Von Brandon Meyer
Das B-1/B-2-Visum kann eine attraktive Option für diejenigen sein, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen möchten oder für diejenigen, die andere Optionen für ein US-Visum, erfüllen aber andere strengere Visumsberechtigungskriterien nicht. Ob das B-1- oder B-2-Visum angemessen ist, hängt von der Absicht und dem Zweck der Reise des Besuchers und der starken Bindung zu seinem Heimatland ab.
Was ist das B-1/B-2-Visum?
Sowohl das B-1- als auch das B-2-Visum sind Visa für vorübergehende Besucher, die für kurze Zeit geschäftlich (B-1) oder zum Vergnügen (B-2) in die Vereinigten Staaten einreisen möchten. Die Regeln erlauben Geschäftsreisenden mit legitimen kommerziellen oder beruflichen Aktivitäten die Einreise in die Vereinigten Staaten zu einem bestimmten Zweck. Visa für Besucher zum Vergnügen (auch bekannt als Touristenvisum) sind Personen vorbehalten, die zu Erholungszwecken, beispielsweise zur Unterhaltung, oder zum Besuch von Freunden/Verwandten in die Vereinigten Staaten einreisen möchten. Inhaber eines B-1/B-2-Visums dürfen geschäftlich oder als Tourist in die Vereinigten Staaten einreisen, dürfen jedoch keine qualifizierte oder ungelernte Arbeit verrichten und im Allgemeinen ohne das entsprechende Visum, wie z. B. das, kein Studentenstudium absolvieren Das F-1 Visum oder M-1. Darüber hinaus ist die B-1/B-2 nicht dafür vorgesehen diejenigen, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung anstreben zu einem späteren Zeitpunkt während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten, da dies im Widerspruch zur Nichteinwanderungsvoraussetzung des Visums (vorübergehende Absicht) steht.
Wer hat Anspruch auf das B1/B2-Visum?
Ausländische Staatsangehörige, die mit einem B-1/B-2-Visum einreisen möchten, müssen einen ausländischen Wohnsitz in ihrem Heimatland behalten, dürfen nicht die Absicht haben, ihren ausländischen Wohnsitz aufzugeben, und dürfen die Vereinigten Staaten entweder vorübergehend aus geschäftlichen oder privaten Gründen besuchen.
Vorübergehender Besuch
Der Ausländer muss nachweisen, dass er sich nur vorübergehend zu einem bestimmten geschäftlichen oder touristischen Zweck aufhält. Sie müssen ihre Absicht nachweisen, am Ende ihres beantragten Aufenthalts abzureisen. Das B-1/B-2-Visum kann nicht als Mittel zur Erstellung eines Visums verwendet werden ständiger Wohnsitz indem Sie alle sechs Monate in die Vereinigten Staaten ausreisen und zurückkehren, da die Visa von Natur aus befristet sind und nicht dazu gedacht sind, einen langfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten zu ermöglichen. Eltern beantragen häufig B-1/B-2-Visa, um ihren Sohn/ihre Tochter mit einem F-1-Studentenvisum zu besuchen und alle sechs Monate wieder in die USA einzureisen. Dies kann einen Einwanderungsbeamten über die wahren Absichten der Eltern alarmieren, obwohl diese möglicherweise den Nachweis erbringen können, dass sie tatsächlich einen ausländischen Wohnsitz haben.
So demonstrieren Sie die Absicht, abzureisen
Der ausländische Staatsangehörige kann Unterlagen über die Beschäftigung oder familiäre und soziale Bindungen zu seinem Wohnsitz im Ausland vorlegen (Beispiele: Gehaltsabrechnungen aus dem Ausland, Hypothekenzahlungen, Kopie eines Mietvertrags für ein Miethaus oder eine Mietwohnung, Nachweis, dass der Rest der Familie anwesend ist). noch im Ausland leben und arbeiten usw.). Zur Untermauerung dieser Anforderung kann auch der Nachweis ausreichender Mittel für die Reise und den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten herangezogen werden. Es können auch andere verbindliche Bindungen genutzt werden, um sicherzustellen, dass der Ausländer am Ende des Aufenthalts ins Ausland zurückkehrt.
Geschäftsbesucher (B-1)
Die Regeln definieren „Geschäft“ im Sinne der B-1-Berechtigung als die Ausübung einer rechtmäßigen kommerziellen oder beruflichen Tätigkeit, bei der es sich nicht um eine örtliche Beschäftigung oder Leiharbeit handelt. Als vorübergehender Geschäftsreisender muss der Visuminhaber die klare Absicht nachweisen, seinen Aufenthalt im Ausland fortzusetzen, und nachweisen, dass sich der Hauptgeschäftssitz und die tatsächliche Ansammlung von Gewinnen überwiegend im Ausland befinden.
Zu den zulässigen Geschäftsaktivitäten, an denen Inhaber eines B-1-Visums teilnehmen dürfen, gehören (ohne darauf beschränkt zu sein): Die Teilnahme an kommerziellen Transaktionen, die keine Erwerbstätigkeit beinhalten (einige Beispiele für zulässige Aktivitäten: Beratung mit Geschäftspartnern; Beratung mit Kunden oder Wirtschaftsverbänden; Verhandlungen). Verträge) und Teilnahme an wissenschaftlichen, pädagogischen oder beruflichen Kongressen oder Konferenzen. Bitte beachten Sie, dass die vorübergehenden Besuchervisa B-1/B-2 es dem Visuminhaber nicht erlauben, zu arbeiten oder qualifizierte oder ungelernte Arbeiten auszuführen.
Bei der Einreise in die Vereinigten Staaten fragt ein Zollbeamter möglicherweise nach dem Zweck des Besuchs der Person, und die Antwort ist wichtig.
– Antwort 1: „Ich arbeite für ein Technologie-Startup-Unternehmen in Griechenland und bin hier, um an einer einwöchigen Konferenz teilzunehmen, Treffen mit Investoren zu vereinbaren und potenzielle Geschäftspartner zu treffen.“ [B-1-Besucher können zugelassen werden]
– Beispiel 2: „Ich werde in den nächsten zwei Monaten an drei Tagen in der Woche an einigen Schulungsveranstaltungen für mein Unternehmen am US-amerikanischen Standort teilnehmen.“ An den anderen zwei Tagen in der Woche werde ich Code testen und schreiben.“ [B-1-Besucher können wegen unzulässiger Facharbeit abgelehnt werden]
Es liegt im alleinigen Ermessen des Zollbeamten, einem Ausländer die Einreise zu verweigern. Daher sind Dokumente, die den Besuch in den Vereinigten Staaten erklären können, hilfreich, um etwaige Fragen eines Beamten hinsichtlich der vorübergehenden Natur oder Legitimität einer Geschäftsreise zu beantworten.
Besucher zum Vergnügen (B-2)
„Vergnügen“ ist definiert als legitime Aktivitäten mit Erholungscharakter, einschließlich Tourismus, Unterhaltung, Besuche bei Familie und Freunden, Erholung, medizinische Behandlung und Aktivitäten brüderlicher, sozialer oder dienstlicher Art. Zu den Personen, die im Allgemeinen in die Kategorie B-2 aufgenommen werden, gehören: Touristen, Teilnehmer an Kongressen sozialer Organisationen, Personen, die Freunde oder Familie besuchen, Teilnehmer an Amateurmusik- oder Sportveranstaltungen
Probleme mit doppelter Absicht
B-1/B-2-Visa erlauben keine doppelte Absicht. Dies bedeutet, dass der Besucher im B-1/B-2-Status keinen dauerhaften Wohnsitz in den Vereinigten Staaten anstreben kann. Für diejenigen Anleger, die eine eingereicht haben I-526-Antrag für ein EB-5-VisumBei der Beantragung des B-1/B-2-Visums kann es zu Einreiseproblemen kommen. Während ein Antragsteller mit einem ausstehenden I-526-Visum ein B-1/B-2-Visum für einen angegebenen Geschäfts-/Vergnügungszweck beantragen und eine vorübergehende Absicht haben kann, liegt es letztendlich beim Konsularbeamten, zu entscheiden, ob der Zweck der Einreise legitim ist . Ich suche die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand vor der Einreichung eines I-526 wird immer empfohlen.
Gültigkeit und Dauer des Visums
Zollbeamte bestimmen die Aufenthaltsdauer eines Visuminhabers zum Zeitpunkt der Einreise in die Vereinigten Staaten. Es liegt im Ermessen des Beamten, eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr zu gewähren, die meisten genehmigten Besuche sind jedoch für kürzere Zeiträume zwischen sechs Monaten und einem Jahr gestattet. Die genehmigte Zeitspanne wird im Ankunfts-/Abreiseprotokoll des Formulars I-94 angegeben. B-2-Besuchern wird in der Regel eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten gewährt.
Ausländische Staatsangehörige können bei Bedarf eine Verlängerung beantragen. Aufenthaltsverlängerungen können in Schritten von bis zu sechs Monaten gewährt werden. In der Praxis erfordern Erweiterungen eine ausführliche Dokumentation, die erklärt, warum die Erweiterung notwendig ist.
Inhaber eines B-1/B-2-Visums sollen Die Vereinigten Staaten am oder vor dem letzten Tag verlassen, an dem ihm/ihr auf dem Formular I-94 die Genehmigung erteilt wurde. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihnen Ihr Status entzogen, was dazu führen kann, dass die Person in Zukunft keinen Anspruch mehr auf den Erhalt eines Visums hat.
Beantragung eines B-1/B-2-Visums
Interessierte Personen können ein B-1- oder B-2-Visum beantragen, indem sie einen Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum (Formular DS-160) ausfüllen. Anschließend führen die Bewerber die restlichen Schritte des Bewerbungsprozesses – in den meisten Fällen einschließlich eines Vorstellungsgesprächs – bei ihrer örtlichen US-Botschaft oder ihrem US-Konsulat durch.