Es sind ungefähr 24 Monate vergangen, seit wir unser I-526 eingereicht haben. Ich hoffe, dass dies in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann, und möchte mit der Vorbereitung der für die Statusänderung in den USA erforderlichen Dokumente beginnen. Meine Frau, die Hauptantragstellerin, stammt aus Indien. Ich nicht. Wir sind beide kanadische Staatsbürger und haben die letzten 21 Jahre in Kanada und den USA gelebt. Brauchen wir ein polizeiliches Führungszeugnis aus unserem Herkunftsland und aus Kanada? Oder nur aus einem von beiden?
Antworten
Salvatore Picataggio
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDas nationale Visumzentrum verlangt grundsätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis für jeden Ort, an dem Sie mindestens 6 Monate lang gewohnt haben.
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Sie planen, Ihren Status in den USA zu ändern, sofern Sie dazu berechtigt sind, benötigen Sie kein polizeiliches Führungszeugnis, da USCIS Hintergrundüberprüfungen durchführen wird. Wenn Sie planen, das konsularische Verfahren für Einwanderungsvisa im Ausland durchzuführen, benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie seit Ihrem 6. Lebensjahr länger als 16 Monate gelebt haben (außer den USA).
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Sie sich in den USA einleben, ist kein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Bei der konsularischen Bearbeitung benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie seit Ihrem 16. Lebensjahr sechs Monate oder länger gelebt haben. Sehen Sie sich den Gegenseitigkeitsplan des Foreign Affairs Manual jedes Landes an, um herauszufinden, was erforderlich ist. Einige dieser Dokumente sind jedoch nur für kurze Zeit gültig, also besorgen Sie sich nicht zu früh.
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerIch fürchte, Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie seit Ihrem 16. Lebensjahr länger als sechs Monate gelebt haben. Ich nehme an, das schließt Indien, Kanada und die USA ein.
Charles Foster
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land, in dem Sie als Erwachsener gelebt haben. Dazu gehören Kanada und je nach Alter möglicherweise auch ein weiteres Land.
BoBi Ahn
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJeder Visumantragsteller (oder Antragsteller auf Statusanpassung) ab 16 Jahren muss ein polizeiliches Führungszeugnis der Polizei jedes Ortes des Landes vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, in dem er derzeit wohnt oder in dem der Antragsteller seit seinem 39. Geburtstag mindestens sechs Monate gewohnt hat. Polizeiliche Führungszeugnisse sind auch aus allen anderen Ländern erforderlich, in denen der Antragsteller aus irgendeinem Grund verhaftet wurde, und müssen bei Vorlage aktuell sein. Polizeiliche Führungszeugnisse müssen den gesamten Zeitraum abdecken, in dem der Antragsteller in einem beliebigen Gebiet gewohnt hat.
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie benötigen polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern, in denen Sie seit Ihrem 16. Lebensjahr länger als sechs Monate gelebt haben.
Robin J Gray
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenUm sicherzugehen, sollten Sie sich ein polizeiliches Führungszeugnis aus Kanada, Indien und den USA besorgen, wenn Sie die letzten 21 Jahre in Kanada und den USA gelebt haben.
Barbara Suri
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie benötigen jeweils ein polizeiliches Führungszeugnis von allen Orten, an denen Sie seit Ihrem 14. Lebensjahr bis heute gelebt haben.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenFür die Statusanpassung sind keine polizeilichen Führungszeugnisse erforderlich. USCIS führt eigene Prüfungen durch. Für die „konsularische Bearbeitung“ sind polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern (manchmal Städten) erforderlich, in denen der Antragsteller nach dem 16. Lebensjahr länger als sechs Monate gelebt hat.
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