Meine Frau und ich sind beide IT-Spezialisten, ursprünglich aus dem Iran, und leben jetzt in Südafrika. Wir planen, unseren I-526-Antrag im Dezember einzureichen. Als Nachweis unserer finanziellen Mittel haben wir Kontoauszüge und Quittungen über gezahlte Steuern. Reichen diese Dokumente aus?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteVorsicht – derzeit besteht ein Einreiseverbot für im Iran geborene Personen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteVermutlich, aber Ihnen ist klar, dass derzeit ein Reiseverbot für Iraner besteht.
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