Was ist ein E-2-Visum? Anforderungen und Zulassungskriterien – EB5Investors.com
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Was ist ein E-2-Visum?

Von Ashkan Emami

Da es sich beim E-2-Visum um ein vertragsbasiertes Visum handelt, sollte gleich darauf hingewiesen werden, dass es viele Länder gibt, die keine E-2-Verträge mit den Vereinigten Staaten haben und deren Staatsangehörige daher keinen Anspruch auf dieses Visum haben. Die größten dieser nicht teilnahmeberechtigten Nationen sind: China, Indien, Brasilien und Russland. Sie können die gesamte Liste der förderfähigen Vertragsländer lesen HIER.

Das E-2-Visum könnte eine attraktive Option für Investoren sein, die darüber nachgedacht haben EB-5 und die aus einem berechtigten Vertragsland stammen. Der Zweck dieses Artikels ist es Helfen Sie Anlegern festzustellen, ob E-2 angemessen istund stellen Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Bewerbungsprozess bereit.

Was ist das E-2-Visum?

Das E-2-Visum ist ein investitionsbasiert Nichteinwanderungsvisum für Unternehmer, die in die USA einreisen möchten, um ein Unternehmen zu eröffnen und zu betreiben. In den Vorschriften wird es als „Vertrags-Investorenvisum“ bezeichnet. Dies bedeutet lediglich, dass zwischen dem Herkunftsland des Investors und den Vereinigten Staaten ein Abkommen bestehen muss, das es dem Investor ermöglicht, das E-2-Visum zu beantragen. Wie oben erwähnt, sind China, Indien, Russland und Brasilien einige der größeren Länder, die nicht teilnahmeberechtigt sind.

Mit dem E-2-Visum können Eigentümer und Geschäftsführer wichtige Mitarbeiter aus ihrem Heimatland mitbringen, um sie bei ihrem Geschäft zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Visum im Gegensatz zum Visum keine strengen beruflichen Anforderungen EB-5-Programm. Der Ausländer muss jedoch nachweisen, dass das Unternehmen deutlich mehr Einkommen erwirtschaften kann, als für den Lebensunterhalt des Ausländers erforderlich ist, was bedeutet, dass Arbeitsplätze geschaffen werden und sich positiv auf die US-Wirtschaft auswirkt.

Mit dem E-2-Visum können Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren gemeinsam mit dem Hauptantragsteller in die Vereinigten Staaten einreisen. Sie dürfen ungehindert arbeiten und die Schule besuchen.

Es ist wichtig zu bedenken, dass die E-2 nicht direkt dorthin führt ständiger WohnsitzAllerdings kann das Visum auf unbestimmte Zeit verlängert werden, da es keine zeitliche Begrenzung gibt. Während einige Anleger dies möglicherweise als Einschränkung empfinden, gibt es viele Anleger, die nicht das unmittelbare Ziel eines dauerhaften Wohnsitzes verfolgen. Dennoch gibt es für Anleger, die zu einem späteren Zeitpunkt im E-2-Status eine Green Card beantragen möchten, immer noch die Möglichkeit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen

Das erste Zulassungskriterium ist die Nationalität des Investors. Nur Investoren aus Ländern auf diese Liste berechtigt, das Visum zu beantragen. Sobald die Vertragsberechtigung festgestellt ist, muss der Investor mehrere weitere Kriterien erfüllen. Nachfolgend finden Sie eine Analyse dieser Kriterien:

Wie viel Geld muss investiert werden?

Die Vorschriften legen keinen genauen Investitionsbetrag fest, der für das E-2-Visum erforderlich ist. Es gibt jedoch viele Anhaltspunkte, die dabei helfen, eine „sichere“ Menge zu ermitteln. Der erste Hinweis ist, dass die Investition sein muss wesentlich. Um festzustellen, ob eine Investition erheblich ist, führt der Konsularbeamte eine „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ durch. Bei dem Test handelt es sich um eine Bewertung der folgenden zwei Zahlen: Höhe der Investition im Vergleich zu den Kosten für den Kauf oder die Gründung eines etablierten Unternehmens. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Giorgio aus Italien beantragt ein E-2-Visum zur Eröffnung eines Brandneu Café in Hollywood. Er hat 150,000 Dollar investiert.

  • Szenario 1: Mit seinem Antrag legt er Beweise dafür vor, dass ein bestehendes Café in der Nachbarschaft letztes Jahr für 150,000 US-Dollar verkauft wurde. In diesem Fall hat Giorgio bewiesen, dass seine Investition zu 100 Prozent proportional zu den Kosten für den Kauf eines bestehenden Cafés ist. (150,000 US-Dollar Investition im Vergleich zu 150,000 US-Dollar Kosten für etablierte Unternehmen).
  • Szenario 2: Dieses Mal reicht Giorgio seinen Antrag ein und zeigt, dass er 150,000 US-Dollar investiert hat, aber er hat keine Beweise dafür, dass ein anderes Café zu diesem Preis verkauft. Stattdessen erhält er einen Brief der Handelskammer von Hollywood, aus dem hervorgeht, dass die durchschnittlichen Kosten für die Eröffnung eines Cafés in Hollywood 125,000 US-Dollar betragen. Er legt auch einen Brief eines örtlichen Cafés vor, in dem er erklärt, dass die Startkosten nur 100,000 US-Dollar betrugen. Hier hat Giorgio wahrscheinlich auch bewiesen, dass seine Investition verhältnismäßig ist. (150,000 US-Dollar Investition im Vergleich zu 100–125,000 US-Dollar Kosten für die Eröffnung eines Cafés).

Ein wichtiger Hinweis hierbei ist, dass die Investition umso geringer ausfallen muss, je teurer ein Unternehmen ist. Beispielsweise kann ein Beratungsunternehmen mit einer Vorabinvestition von nur 60,000 US-Dollar (wahrscheinlich sogar noch weniger) betriebsbereit und erfolgreich werden, während eine große Produktionsanlage aufgrund der Kosten für Leasing, Ausrüstung, Mitarbeiter usw. eine viel größere Investition für den Betrieb erfordert. Wenn es sich bei dem vorgeschlagenen Unternehmen um ein Beratungsunternehmen handelt, ist es daher äußerst ratsam, dass der Investor den gesamten Betrag vor der Antragstellung bereitstellt. Handelt es sich bei dem geplanten Geschäft jedoch um ein Geschäft, das in der Regel eine umfangreiche Infrastruktur erfordert, können Anleger den Verantwortlichen möglicherweise mit einem kleineren Teil des Investitionsbetrags zufriedenstellen. Viele Konsulate verwenden die folgenden Skalen:

  • Für Unternehmen, die eine Investition von weniger als 500,000 US-Dollar benötigen, wird dies empfohlen 85 Prozent auf 100 Prozent der Mittel werden vor der Einreichung investiert;
  • Für Unternehmen, die zwischen 500,000 und 3 Millionen US-Dollar benötigen, 50 Prozent Die Investition ist ausreichend.
  • Für Unternehmen mit mehr als 3 Millionen US-Dollar: 30 Prozent gilt als erheblich.

Darüber hinaus muss die Höhe der Investition festgelegt werden ausreichend, um das Engagement des Investors für den Erfolg des Unternehmens zu zeigen. Wenn der Konsularbeamte glaubt, dass der Investor 100 Millionen US-Dollar wert ist, ist es unwahrscheinlich, dass eine Investition von 60,000 US-Dollar den Beamten von seinem Engagement überzeugen wird. Andererseits wird für den durchschnittlichen Investor mit einem Vermögen von 300,000 US-Dollar wahrscheinlich eine Summe von 100,000 US-Dollar als groß genug angesehen, um sein Engagement für den Erfolg des Unternehmens zu beweisen.

Wann muss das Geld investiert werden?

Das vorgeschlagene Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Einreichung der E-2-Petition nahezu betriebsbereit sein. Das bedeutet, dass der Konsularbeamte das gerne sehen würde die Gelder und Vermögenswerte sind dem Unternehmen unwiderruflich übereignet. Ein Unternehmen, das lediglich auf dem Papier existiert und spekulative oder ungenutzte Investitionen tätigt, ist nicht qualifiziert. Die Investitionen müssen noch nicht vollständig umgesetzt sein, Anleger sollten jedoch bereit sein, zu dokumentieren, wie ein erheblicher Teil der Mittel bereits ausgegeben wurde und wie sie den Rest ausgeben wollen. Hier einige allgemeine Regeln für normale Ausgaben:

  • Mieten: Anleger KÖNNEN NICHT den gesamten Wert des Mietvertrags anrechnen, sondern nur die vor der Einreichung gezahlte Laufzeit. Anleger, die die Fläche noch nicht in Besitz genommen haben, können mit einer Monatsmiete rechnen.
  • Neue Waren oder Ausrüstung: Investoren KÖNNEN den vollen Wert aller für das Unternehmen gekauften Geräte anrechnen.
  • Vorhandene Waren oder Geräte: Investoren KÖNNEN die Gesamtmenge der zuvor gekauften Geräte anrechnen, sofern sie nachweisen können, dass die Geräte für einen bestimmten Zweck verwendet werden Geschäftszwecke.
  • Andere Ausgaben: Ausgaben für Marketing, Branding, Webdesign usw. KÖNNEN in vollem Umfang für die E-2-Investition verwendet werden. Zum Nachweis dieser Ausgaben müssen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass viele E-2-Investoren bestehende Unternehmen kaufen möchten, sich aber auch vor massiven Verlusten im Falle einer Ablehnung des Antrags schützen möchten. In diesen Fällen sehen die Vorschriften vor, dass der Anleger eine Treuhandvereinbarung abschließen kann, in der die Freigabe der Kaufgelder erfolgt abhängig von der Genehmigung der E-2-Petition.

So weisen Sie die Investition nach

Allerdings nicht so streng wie die EB-5-ProzessGemäß E-2 muss der Anleger außerdem die Herkunft der Investmentfonds nachweisen. Der Nachweis der Geldquelle gegenüber dem Konsularbeamten besteht aus zwei Teilen:

  • Zunächst muss der Anleger den Besitz und die Kontrolle über die investierten Mittel nachweisen. Diese Anforderung kann durch die Vorlage von Unterlagen erfüllt werden, aus denen hervorgeht, wie das Geld erworben wurde. Die Vorschriften erlauben Gelder aus Einkommen, Schenkung oder Erbschaft. Mittel aus einem Darlehen sind nur dann förderfähig, wenn der Anleger dies auch ist persönlich haftbar für das Darlehen.
  • Zweitens muss der Antragsteller nachweisen, dass die Investition getätigt wurde rechtmäßige Quellen. In der Regel wird diese Anforderung durch die für Punkt 1 oben bereitgestellte Dokumentation erfüllt. Manchmal sind mehrere Dokumentationsebenen erforderlich. Wenn die Mittel beispielsweise durch den Verkauf von Immobilien erwirtschaftet wurden, müssen Antragsteller möglicherweise zunächst einen Verkaufsnachweis und einen Nachweis darüber vorlegen, wie die Mittel für den Kauf der Immobilie überhaupt erwirtschaftet wurden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verschiedene Konsulate können leicht unterschiedliche Kriterien haben, aber von den Antragstellern wird wahrscheinlich die Vorlage verschiedener Dokumente verlangt, darunter Miet- und Kaufverträge, Kontoauszüge, Quittungen und Bestellungen, Lohnhistorie, Dokumentation von Geschenken oder Immobilienverkäufen sowie Geschäftspläne.

Bewerbungsprozess

Da die E-2-Genehmigung von der Entwicklung eines Unternehmens abhängt, erfordert der gesamte Prozess komplexe Berechnungen, Marktforschung und Vorausplanung. Interessierte Parteien werden daher dazu ermutigt konsultieren Sie einen Rechtsbeistand und Berater so früh wie möglich in den Prozess einzubeziehen.

Interessierte Anleger können über Formular I-2 einen Antrag auf E-129-Klassifizierung stellen, um ihren Status von einer anderen rechtlichen Klassifizierung zu ändern, wenn sie sich bereits in den Vereinigten Staaten befinden, oder indem sie Formular I-129 von außerhalb der Vereinigten Staaten einreichen.