Welche Art von Visum sollte ich für die Einreise in die USA beantragen, um eine Due-Diligence-Prüfung für die Regionalzentrumsprojekte durchzuführen, an denen ich interessiert bin? - EB5Investors.com

Welche Art von Visum sollte ich für die Einreise in die USA beantragen, um eine Due-Diligence-Prüfung für die Regionalzentrumsprojekte durchzuführen, an denen ich interessiert bin?

Ich bin ein potenzieller EB-5-Investor. Ich möchte in die USA einreisen, um regionale Zentrumsprojekte sorgfältig zu prüfen und die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Welche Art von Einreisevisum sollte ich beantragen? Benötige ich ein Einladungsschreiben der Regionalzentren?

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Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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B-1-Geschäftsbesucher.

Dale Schwartz

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Sie benötigen ein AB-Visum für Tourismus/Geschäftsreisen. Möglicherweise kommen Sie aus einem Land, das von der Visumpflicht befreit ist und möglicherweise überhaupt kein Visum benötigt.

Daniel A Zeft

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Sie sollten ein B-1-Visum beantragen. Das B-1-Visum ist ein Geschäftsvisum.

Barbara Suri

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Wenn Sie die USA besuchen möchten, müssen Sie ein Besuchervisum beantragen.

Charles Foster

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Sie sollten ein B-1/B-2-Besuchervisum für die mehrfache Einreise beantragen und die Einreise in die USA als geschäftlicher Besucher beantragen. Zu einer angemessenen Geschäftsreise gehört auch eine Reise, die Sie als potenzieller Investor unternehmen würden. Dies ist im Handbuch für auswärtige Angelegenheiten als ordnungsgemäße B-39-Verwendung vorgesehen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Sie sollten sich für B-1 bewerben und sicherstellen, dass Sie durch starke Bindungen zum Heimatland (z. B. Wohnort, Familie, Beschäftigung, Eigentum) nachweisen können, dass Sie keine Einwanderung beabsichtigen.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Zunächst möchte ich Ihnen zu Ihrer Entscheidung gratulieren, die Due Diligence für das Projekt durchzuführen, in das Sie investieren möchten. Es ist eine großartige Idee. Leider machen sich die meisten Anleger mit Wohnsitz im Ausland nicht die Mühe, dies zu tun. Sie können mit einem Touristenvisum B-1/B-2 einreisen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Absicht, die Vereinigten Staaten zu besuchen, „vorübergehend“ erklären und hoffentlich beweisen können. Sie sollten ein Rückflugticket kaufen, das als Beweis dafür dient, dass Sie eine Rückreise planen. Wenn Sie Staatsbürger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind, können Sie ESTA über einen Online-Antrag beantragen. So einfach wäre es. Sie benötigen kein Einladungsschreiben des Regionalzentrums, aber wenn es Ihnen eines geben würde, wäre es sicherlich hilfreich.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Die geeignete Visumkategorie für einen Geschäftsreisenden ist B-1. Das von Ihnen beantragte Nichteinwanderungsvisum sollte ein B-1/B-2-Visum sein, das Besuchervisum. Eine Einladung eines regionalen Zentrums ist nicht erforderlich, kann aber durchaus Teil Ihres Visumantragspakets sein. Sie sollten sich darauf konzentrieren, nachzuweisen, dass Sie derzeit keine Einwanderungsabsicht in die Vereinigten Staaten haben und dass Sie ausreichende Bindungen (familiär, sozial, wirtschaftlich) zu Ihrem Heimatland haben, sodass der Konsularbeamte, der Ihren Antrag prüft, erkennen kann, dass Sie wahrscheinlich zurückkehren werden in Ihr Heimatland reisen und den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten nicht überschreiten.

Salvatore Picataggio

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Ein Geschäftsvisum könnte gut sein. Es wäre schön, Einladungen von RCs auch den Beamten zu zeigen.

Ein Olusanjo Omoniyi

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Sie sollten ein B-1/B-2-Besuchsvisum beantragen. Es empfiehlt sich, dass Sie versuchen, einen EB-5-Fachmann wie einen Anwalt oder einen anderen Fachmann zu beauftragen, der Sie bei der Durchführung einer Due-Diligence-Untersuchung unterstützen kann. Beachten Sie jedoch, dass ein bloßer Besuch auf Einladung eines regionalen Zentrums möglicherweise nicht unbedingt alle von Ihnen benötigten Due-Diligence-Informationen enthält.

BoBi Ahn

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Sie können als Besucher (B-1/B-2) eintreten, um sich zu treffen und eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.

Hassan Elkhalil

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Sie können ein B-1/B-2-Visum beantragen. Ein Einladungsschreiben ist nicht notwendig und wird in vielen Fällen auch keinen Unterschied machen.

Mitch Wexler

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Zu diesem Zweck ist ein B-1/B-2-Besuchervisum geeignet. Wenn Sie Staatsbürger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind, können Sie gemäß ESTA einreisen. Ein Brief des Projekts oder des regionalen Zentrums kann dabei helfen, den vorübergehenden oder „Nicht-Einwanderungs“-Charakter Ihres Besuchs nachzuweisen, zusammen mit einem Rückflugticket und Nachweisen über andere Verbindungen zu Ihrem Heimatland. Die Erkundung von Investitionsmöglichkeiten wird ausdrücklich als zulässige B-1-Aktivität (Geschäftsbesucher) angegeben.

Lynne Feldman

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B-2 funktioniert oder ESTA, wenn Sie aus einem ESTA-Land kommen. Ein Einladungsschreiben ist hilfreich, aber was noch wichtiger ist: Sie müssen nachweisen, dass Sie vorübergehend einreisen und in Ihr Heimatland zurückkehren.

Stephen Berman

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Sie könnten sich für ein B-1/B-2 bewerben.

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