags anrechnen, sondern nur die vor der Einreichung gezahlte Laufzeit. Anleger, die die Fläche noch nicht in Besitz genommen haben, können mit einer Monatsmiete rechnen.
- Neue Waren oder Ausrüstung: Investoren KÖNNEN den vollen Wert aller für das Unternehmen gekauften Geräte anrechnen.
- Vorhandene Waren oder Geräte: Investoren KÖNNEN die Gesamtmenge der zuvor gekauften Geräte anrechnen, sofern sie nachweisen können, dass die Geräte für einen bestimmten Zweck verwendet werden Geschäftszwecke.
- Andere Ausgaben: Ausgaben für Marketing, Branding, Webdesign usw. KÖNNEN in vollem Umfang für die E-2-Investition verwendet werden. Zum Nachweis dieser Ausgaben müssen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass viele E-2-Investoren zwar bestehende Unternehmen erwerben möchten, sich aber gleichzeitig vor erheblichen Verlusten im Falle einer Ablehnung ihres Antrags schützen wollen. In diesen Fällen erlauben die Bestimmungen den Abschluss eines Treuhandvertrags, bei dem die Freigabe des Kaufpreises von der Genehmigung des E-2-Antrags abhängt.
So weisen Sie die Investition nach
Obwohl das E-2-Verfahren nicht so streng ist wie das EB-5-Verfahren , muss der Investor auch hier die Herkunft der Investitionsmittel nachweisen. Dieser Nachweis gegenüber dem Konsularbeamten umfasst zwei Schritte:
- Zunächst muss der Anleger den Besitz und die Kontrolle über die investierten Mittel nachweisen. Diese Anforderung kann durch die Vorlage von Unterlagen erfüllt werden, aus denen hervorgeht, wie das Geld erworben wurde. Die Vorschriften erlauben Gelder aus Einkommen, Schenkung oder Erbschaft. Mittel aus einem Darlehen sind nur dann förderfähig, wenn der Anleger dies auch ist persönlich haftbar für das Darlehen.
- Zweitens muss der Antragsteller nachweisen, dass die Investition getätigt wurde rechtmäßige Quellen. In der Regel wird diese Anforderung durch die für Punkt 1 oben bereitgestellte Dokumentation erfüllt. Manchmal sind mehrere Dokumentationsebenen erforderlich. Wenn die Mittel beispielsweise durch den Verkauf von Immobilien erwirtschaftet wurden, müssen Antragsteller möglicherweise zunächst einen Verkaufsnachweis und einen Nachweis darüber vorlegen, wie die Mittel für den Kauf der Immobilie überhaupt erwirtschaftet wurden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verschiedene Konsulate können leicht unterschiedliche Kriterien haben, aber von den Antragstellern wird wahrscheinlich die Vorlage verschiedener Dokumente verlangt, darunter Miet- und Kaufverträge, Kontoauszüge, Quittungen und Bestellungen, Lohnhistorie, Dokumentation von Geschenken oder Immobilienverkäufen sowie Geschäftspläne.
Bewerbungsprozess
Da die E-2-Genehmigung von der Geschäftsentwicklung abhängt, erfordert der gesamte Prozess komplexe Berechnungen, Marktforschung und eine sorgfältige Planung. Daher wird Interessenten empfohlen, sich so früh wie möglich im Prozess von Rechtsberatern und anderen Experten beraten zu lassen.
Interessierte Anleger können über Formular I-2 einen Antrag auf E-129-Klassifizierung stellen, um ihren Status von einer anderen rechtlichen Klassifizierung zu ändern, wenn sie sich bereits in den Vereinigten Staaten befinden, oder indem sie Formular I-129 von außerhalb der Vereinigten Staaten einreichen.

