Wird die Überprüfung meines Social-Media-Kontos Teil des Genehmigungsprozesses sein, da dies meines Wissens nach Teil der Anforderungen für andere US-Visa wird?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist wahrscheinlich, dass bereits eine gewisse Überprüfung stattfindet, und höchstwahrscheinlich wird diese ausgeweitet und auf alle Green-Card-Fälle angewendet.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteBei Hintergrundüberprüfungen ist dies wahrscheinlich, derzeit werden jedoch nur H- und F-Studentenvisa einer Überprüfung in sozialen Medien unterzogen.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteDies ist nicht der Fall, aber während Ihres I-485-Antrags oder bei Verfahren beim US-Konsulat können Ihre Social-Media-Inhalte überprüft werden.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Prüfung erfolgt im Rahmen der Einwanderungsvisa oder des I-485-Antrags. Da es in der Regel nicht darauf ankommt, wie ein Investor seine Geldquellen rechtmäßig erwirtschaftet hat, findet keine Prüfung im Rahmen der ersten EB-5-Investorenantragsphase statt.
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