Mein Antrag auf I-526 wurde vor etwa zehn Monaten genehmigt. Vor sieben Monaten wurde mein Fall an die NVC weitergeleitet. Ich (Antragsteller) habe auch meinen Antrag auf I-10 eingereicht, da ich derzeit in den USA lebe. Meine Frau (unterhaltsberechtigt) lebt im Ausland und muss das konsularische Verfahren durchlaufen. Da ich keine Gebührenrechnung von der NVC erhalten habe, habe ich dort nachgefragt. Daraufhin schickte mir die NVC eine E-Mail mit dem Inhalt: „Wir haben den Antrag auf ein Einwanderungsvisum an die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) zurückgeschickt. Bei weiteren Fragen zu diesem Fall wenden Sie sich bitte an die USCIS.“ Ich habe die USCIS kontaktiert, aber sie haben mir bisher keine Informationen übermittelt.
Ist es normal, dass das NVC den Fall an das USCIS zurückgibt? Stimmt etwas mit meinem Fall nicht? Wird meine I-526-Genehmigung widerrufen?
Antworten

Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteIhre Frau hat erst dann Anspruch auf ein Konsularverfahren, wenn Ihre Anpassung genehmigt ist – wer auch immer auf diese Idee gekommen ist, hat möglicherweise nicht verstanden, wie das funktioniert. Sie müssen zusammen mit Ihrer Anpassung ein I-824-Formular einreichen, damit Ihre Frau nach Erhalt Ihrer Green Card das Verfahren durchführen kann. Bis zu ihrem Interviewtermin sind es dann etwa drei Jahre. Das ist ein Chaos.

Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDa Sie eine Anpassung beantragt haben, benötigt USCIS Ihre Akte. Damit Ihre Frau den Antrag an einem anderen Ort (im Ausland) bearbeiten kann, muss sie warten, bis Ihr Antrag genehmigt wurde. Reichen Sie jetzt ein I-824-Formular ein, damit USCIS die Akte an NVC zurücksendet, um ihren Fall zu bearbeiten, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde. Es ist nicht empfehlenswert, dass eine Familie den Antrag an verschiedenen Orten bearbeitet – vieles kann schiefgehen.
Grüße,
Lynne Feldman,
Rechtsanwalt
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Ehemaliger außerordentlicher Professor – Einwanderungsrecht
Rechtskolleg der Universität von Illinois
I-94-Aufzeichnungen: Alle Nichteinwanderer sollten nach der Einreise ihre elektronischen I-94-Aufzeichnungen abrufen und speichern: https://i94.cbp.dhs.gov/I94/. Bitte überprüfen Sie die Rechtschreibung, das Ablaufdatum und die Visumkategorie auf Fehler.
Adressänderung: Die meisten Nicht-US-Bürger müssen Adressänderungen innerhalb von 10 Tagen nach dem Umzug an USCIS melden. Weitere Einzelheiten und Anweisungen finden Sie unter https://www.uscis.gov/addresschange.

Calvin Kourosh Azadi, Esq.
EB-5 EinwanderungsanwälteDa Sie der Hauptantragsteller für das EB-5-Visum sind und Ihr Formular I-485 noch aussteht, wird das National Visa Center (NVC) den Antrag Ihrer Frau derzeit nicht im Rahmen der konsularischen Bearbeitung als Ableitung Ihres Antrags bearbeiten. Abgeleitete Antragsteller können erst dann mit der konsularischen Bearbeitung des NVC fortfahren, wenn der Hauptantragsteller die Genehmigung zur Statusanpassung (I-485) erhalten hat. Sobald Ihr I-485 genehmigt ist und Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, kann der Fall Ihrer Frau weiterverfolgt werden.

Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteDies ist möglicherweise eine fehlerhafte Antwort. Sie sollten sich telefonisch beim USCIS nach dem Status Ihres Antrags erkundigen. In den meisten Fällen schickt das NVC Ihren Antrag an das USCIS zurück, wenn Ihr Einwanderungsvisum nach dem Visumsinterview abgelehnt wurde.

Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteKontaktieren Sie zunächst Ihren Anwalt, um die Änderung Ihres Falles von der konsularischen Bearbeitung zur Statusanpassung zu besprechen. Dies ist eine Rechtsangelegenheit, für deren Bearbeitung Ihr Anwalt verantwortlich ist.
Zweitens war es für das National Visa Center (NVC) angemessen, Ihren Fall an das USCIS zurückzugeben, da Sie Ihre Absicht bekundet haben, das Formular I-485 (Statusanpassung) einzureichen.
Wenn Ihre Frau das konsularische Verfahren fortsetzt, muss sie das Nachfolgeverfahren durchlaufen. Dies erfordert sorgfältige Koordination und die Einbindung mehrerer Behörden. Um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden, ist professionelle Rechtsberatung dringend zu empfehlen.

Rani Emandi
EB-5 EinwanderungsanwälteDa Sie Ihren Status in den USA ändern, ist ein Konsulartermin nicht erforderlich. Daher erhalten Sie diese Nachricht. Es sind keine weiteren Schritte mit dem NVC erforderlich.
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