Angenommen, meine I-526 ist genehmigt und ich lebe jetzt in den USA. Wenn das Projekt, in das ich investiert habe, nicht innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen ist (aufgrund erheblicher Verzögerungen) und daher keine Arbeitsplätze geschaffen werden, werde ich in mein Heimatland zurückgeschickt Land ohne I-829 und verliere ich meine 500,00 $?
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Kate Kalmykov
EB-5 EinwanderungsanwälteDies hängt vom Ausmaß der Verzögerungen ab und davon, ob es eine „wesentliche Änderung“ im Projekt gegeben hat, die die Verzögerungen verursacht hat. USCIS wendet bei der Prüfung von Petitionen im I-829-Stadium einen „Angemessenheitsstandard“ an. Wesentliche Änderungen gegenüber der I-526-Einreichung können jedoch zur Ablehnung einer Petition führen.
Charles Raether
EB-5 EinwanderungsanwälteDies ist eine komplizierte Frage, die an dieser Stelle nicht einfach beantwortet werden kann. Aber fangen wir zunächst mit der einfacheren Frage an: Nein, Sie verlieren nicht unbedingt Ihre 500,000 US-Dollar, wenn Ihr 829 nicht genehmigt wird und (im absoluten Worst-Case-Szenario) ein Umzugsverfahren eingeleitet wird, um in Ihr Zuhause zurückzukehren Land. Die Investitionsseite des Projekts ist völlig unabhängig von der Einwanderungsseite. Stellen Sie sich das so vor: Nur weil Sie die 829-Genehmigung erhalten und Ihre dauerhafte Green Card erhalten, heißt das nicht unbedingt, dass Sie Ihre 500,000 US-Dollar zusammen mit einer gewissen Rendite zurückbekommen, oder? Die gleiche Logik gilt im umgekehrten Fall, wenn Ihre 829 abgelehnt wird. Was die wichtigere Frage betrifft, was mit Ihrer 829 passiert, wenn es zu Verzögerungen beim Projekt (und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen) kommt. Das ist eine zu weit gefasste Frage, um sie in einem Forum wie diesem zu beantworten. Vieles hängt vom konkreten Sachverhalt und den Gründen für die Verzögerung ab; Wie groß ist die Verzögerung? Wie wahrscheinlich ist es, dass in absehbarer Zeit die erforderlichen Arbeitsplätze geschaffen werden usw. USCIS geht in Fällen wie diesem in beide Richtungen und es hängt einfach von der Gesamtheit der Umstände in Ihrem speziellen Fall ab.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteJa. Beamte des USCIS-Einwanderungsdienstes verlangen möglicherweise den Nachweis, dass die erforderlichen 10 Arbeitsplätze „innerhalb einer angemessenen Zeit“ geschaffen werden, aber ja.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDies ist eine sehr interessante Frage, die eine Reihe verschiedener Themen abdeckt. Bevor ich die Fragen und Probleme beantworte, gehen wir davon aus, dass der ausländische nationale Investor in ein EB-5-Regionalzentrumsprojekt investiert. Erstens unterbreiten die meisten EB-5-Regionalzentrumsprojekte dem ausländischen nationalen Investor ein Angebot, und der Investor muss ein PPM (Private Placement Memorandum) oder eine Zeichnungsvereinbarung unterzeichnen, in der die Anforderungen an den Investor und die Bedingungen der Investition aufgeführt sind. In der Regel handelt es sich dabei um die Anforderung besteht darin, dass nach Genehmigung der I-526-Petition die Investitionsmittel des ausländischen inländischen Investors übertragen und für das neue Handelsunternehmen und das Projekt verwendet werden. Das heißt, sobald die persönlichen Investitionsmittel investiert, gebunden und für das Projekt verwendet werden, wird der ausländische nationale Investor keine Rendite der Investitionsmittel erhalten, weil das Projekt finanziell nicht rentabel ist oder nicht die erforderliche Anzahl an Arbeitsplätzen schafft. Zweitens: Wenn das Projekt nicht realisierbar ist und nicht die erforderlichen Arbeitsplätze schafft, kann das I-829 eingereicht werden, wird jedoch nicht genehmigt. Infolgedessen wird der ausländische Investor nicht die Aufhebung der Bedingungen der bedingten Daueraufenthaltserlaubnis erreichen und muss die Vereinigten Staaten verlassen, da die bedingte Daueraufenthaltserlaubnis nun abgelaufen ist. Unter diesen Umständen werden die persönlichen Gelder des ausländischen Anlegers nicht an den Anleger zurückgegeben. Wenn unter bestimmten Umständen Arbeitsplätze geschaffen wurden, aber nicht die erforderliche Anzahl an Arbeitsplätzen, muss der ausländische nationale Investor bei der I-829-Einreichung Belege aus dem EB-5-Projekt vorlegen, aus denen hervorgeht, dass der Geschäftsplan im Wesentlichen eingehalten wurde und erhebliche Einhaltung der erforderlichen Arbeitsplätze geschaffen werden, und in sehr kurzer Zeit (einige Monate nach Einreichung des I-829) wird die erforderliche Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden; Der USCIS, EB-5-Schiedsrichter kann nach eigenem Ermessen die I-829 genehmigen. Bitte denken Sie daran, dass es unter diesen Umständen im Ermessen des Schiedsrichters liegt, die I-829 zu genehmigen oder abzulehnen. Zusammenfassend wird empfohlen, dass der ausländische nationale Investor, bevor er sich für das EB5-Regionalzentrumsprojekt entscheidet, eine sorgfältige Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Projekts und der Wahrscheinlichkeit der Schaffung der erforderlichen Anzahl von Arbeitsplätzen in der I-829-Phase durchführt.
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