Ich bin chilenischer Staatsbürger, lebe aber seit dem Erhalt meiner EB-5 Green Card seit einem Jahr in den USA. Ich möchte meine Eltern besuchen und drei Monate bei ihnen bleiben. Könnte diese Reise angesichts der aktuellen Situation mit Einwanderern in den USA die Gültigkeit meines Visums gefährden?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteEine dreimonatige Abwesenheit aus triftigem Grund stellt keine Unterbrechung der Kontinuität dar – erst eine Abwesenheit von mehr als sechs Monaten.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteMit Ihrer Green Card können Sie drei Monate in China bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihr Aufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteFür Inhaber einer Green Card stellt eine dreimonatige Abwesenheit aus den USA keine Unterbrechung der Aufenthaltskontinuität dar. Eine Abwesenheit von mehr als sechs Monaten, aber weniger als einem Jahr kann als Unterbrechung der Kontinuität gelten.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, ich glaube nicht, dass Ihr mehrmonatiger Urlaub Ihre Green Card gefährdet und dass Sie bei Ihrer Rückkehr in Sicherheit sein sollten.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteSofern Sie die Vereinigten Staaten als Ihren Hauptwohnsitz angegeben haben, beeinträchtigt eine Reise von weniger als sechs Monaten in der Regel nicht Ihren rechtmäßigen Daueraufenthalt. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre gültige Green Card mitführen.
(Formular I‑551) und Reisepass bei Ihrer Rückkehr.
Konsultieren Sie jedoch vor Reiseantritt immer Ihren zugelassenen Anwalt, insbesondere wenn sich Ihre Umstände geändert haben. Ihr Anwalt wird Sie umfassend und individuell beraten.
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