Ich habe mein EB-5-Visum kurz vor Trumps Anordnung zur Verhängung von Handelszöllen gegen Mexiko beantragt. Seitdem ist alles sehr merkwürdig und kompliziert geworden. Wird mein Antrag genauer geprüft, weil ich Mexikaner bin (und seit zwei Jahren in Belize lebe) und es sich um eine Direktinvestition handelt?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, keines dieser Kriterien sollte sich auf Ihren Fall auswirken, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung genehmigungsfähig ist.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteVon einer genaueren Prüfung der EB-5-Fälle haben wir nichts gehört, aber wer weiß, was die Zukunft bringt.
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