Ich habe mich im Juni 2013 für mein Regionalzentrum beworben. USCIS schätzte die Genehmigungszeit auf 9-13 Monate. Also habe ich für das Projekt, bei dem ich meinen Antrag I-526 eingereicht habe, ein anderes Regionalzentrum gemietet. Mein eigenes Regionalzentrum nutzt dasselbe Projekt. Meine Frage ist also, ob zwei verschiedene Regionalzentren dasselbe Projekt nutzen können und ob es in Phase 829 Probleme geben wird, wenn ich mein eigenes Regionalzentrum, aber dasselbe Projekt nutze?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn zwei Regionalzentren dasselbe Projekt nutzen, könnte das zu Problemen führen. Das Hauptproblem besteht darin, dass Arbeitsplätze nicht zweimal für die I-526-Petition eines Antragstellers angerechnet werden können.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteSie werden die Aufträge wahrscheinlich nicht doppelt zählen können. Wenn Sie das Projekt also einmal mit einem RC verwenden, müssen Sie für alle Einreichungen bei diesem RC bleiben.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenMir sind Ihre Fakten nicht klar. Wenn dasselbe Konzept verwendet wird, dann ja, aber wenn Sie ein Projekt für zwei RCs verwenden, werden Sie auf Probleme stoßen.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteIch denke, es hängt von den individuellen Fakten und Umständen des Falls ab. Wenn Ihr I-526-Antrag genehmigt wurde und dem USCIS alle relevanten Fakten und Beweise vorgelegt wurden, können Sie sich meiner Meinung nach auf diese Genehmigung verlassen. Wenn Sie in Ihrer I-829-Einreichung eine wesentliche Einhaltung nachweisen können (Sie haben Ihre Investition aufrechterhalten und indirekt die Arbeitsplätze geschaffen), sollte Ihr I-829 genehmigt werden. Sie sollten einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt konsultieren, der Sie in dieser Angelegenheit berät.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteZunächst müssen Sie den Rat eines erfahrenen EB-5-Anwalts einholen. Zweitens würde ich vorschlagen, dass Sie sowohl für die I-526- als auch für die I-829-Phase dasselbe Regionalzentrum nutzen.
Minjie Xu
EB-5 EinwanderungsanwälteEinfach ausgedrückt ist es machbar. Vielleicht lässt sich das Ganze strukturieren, indem man ein Projekt in verschiedene Phasen unterteilt. Und jede Region überwacht als EB-5-„Supervisor“ eine bestimmte Phase des Projekts. So wird es weder verwirrend noch irreführend.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


