Worauf sollte ich bei der Beantragung eines EB-5-Darlehens achten? - EB5Investors.com

Worauf muss ich bei der Beantragung eines EB-5-Darlehens achten?

Ich suche nach Krediten, um einen Teil meiner EB-5-Investition zu finanzieren. Neben Geschäftsbanken in meinem Heimatland bieten auch einige regionale Zentren in den USA diese Zahlungsalternative an. Ist sie sicher?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn ein Kunde eine Ratenzahlungsmethode vorschlägt, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass:
(1) Es muss eine schriftliche Genehmigung der NCE vorliegen, eine Frist für die Finanzierung der letzten Rate und, falls der Investor diese Frist überschritten hat, eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der NCE für die Verlängerung; und
(2) Wenn ein RFE oder NOID ausgestellt wird, müssen sie bereit sein, den verbleibenden Betrag zu finanzieren, da ihnen sonst die Genehmigung verweigert werden könnte.
Wir erhalten weiterhin viele Genehmigungen mit Teilfinanzierung, diese müssen jedoch korrekt dokumentiert werden. Als bewährte Vorgehensweise sollten Sie die verbleibende Finanzierungsquelle für zukünftige Raten angeben. Ich denke, dass I/526E-Genehmigungen, bei denen die vollständige Finanzierung nicht abgeschlossen ist, selten sein werden. Dies birgt meiner Meinung nach ein erhebliches Risiko.
Bei jedem Kredit sollte jeder die Anforderungen der RIA prüfen. Stammt der Kredit nicht von einer Bank, muss er vollständig aus legalen Quellen stammen. Dies gilt auch für Kredite von verbundenen Unternehmen einer RC oder NCE. Der Kreditvertrag selbst reicht nicht als Nachweis für die legale Finanzierungsquelle aus, und es muss eine Dokumentation über die Herkunft der für die Kreditvergabe verwendeten Mittel vorliegen. Diese Kredite müssen auch sorgfältig auf Sicherheiten geprüft werden, da diese meiner Meinung nach nicht alle genehmigungsfähig sind. Jeder sollte die Warnhinweise für Kunden, die diese Kredite als Finanzierungsquelle nutzen, sorgfältig prüfen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Solange das Darlehen nicht durch das Projekt selbst, sondern durch Ihr eigenes oder familiäres Vermögen abgesichert ist, sollte alles in Ordnung sein.

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