Wie wäre mein Einwanderungsstatus in den USA als F1-Visuminhaber, wenn ich gleichzeitig ein EB-5-Visum beantrage? Welche Einwanderungsrechte hätte ich? Kann ich mein Studium fortsetzen, während ich auf die Genehmigung warte? Kann ich mein Studium als EB-5-Investor abschließen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können Ihren F-1-Status behalten, aber fragen Sie zur Sicherheit bei der Schule nach. In den meisten Fällen können Sie mit einer Bestätigung über den ausstehenden Statusausgleich teilnehmen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können Ihren Studentenstatus behalten, während die gleichzeitige Einreichung des I-526/I-485-Antrags anhängig ist, Sie können jedoch ohne die vorläufige Reisegenehmigung nicht außerhalb der USA reisen, da Sie sonst das I-485-Antragsformular aufgeben.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Status in den USA lautet I-485 (anhängig) und F-1. Wenn Sie Ihre EAD jedoch zum Arbeiten oder für Reisen nutzen, ändert sich Ihr Status in AOS oder AD (anhängig zur Anpassung des Status). Sie können dennoch weiterhin in den USA studieren.
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