Welche Aufenthaltsvoraussetzungen gelten für ein britisches Investorenvisum? - EB5Investors.com

Welche Aufenthaltsvoraussetzungen gelten für ein britisches Investorenvisum? 

Ich interessiere mich für das britische Investorenvisumprogramm für meine Familie, weil wir unseren Kindern Zugang zum britischen Bildungssystem und zum nationalen Gesundheitssystem ermöglichen möchten. Ich betreibe ein multinationales Unternehmen und muss das ganze Jahr über häufig reisen. Wie viele Tage könnte ich mich im Ausland aufhalten und trotzdem meine Aufenthaltserlaubnis behalten? Welche Optionen stehen möglicherweise zur Verfügung, wenn meine Reise die Aufenthaltsvoraussetzungen überschreiten würde?

Antworten

Kelvin Tanner
Beantwortet am

Es gibt keine bestimmte Anzahl von Tagen, die Sie im Vereinigten Königreich verbringen müssen, um Ihr Tier-1-Investoren- oder Angehörigenvisum zu behalten. Es gibt jedoch eine Aufenthaltsvoraussetzung, wenn Sie sich für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain, ILR) qualifizieren möchten. Ab dem 11. Januar 2018 gilt die Aufenthaltsvoraussetzung für ILR für den Hauptmigranten der Stufe 1 und seinen abhängigen Ehepartner, von denen keiner während dieser 180-jährigen Aufenthaltsdauer für ILR länger als 12 Tage in einem Zeitraum von 5 Monaten außerhalb des Vereinigten Königreichs sein darf. Es gibt nur sehr wenige Umstände, unter denen ein ILR-Antrag genehmigt wird, wenn jemand die 180-tägige Aufenthaltsvoraussetzung überschritten hat.

Lara Akinlude
Beantwortet am

Die Aufenthaltsvoraussetzung für britische Investoren ist, dass sie in einem bestimmten Jahr mindestens 180 Tage (6 Monate) in Großbritannien verbringen müssen. Wenn Ihre Reisen die Aufenthaltsvoraussetzungen überschreiten, können Sie keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Daueraufenthalt) erhalten, obwohl Sie Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis verlängern können. Wenn Sie die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen, können Sie normalerweise nach 2 Jahren bei einer Investition von 10 Millionen Pfund oder nach 3 Jahren bei einer Investition von 5 Millionen Pfund einen Antrag auf Niederlassung stellen.

Emil Manasyan
Beantwortet am

Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie (und Ihre Familienmitglieder) während der „Qualifizierungsfrist“ nicht länger als 180 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten aus dem Vereinigten Königreich abwesend waren. Wenn Ihre Abwesenheiten die vorgeschriebene Anzahl überschreiten, müssen wir den Grund für diese Abwesenheiten prüfen, um zu sehen, ob das Ermessen ausgeübt werden kann. Alternativ müssen Sie möglicherweise verlängern, bis Ihre Abwesenheiten den Anforderungen entsprechen.

Rajiv Sharma
Beantwortet am

Die Aufenthaltsvoraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis innerhalb der fünf Jahre beträgt 90 Tage pro Jahr. Insgesamt sind 450 Tage zulässig, andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die britische Staatsbürgerschaft.

Sandip Basu
Beantwortet am

Während Ihres 180-jährigen Aufenthalts im Vereinigten Königreich mit dem Investorenvisum dürfen Sie sich in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht länger als 5 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten. Sie müssten sich daher in einem Zeitraum von einem Jahr mindestens 185 Tage im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn Ihre Abwesenheit 180 Tage (in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten) überschreitet, haben Sie keinen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (auch als ILR oder „Niederlassung“ bezeichnet). In diesem Fall müssen Sie eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.