Wird die Überprüfung sozialer Medien zu einer EB-5-Anforderung? - EB5Investors.com

Wird die Überprüfung sozialer Medien zu einer EB-5-Anforderung?

Wird die Überprüfung meines Social-Media-Kontos Teil des Genehmigungsprozesses sein, da dies meines Wissens nach Teil der Anforderungen für andere US-Visa wird?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es ist wahrscheinlich, dass bereits eine gewisse Überprüfung stattfindet, und höchstwahrscheinlich wird diese ausgeweitet und auf alle Green-Card-Fälle angewendet.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Bei Hintergrundüberprüfungen ist dies wahrscheinlich, derzeit werden jedoch nur H- und F-Studentenvisa einer Überprüfung in sozialen Medien unterzogen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das ist schon seit langer Zeit so.

Tony W. Wong

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies ist nicht der Fall, aber während Ihres I-485-Antrags oder bei Verfahren beim US-Konsulat können Ihre Social-Media-Inhalte überprüft werden.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Einwanderungsvisa oder des I-485-Antrags. Da es in der Regel nicht darauf ankommt, wie ein Investor seine Geldquellen rechtmäßig erwirtschaftet hat, findet keine Prüfung im Rahmen der ersten EB-5-Investorenantragsphase statt.

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