Ich würde gerne in den USA Geschäfte machen. Ich sehe, ich könnte es mit EB-5 oder L-1 versuchen. Wie unterscheidet sich das EB-5-Visum von einem L-1-Visum? Was sind die Vorteile von EB-5?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteDas L-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum. Da es sich um ein Visum mit doppelter Absicht handelt, ermöglicht es dem Visuminhaber, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu beantragen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Das EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum, das eine Investition erfordert. Bei der Investition erhalten Sie eine 2-jährige bedingte Green Card. Die Anforderungen für jedes Visum sind unterschiedlich. Jedes Visum bietet Vorteile. Wenden Sie sich am besten an einen Einwanderungsanwalt, um zu besprechen, welches Visum für Sie am besten geeignet ist.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteL-1 ist eine Arbeitserlaubnis für Unternehmensübertragungen und EB-5 ist eine Green Card. Bei einer dauert die Bearbeitung etwa zwei Monate, bei der anderen mindestens 2 Jahr, um den bedingten Status zu erhalten.
Roberto Ortiz
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Hauptunterschied zwischen dem L-1-Visum und dem EB-5-Visum besteht darin, dass es sich beim L-1-Visum um ein Nichteinwanderungsvisum handelt und das EB-5 zu einer bedingten Aufenthaltserlaubnis führt. Außerdem ist für das L-1-Visum keine Investitionsanforderung erforderlich, wie für das EB-5-Visum, das eine Investition von entweder 500,000.00 $ oder 1 Million $ erfordert, je nachdem, wo sich das Handelsunternehmen befindet. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Investor für das EB-5-Visum 10 direkte Vollzeitstellen schaffen muss und für das L-1-Visum in der Regel 5-6 Mitarbeiter ausreichen. Gerne bespreche ich dies weiter mit Ihnen.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Allgemeinen handelt es sich bei einem L-1-Visum um ein Nichteinwanderungsvisum, das einem im Ausland ansässigen Unternehmen erlaubt, ein neues Büro in den USA zu eröffnen und entweder eine multinationale Führungskraft oder einen multinationalen Manager (L-1A) oder Fachpersonal (L-1B) dorthin zu entsenden Büro in den USA Es führt zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus in den USA; Es ist jedoch eine I-140-Petition erforderlich, und wenn sie genehmigt wird, ist ein L-1-Transferee berechtigt, eine Statusanpassung in den Status eines ständigen Wohnsitzes in den USA (sofern er sich physisch in den USA aufhält) oder ein konsularisches Verfahren zu beantragen und ein Einwanderungsvisum zu erhalten als ständiger Wohnsitz in den USA zugelassen (im Ausland mit I-140-Genehmigung). Das EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum und führt direkt zu einem bedingten dauerhaften Aufenthaltsstatus (für 2 Jahre). Anschließend müssen Sie die Aufhebung der Bedingungen beantragen, um eine dauerhafte Green Card in den USA zu erhalten. Die Anforderungen sind für jede Art von Visum und für Sie unterschiedlich Sie sollten einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren, um Ihre spezifische Situation ausführlicher zu besprechen und herauszufinden, welche Art von Visum für Sie am besten geeignet ist.
Lei Jiang
EB-5 EinwanderungsanwälteDas EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum, während das L-1-Visum ein Nichteinwanderungsvisum ist, aber eine doppelte Absicht zulässt.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenFür das EB-5-Visum ist es erforderlich, dass Sie eine Mindestinvestition tätigen und das Unternehmen in den USA führen. Nach Ihrer Investition erhalten Sie eine vorläufige Green Card für zwei Jahre. Das L1A/B-Visum steht Unternehmen zur Verfügung, die ihre Geschäftstätigkeit in die Vereinigten Staaten ausdehnen möchten, indem sie eine Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Tochtergesellschaft eröffnen
Margo Chernysheva
EB-5 EinwanderungsanwälteBei L-1 handelt es sich um ein Nichteinwanderungsvisum zur Beschäftigung (mit dem Sie den Status einer Legal Permanent Residency (LPR) beantragen können, wenn Sie alle erforderlichen Bedingungen rechtzeitig erfüllen). EB-5 ist ein Einwanderungsvisum für Investoren (mit dem Sie nach Genehmigung Ihres EB-5-Visums den LPR-Status ERHALTEN können). Außerdem müssen Sie bei L-1 keine Kapitalinvestition tätigen, sondern einen Arbeitgeber-Sponsor benötigen. Bei EB-5 müssen Sie 1,000,000 oder 500,000 US-Dollar investieren (in manchen Fällen sollten Sie bei Ihrer Auswahl einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren).
Mahsa Aliaskari
EB-5 EinwanderungsanwälteDas L-1 ist ein vorübergehendes Nichteinwanderungsvisum, das multinationalen Unternehmen die Möglichkeit bietet, Führungskräfte, Manager und Fachpersonal in ein US-amerikanisches Tochterunternehmen zu entsenden. Diejenigen, die den L-1-Status erreichen, können auch einen parallelen Weg verfolgen, um den Status eines legalen ständigen Wohnsitzes zu erlangen. Qualifizierte Manager und Führungskräfte können insbesondere den Status eines ständigen Wohnsitzes in der EB-1-Kategorie anstreben. Das EB-5 bezieht sich auf ein Einwanderungsvisum, das ausländischen Staatsangehörigen einen legalen dauerhaften Aufenthaltsstatus in den USA verschafft, wenn sie die Anforderungen für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erfüllen. Für welche Option Sie sich entscheiden, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, ob Sie Operationen in und aus den USA durchführen werden oder nicht. Sie sollten die Einzelheiten mit einem Einwanderungsberater besprechen.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteEin L-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, während das EB-5-Programm Ihnen den Status eines ständigen Wohnsitzes in den USA ermöglicht
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt viele Unterschiede. Beim EB-5 handelt es sich um einen direkten Antrag auf eine zweijährige Green Card. Zwei Jahre später zeigen Sie, dass Sie den gesamten Geldbetrag (2 Million US-Dollar oder 1 US-Dollar) investiert und 500,000 neue Arbeitsplätze geschaffen haben (direkt, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen übernehmen, oder direkt + indirekt). wenn in ein etabliertes Regionalzentrum). Das L-10-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum und gilt für ein Jahr, wenn Sie ein neues Büro eröffnen. Sie müssen über ein Büro im Ausland verfügen, das weiterhin betrieben wird. Wenn Ihr US-Büro nach einem Jahr erfolgreich ist, kann das US-Unternehmen den Turnaround schaffen und Sie für eine Green Card gemäß EB-1-1 sponsern. Beide haben Vor- und Nachteile, aber im Allgemeinen gibt es weniger Einschränkungen und mehr Vorteile, wenn Sie sich für den Weg L-3A/Multinational Manager Executive EB-1-1 qualifizieren können. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich telefonisch beraten lassen, um die Einzelheiten Ihrer Situation zu besprechen. Wir können Ihnen dabei helfen, herauszufinden, was für Ihre Situation am besten ist.
Marisa Casablanca
EB-5 EinwanderungsanwälteEin L-1A-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das der Person den Status verleiht, ein Unternehmen aufzubauen und zu leiten, bei dem es sich um eine Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens handelt. Da es sich um ein Nichteinwanderungsvisum handelt, ist es vorübergehend. Ein EB-5-Visum gewährt einem Einzelinvestor, der in ein Unternehmen investiert, das zwei Jahre lang zehn Arbeitsplätze erhält, einen legalen dauerhaften Aufenthalt. Einige Personen möchten sich für ein L-10A-Visum entscheiden, um ihren Status in den Vereinigten Staaten beizubehalten, während sie auf ihre Green Card im Rahmen des EB-1-Visums warten. Diese Visa für Investoren haben wir in der Vergangenheit erfolgreich bearbeitet. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Hilfe bei dieser Art von Visa benötigen oder weitere Informationen wünschen.
Natalia Polukhtin
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Hauptunterschied besteht darin, dass es sich bei dem L1-Visum um ein Nicht-Einwanderungsvisum handelt. Das bedeutet, dass Sie in diesem Status operieren können, solange Sie die formellen Anforderungen für dieses Visum erfüllen, aber Sie gelten nicht als Einwohner der USA. Im Gegenteil handelt es sich bei EB-5 um eine erwerbstätige Einwandererkategorie, die dem Inhaber einen dauerhaften Aufenthaltsstatus verleiht, der anschließend zur Staatsbürgerschaft führen kann.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteDas EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum, eine so genannte Green Card, die Sie zu einem ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten berechtigt. Das L-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für eine Führungskraft oder eine Schlüsselperson mit Spezialkenntnissen, die für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren für ein Unternehmen arbeiten soll. Nach Ablauf der Frist müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, es sei denn, das Visum wird verlängert. Mit Ihrem Aufenthalt ist kein dauerhafter Wohnsitz verbunden.
Bill Travis Klein
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Einfachheit halber besteht der grundlegendste Unterschied darin, dass EB-5 zu einer Green Card führt und L-1 nicht. L-1 ist ein Nichteinwanderungsvisum für den Transfer zwischen Unternehmen von einem bestehenden ausländischen Unternehmen. Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Einwanderungsanwalt zu konsultieren, wenn Sie über Ihre Einwanderungsziele (Green Card oder nicht) und die Art Ihres Geschäfts in den USA nachdenken
Mark Kowalewski
EB-5 EinwanderungsanwälteDer erfolgreiche Abschluss eines Antrags auf ein EB-5-Visum führt zunächst zu einer „bedingten“ dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von zwei Jahren und anschließend zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Bei einem L-1 hingegen handelt es sich um ein vorübergehendes Visum mit einer Befristung von entweder fünf oder sieben Jahren. Abhängig von Ihren Umständen ist das L-1-Visum jedoch oft ein Sprungbrett für einen dauerhaften Aufenthalt für diejenigen, die nachweisen können, dass sie eine „multinationale“ Führungskraft sind.
Karen Weinstock
EB-5 EinwanderungsanwälteL-1 ist vorübergehend, während EB-5 dauerhaft ist. Wenn Sie sich für L-1 qualifizieren, geht es viel schneller und Sie haben die Möglichkeit, hier zu arbeiten. Es gibt auch einen anderen Weg für einen dauerhaften Wohnsitz oder eine Green Card als EB-5.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt viele Unterschiede zwischen EB-5 und L-1. Der Hauptunterschied besteht darin, dass es sich bei EB-5 um ein Einwanderungsvisum handelt, während es sich bei L-1 um ein Nichteinwanderungsvisum handelt. Das bedeutet, dass Ihnen nach EB-5 ein dauerhafter Aufenthalt (Greencard) gewährt wird und nicht ein vorübergehender Status, wie dies bei L-1 der Fall wäre. Was den Unterschied in den genehmigten Geschäftsaktivitäten der beiden Visakategorien betrifft, wird die Kategorie EB-2 für diejenigen verwendet, die in ein Unternehmen in den USA investieren möchten, während die Kategorie L-5 für den Transfer von Mitarbeitern von Unternehmen mit Niederlassungen in beiden Ländern verwendet wird USA und im Ausland. Welche Kategorie für die Bearbeitung besser geeignet wäre, hängt von Ihren Geschäftsanforderungen und -zielen in den USA ab
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