Bestehen der Beweisaufnahme für den Wohnsitz - EB5Investors.com
EB-5Investors.com-Stipendien

Bestehen der Beweisaufnahme für den Wohnsitz

von Lucy Twimasi

Die EB-5-Visumkategorie, wie einige andere Einwanderungsvisakategorien, [1].gewährt Einwanderungsaufenthaltsrechte in einem zweistufigen Verfahren. Für einen direkten EB-5-Antrag muss der Antragsteller ein USCIS-Formular (United States Citizen and Immigration Services) I-526 (Petition by Alien Entrepreneur) und ein entsprechendes Formular zur Statusanpassung oder zum Erhalt eines Einwanderungsvisums ausfüllen.[2]. Gemäß dem Formular I-526 muss der Antragsteller bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, um sich für eine zweijährige bedingte Daueraufenthaltserlaubnis zu qualifizieren. Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen für EB-5 sind: (1) Nachweis einer Investition in oder der Leitung eines neuen Handelsunternehmens, (2) Nachweis einer Investition von 1 Million oder 500,000 US-Dollar in das Unternehmen, (3) Nachweis der Wahrscheinlichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen.[3]. Alle aufgeführten Anforderungen müssen erfüllt werden, um eine I-526-Genehmigung zu erhalten. In der Praxis ist die Anforderung der Kapitalinvestition oder des Kapitalnachweises die schwierigste Anforderung, die während der ersten Antragsphase zu erfüllen ist.[4].

Ein Grund für die Schwierigkeit, den erforderlichen Betrag nachzuweisen, liegt darin, dass sich dieses Kapital in der Regel nicht in einer einzigen Rücklage befindet.[5]. Alternativ dazu halten die meisten Petenten ihre Kapitalmittel in vielen verschiedenen Rücklagen und verschieben diese regelmäßig.[6]. Manche Investoren erhalten ihr Geld durch Geschenke, Erbschaften und Löhne. Daher ist es relativ schwierig, all ihre Gelder als dokumentierten Beweis für die Prüfung durch das USCIS zusammenzufassen. Für Investoren, die Staatsangehörige von Ländern sind, die keine strengen Dokumentations- oder Lohnmelderichtlinien einhalten, wie z. B. China, ist es sogar noch schwieriger.[7].

Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und alle Einwanderungshindernisse nicht vorliegen oder überwunden sind, wird dem Antragsteller und seinen abgeleiteten Familienangehörigen ein zweijähriger bedingter Aufenthalt gewährt. Dieser Aufenthalt ist von einem erneuten Antragsverfahren abhängig, bei dem der Antragsteller 90 Tage vor dem zweiten Jahrestag der Gewährung des bedingten Aufenthalts die Aufhebung der Bedingungen seines Aufenthalts beantragt. Dazu muss der Antragsteller das Formular I-829 (Antrag eines Unternehmers auf Aufhebung der Bedingungen) einreichen.

Anders als beim Formular I-526 geht es beim Antrag auf Aufhebung der Bedingungen in erster Linie um die tatsächliche Schaffung von Arbeitsplätzen und nicht nur um die Wahrscheinlichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese Voraussetzung ist auch am schwierigsten nachzuweisen. Ein Grund für die Schwierigkeit ist die strenge Natur dieser Voraussetzung. Die EB-5-Arbeitsplatzschaffungsleistung ist nur für US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA sowie Asylbewerber/Flüchtlinge vorgesehen.[8]. Daher gilt ein Arbeitnehmer, der ein Nichteinwanderungs-Arbeitsvisum besitzt, nicht als „Arbeitnehmer“ im Sinne des I-829-Gesetzes. Im Kontext eines Regionalzentrums kann die Schaffung von Arbeitsplätzen komplex werden, insbesondere wenn sich die Geschäftsmethodik geändert hat. Wenn ein Regionalzentrum 200 Investoren für 2000 Arbeitsplätze vorgesehen hat, kann eine Änderung des Geschäftsplans die Zahl der jedem Investor zugeteilten Arbeitsplätze erheblich verringern, um die Aufenthaltsvoraussetzungen aufzuheben.[9]. Wenn ein Investor die I-829-Anforderungen erfüllen kann, wird dem Investor und seinen Derivaten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, um dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten.[10]. einer der begehrtesten Vorteile von EB-5-Investitionen.


[1] Zum Beispiel das Heiratsantragsformular I-130/I-485 und der dazugehörige Antrag auf Aufhebung der Auflagen (Formular I-751).

[2] EB-5 Immigrant Investor Process, http://www.uscis.gov/working-united-states (zuletzt besucht am 5. Dezember 2013).

[3]. Id.

[4] Interview mit Rachel Lew, Rechtsanwältin, EB5investors.com (4. Dezember 2013).

[5]. Id.

[6]. Id.

[7]. Id.

[8] EB-5 Immigrant Investor PILOT Program: OLA Congressional Conference, http://www.uscis.gov/sites/default/files/USCIS/Resources (zuletzt besucht am 5. Dezember 2013).

[9]. Supra Anmerkung 4.

[10]. Supra Anmerkung 2.