Wie ist mein US-Status, nachdem ich als Student ein EB-5-Visum beantragt habe? - EB5Investors.com

Wie ist mein US-Status, nachdem ich als Student ein EB-5-Visum beantragt habe?

Wie wäre mein Einwanderungsstatus in den USA als F1-Visuminhaber, wenn ich gleichzeitig ein EB-5-Visum beantrage? Welche Einwanderungsrechte hätte ich? Kann ich mein Studium fortsetzen, während ich auf die Genehmigung warte? Kann ich mein Studium als EB-5-Investor abschließen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können Ihren F-1-Status behalten, aber fragen Sie zur Sicherheit bei der Schule nach. In den meisten Fällen können Sie mit einer Bestätigung über den ausstehenden Statusausgleich teilnehmen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihren Studentenstatus behalten, während die gleichzeitige Einreichung des I-526/I-485-Antrags anhängig ist, Sie können jedoch ohne die vorläufige Reisegenehmigung nicht außerhalb der USA reisen, da Sie sonst das I-485-Antragsformular aufgeben.

Tony W. Wong

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihr Status in den USA lautet I-485 (anhängig) und F-1. Wenn Sie Ihre EAD jedoch zum Arbeiten oder für Reisen nutzen, ändert sich Ihr Status in AOS oder AD (anhängig zur Anpassung des Status). Sie können dennoch weiterhin in den USA studieren.

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