Ich plane, ein Grundstück für 350,000 US-Dollar zu kaufen und darauf ein japanisches Restaurant zu bauen. Die geschätzten Baukosten für das Restaurant betragen 200,000 US-Dollar. Nach dem Bau werde ich mehr Geld investieren, um amerikanische Arbeiter einzustellen. Welcher Teil des Plans kann auf die erforderliche Investition von einer halben Million Dollar für EB-5 angerechnet werden? Werden die Kosten für den Grundstückskauf und den Restaurantbau angerechnet?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteErstens beträgt der aktuelle Betrag 1 Million US-Dollar, es sei denn, Sie befinden sich in einem gezielten Beschäftigungs- oder ländlichen Gebiet. Oft kann das Land nicht genutzt werden, aber wenn Sie bei der Antragstellung nicht die 10 Mitarbeiter haben, müssen Sie einen EB-5-konformen Geschäftsplan erstellen, um detailliert nachzuweisen, wie die Investition die Arbeitsplätze schaffen wird.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteDiese Gründungskosten qualifizieren sich für eine direkte EB-5-Investition. Wenn Ihr Unternehmen nicht in einem ausgewiesenen Zielgebiet für Beschäftigung liegt, beträgt die erforderliche Investitionsschwelle 1 Million US-Dollar.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Kosten für den Grundstückserwerb fallen wahrscheinlich nicht ins Gewicht, für den Bau des Restaurants hingegen schon.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, die Investition von 350,000 $ für den Kauf des Grundstücks und eine Investition von 200,000 $ für den Bau des Restaurants werden für Ihren EB-5-Fall angerechnet.
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteAngenommen, Ihr japanisches Restaurant liegt in einem Beschäftigungsgebiet und Sie müssen nur 500,000 US-Dollar investieren und 10 direkte Arbeitsplätze schaffen. Dann könnten Sie durchaus eine legale Finanzierungsquelle nutzen, die Sie für den Kauf des Grundstücks für 350,000 US-Dollar verwendet haben, zuzüglich der Baukosten von 200,000 US-Dollar. All das sollte auf die Mindestinvestition angerechnet werden.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteUSCIS hat Landkäufe im Allgemeinen nicht als Teil der EB-5-Investitionen betrachtet, da ein Landkauf allein keine Arbeitsplätze schafft. Bau und Betrieb sind die häufigsten Verwendungszwecke der Mittel. Die Zusammenarbeit mit einem Einwanderungsanwalt und einem Team von Fachleuten (hier wäre ein Wirtschaftswissenschaftler sehr hilfreich) kann zu einem genehmigungsfähigen Fall führen.
Robin J Gray
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn der Kauf des Grundstücks und der Bau des Gebäudes direkt mit dem Unternehmen verbunden sind und Arbeitsplätze schaffen, wird dies als Investition angerechnet. Sie benötigen einen detaillierten Geschäftsplan, der zeigt, wie das in das Grundstück und den Bau des Unternehmens investierte Geld Arbeitsplätze schafft und wie zusätzliche Investitionen in das Unternehmen selbst mindestens 10 dauerhafte Arbeitsplätze schaffen werden.
Kyle Barella
EB-5 EinwanderungsanwälteAlle von Ihnen genannten Gründungskosten werden auf die EB-5-Investition angerechnet. Fast jedes Unternehmen kann als EB-5-konformes Unternehmen strukturiert werden. Dies sollte kein Problem sein. Ich rate Ihnen, sich für weitere Gespräche an einen qualifizierten EB-5-Anwalt zu wenden.
Hoang Tu
EB-5 EinwanderungsanwälteLaut Ihrer E-Mail können Sie alle Teile des Plans für EB-5 nutzen, wenn sich das Restaurant in TEA befindet. Liegt es jedoch nicht in der TEA-Region, ist für EB-1 eine Investition von 5 Million US-Dollar und die Schaffung von 10 Arbeitsplätzen erforderlich.
Dale Schwartz
EB-5 EinwanderungsanwälteDas gesamte Geld, das Sie für die Gründung Ihres Unternehmens ausgeben, wird angerechnet. Klingt nach einem guten Plan, wenn Sie 10 Vollzeitmitarbeiter einstellen (und die meisten Restaurants haben mehr). Lassen Sie mich wissen, ob wir Ihnen bei diesem Projekt helfen können. Eine Warnung: Unser Kongress debattiert gerade über eine Erhöhung des für EB-5 erforderlichen Betrags von 500,000 auf 1,3 Millionen Dollar, daher wäre es am besten, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen. Viel Glück!
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


