Ich war ein internationaler Student, als ich meinen EB-5-Antrag einreichte. Mein Fall wurde letzten Winter genehmigt und mein Einwanderungsanwalt hat gerade einen I-485-Antrag für mich eingereicht. Gestern habe ich ein Zulassungsangebot von einer Graduiertenschule erhalten und beschlossen, diese Schule im Herbst zu besuchen. Gilt ich für diese Graduiertenschule auch mit einem anhängigen I-485-Fall noch als internationaler Student? Da die Studiengebühren für internationale Studenten viel höher sind als für einheimische Studenten, möchte ich wissen, ob ich mit meinem aktuellen Einwanderungsantrag diese Gebühren sparen kann.
Antworten
Fredrick W. Voigtmann
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEs ist fast immer besser, den Nichteinwandererstatus beizubehalten, bis Ihre Statusanpassung genehmigt ist. Sie sollten sich daher mit einem Einwanderungsanwalt beraten, ob Sie den F-1-Status beibehalten sollten. Höchstwahrscheinlich ist dies die beste Option, nur für den Fall, dass es ein Problem mit Ihrem I-485 gibt.
Ein Olusanjo Omoniyi
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenBis Ihr Antrag genehmigt ist, bleiben Sie ein ausländischer Student und zahlen im Gegensatz zu einheimischen Studenten weiterhin höhere Studiengebühren. Wenden Sie sich an Ihren Berater für ausländische Studenten, um weitere Informationen zu erhalten.
Barbara Suri
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEs sieht so aus, als wären Sie ein „I-485-Antragsteller“, da Sie offenbar nicht mehr den F-1-Status haben und noch nicht den Status eines ständigen Einwohners besitzen.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Sie zur Schule gehen, sind Sie noch Student. Beachten Sie jedoch, dass Sie auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben und informieren Sie sich über die Studiengebühren.
Daniel A Zeft
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie sind ein Antragsteller für eine Statusanpassung. Die Schule sollte Sie als einheimischen Studenten und nicht als ausländischen Studenten betrachten.
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerSie sollten sich an das Büro für internationale Studentendienste der Graduiertenschule wenden, um entsprechende Beratung zu erhalten. Mit dem Antrag I-485 haben Sie einen Antrag auf Statusanpassung gestellt, um im Wesentlichen ein dauerhafter Einwohner der Vereinigten Staaten zu werden. F-1 ist ein Nichteinwanderungsvisum und zu diesem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich nicht erforderlich. Hoffentlich behandelt die Universität Sie als Einwohner der USA und berechtigt Sie zum Studiengebührensatz für Einwohner des Bundesstaates, sofern der Antrag vor über einem Jahr gestellt wurde.
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie befinden sich in einem genehmigten Aufenthalt mit einem anhängigen I-485. Sie sind derzeit weder ein ständiger Einwohner noch ein F-1-Student, es sei denn, Sie behalten weiterhin Ihren zugrunde liegenden F-1-Status. Sie müssen bei einer bestimmten Bildungseinrichtung prüfen, ob in Ihrer Situation gemäß den Vorschriften Ihres Staates ein Studiengeld für Einwohner anfällt.
Salvatore Picataggio
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDas hängt davon ab, wie Ihre Schule mit diesem Zwischenstatus eines anstehenden Immigranten umgeht. Ich bin mir nicht sicher, welche Richtlinien dort gelten.
Yin Lu
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenIch würde vorschlagen, dass Sie sich an das Büro für internationale Studierende dieser Graduiertenschule wenden, um das herauszufinden. Da Sie gerade I-485 eingereicht haben, sind Sie kein bedingter Green Card-Inhaber. Ihr aktueller Status ist AOS, d. h. Statusanpassung.
BoBi Ahn
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Ihr I-485-Antrag eingereicht wurde und noch aussteht, befinden Sie sich jetzt in den USA und warten auf die Statusanpassung in den Status eines rechtmäßigen ständigen Einwohners. Sie sollten außerdem eine Arbeitserlaubnis (EAD) und eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis eingereicht und erhalten haben, die Ihnen das Arbeiten/Reisen während dieser Zeit ermöglichen würde.
Charles Foster
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenNachdem Sie Ihren Antrag auf Statusanpassung auf der Grundlage Ihres genehmigten EB-5-Antrags auf Formular I-526 eingereicht haben, gelten Sie als anhängiger Antragsteller für eine rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis. Sie benötigen daher kein Studentenvisum und wären eigentlich auch nicht dafür berechtigt, da Sie nicht beabsichtigen, in Ihr Heimatland zurückzukehren. Da Sie sich vielmehr um eine rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis bewerben, können Sie sicherlich beantragen und hoffen, dass die Universität Sie als Einwohner der USA und nicht als internationalen Studenten behandelt. In gewisser Weise befinden Sie sich noch mittendrin, und obwohl Sie die Schule als anhängiger Antragsteller für eine rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis besuchen können, werden Sie je nach Schule möglicherweise erst dann als Einwohner behandelt, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde und Sie ein rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter der USA sind.
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJe nachdem, in welchem Bundesstaat Sie sich befinden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Studiengebühren für Einwohner des Bundesstaates. Wenn Sie eine Anpassung ausstehen haben und Ihr Antrag mindestens 366 Tage zuvor eingereicht wurde, können Sie möglicherweise Ihren Wohnsitz begründen. Es gibt mehrere Faktoren, darunter Ihr Alter und der Status Ihrer Eltern.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenIhr Status lautet „Statusanpassung ausstehend“. Weder ein internationaler Student noch Inhaber einer Green Card.
Stephen Berman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSolange Sie Vollzeitstudent bleiben, können Sie den F1-Status haben.
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