Was ist die Definition von „relativ“ im Hinblick auf die Anforderung von 10 Stellen? - EB5Investors.com

Was ist die Definition von „Verwandter“ im Hinblick auf die 10-Stellen-Anforderung?

Mein Kunde möchte zwei sehr entfernte Cousins ​​(durch Heirat) einstellen und möchte, dass ich für sie eine LLC gründe.
Würden sie in die Mindestanforderung von 10 Arbeitsplätzen einbezogen werden?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Solange die Cousins ​​US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA, Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, können sie bei der Schaffung Ihres Arbeitsplatzes berücksichtigt werden. Als angestellte Verwandte gelten lediglich Ehepartner und Kinder.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Unter „Verwandt“ sind nur unmittelbare Familienangehörige nicht zu verstehen, die vermutlich ohnehin keine US-Arbeitnehmer sind.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die unmittelbaren Familienangehörigen des Hauptinvestors (Ehepartner und minderjährige Kinder) dürfen nicht in die Anzahl der Arbeitsplätze einbezogen werden. Cousins, die einen ständigen Wohnsitz in den USA haben oder US-Staatsbürger sind, können in die Anzahl der Arbeitsplätze einbezogen werden.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Von den Regelungen zur Anspruchsberechtigung für die Beschäftigung von Angehörigen sind lediglich der Investor, dessen Ehegatte sowie Söhne und Töchter ausgenommen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Cousins ​​können bei der Stellenausschreibung mitgezählt werden. Der Investor, sein Ehepartner und seine Kinder können jedoch nicht als qualifizierte neue Mitarbeiter eingestellt werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.