Ich habe die USA 2009 besucht und war 30 Tage länger dort, als mir gestattet war. Ich bin nach Brasilien zurückgekehrt und verfüge nun über alle wirtschaftlichen Voraussetzungen, um ein EB-5-Visum zu beantragen. Verhindert die Tatsache, dass ich den Zeitraum 2009 überschritten habe, dass ich das EB-5-Visum erhalten kann?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteEine 5-tägige Überschreitung Ihres Aufenthalts führt nicht dazu, dass Sie kein EB-XNUMX-Visum erhalten.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie Ihren Status nicht um 180 Tage oder mehr überschritten haben oder illegal gearbeitet haben, sollten Sie berechtigt sein, ein EB-5-Visum zu beantragen.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenIhre Überschreitung der Aufenthaltsdauer sollte Sie nicht von der Erteilung des EB-5-Visums ausschließen, vorausgesetzt, Sie wurden nicht abgeschoben oder befinden sich in keinem anderen Einwanderungsverfahren.
Lei Jiang
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sind ok. Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer um 30 Tage führt nicht zum Ausschluss Ihres EB-5-Antrags.
Roberto Ortiz
EB-5 EinwanderungsanwälteDas hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Ich würde gerne mit Ihnen sprechen, um weitere Einzelheiten zu erfahren und Ihnen eine angemessene Antwort geben zu können. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Überschreitung der Aufenthaltsdauer um 30 Tage stellt für die EB-5-Investition kein Problem dar. Gerne bespreche ich dies weiter.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, ein 30-tägiger Überschreitungstermin wird nicht als illegaler Aufenthalt angesehen und erfordert keine Ausnahmegenehmigung.
Charlene Bu
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Überschreitung Ihres Aufenthaltsrechtes um 30 Tage stellt kein Problem dar.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteEs sieht nicht so aus, als hätten Sie sich mehr als 180 Tage illegal in den Vereinigten Staaten aufgehalten. Daher wäre Ihnen die Wiedereinreise nicht untersagt. Solange Sie keine wesentlichen Falschangaben gemacht haben, was nicht der Fall zu sein scheint, sollten Sie Anspruch auf ein EB-5-Einwanderungsvisum haben. Die einzige Konsequenz Ihrer 30-tägigen Überschreitung der Aufenthaltsdauer im Jahr 2009 ist, dass das Visum, mit dem Sie in die USA eingereist sind, zum Zeitpunkt der Überschreitung ungültig war und nicht für die Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten verwendet werden kann. Sie müssen in Ihrem Heimatland ein neues Visum beantragen. Daher scheint es, als wären Sie für die EB-5-Klassifizierung berechtigt.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Antwort auf Ihre Frage lautet NEIN. Die Tatsache, dass Sie 30 Tage zu lange im Land geblieben sind, hätte möglicherweise dazu geführt, dass Sie ein neues Nichteinwanderungsvisum benötigten, um in die USA zurückkehren zu können. Jetzt reichen Sie jedoch einen Investorenantrag ein und werden nach Genehmigung beim US-Konsulat ein bedingtes Daueraufenthaltsvisum beantragen; es wird genehmigt. Wenn Sie mehr als 6 Monate zu lange im Land geblieben wären, würde Ihnen die Rückkehr in die USA für 3 Jahre verweigert, aber das ist hier nicht der Fall.
Natalia Polukhtin
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, solange Sie keine weiteren Einwanderungsverstöße begangen haben und die Aufenthaltsdauer weniger als 180 Tage überschritten hat.
Karen Weinstock
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Überschreitung der Aufenthaltsdauer um 30 Tage vor einigen Jahren ist heute kein Grund mehr, eine EB-5-Klassifizierung abzulehnen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, die Tatsache, dass Sie 30 Tage über Ihren Visumstatus hinaus im Land geblieben sind, stellt kein Hindernis dar. Informieren Sie Ihren Anwalt jedoch unbedingt darüber, damit eine ordnungsgemäße Offenlegung erfolgen kann.
Bill Travis Klein
EB-5 EinwanderungsanwälteAbhängig von anderen Umständen kann es sein, dass Sie Probleme haben, ein Visum vom Konsulat zu erhalten. Es hört sich nicht so an, als ob Sie wegen Ihres Überschreitens der Aufenthaltsdauer unter die 3-Jahres-Sperre fielen und die 3-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist. Konsultieren Sie einen Einwanderungsanwalt, bevor Sie auf Grundlage dieser Informationen handeln.
Dale Schwartz
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie Ihr Visum nur um 30 Tage überschritten haben, können Sie problemlos EB-5 beantragen.
Andrew J Fishkin
EB-5 EinwanderungsanwälteUnrechtmäßiger Aufenthalt ist ein Problem, aber wenn er weniger als sechs Monate gedauert hat (Sie erwähnen 30 Tage), sollte es kein Problem geben. Selbst wenn er mehr als drei Monate, aber weniger als ein Jahr gedauert hätte, hätten Sie eine dreijährige Sperrfrist, die 2012 abgelaufen wäre. Sie sollten kein Problem haben, EB-5 zu beantragen, aber stellen Sie sicher, dass Sie hinsichtlich der Überschreitung der Aufenthaltsdauer die Wahrheit sagen.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteNein. Sie können einen Antrag auf Aufhebung der Unzulässigkeit stellen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteIhre bisherige US-Einwanderungsgeschichte kann Auswirkungen auf Ihre aktuellen US-Einwanderungsziele haben. Die Beauftragung eines erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalts wie den Anwälten unserer Kanzlei ist unerlässlich, um Ihnen bei der Entwicklung eines Plans zur Erreichung Ihrer aktuellen Ziele zu helfen. Dabei werden Aspekte wie diese sowie die Herkunft und Überweisung von Einwanderungsgeldern und die Anpassung des Status oder der Bearbeitung durch das US-Konsulat berücksichtigt.
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