Wo kann ich wohnen, während mein EB-5-Antrag bearbeitet wird? – EB5Investors.com

Wo kann ich wohnen, während mein EB-5-Antrag bearbeitet wird?

Ist es ratsam, nach Erhalt meiner temporären Green Card und meinem Umzug in die USA am selben Ort wie mein EB-5-Projekt zu wohnen? Oder sollte ich mich in den USA woanders niederlassen? Darf ich während der obligatorischen zweijährigen Nachweisphase und während der Bearbeitung meines I-829-Antrags, die in der Regel vier bis fünf Jahre dauert, weiterhin in den USA leben? Gibt es unter EB-5-Investoren in den USA einen bevorzugten Wohnort, den ich kennen sollte?

Antworten

David Raft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es besteht keine Verpflichtung, nach Ihrer Einwanderung in die Vereinigten Staaten am selben Ort wie ein Regionalzentrum-Projekt zu wohnen. Für EB-5-Investoren gibt es keinen festgelegten bevorzugten Wohnort. Die Wahl hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, Ihrem Lebensstil usw. ab. Sie dürfen sich während der zwei Jahre, in denen Sie den bedingten Daueraufenthaltsstatus besitzen und Ihr Antrag I-829 bearbeitet wird, in den Vereinigten Staaten aufhalten. Längere Aufenthalte außerhalb der USA können jedoch problematisch sein und Ihren Anspruch auf Daueraufenthalt gefährden. Abwesenheiten von mehr als einem Jahr können als Aufgabe Ihres bedingten Daueraufenthaltsstatus ausgelegt werden.

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