Was wäre, wenn unser EB-5-Projektstandort seinen TEA-Status zurückerhalten würde? - EB5Investors.com

Was wäre, wenn unser EB-5-Projektstandort seinen TEA-Status zurückerhalten würde?

Wir haben im September 2021 ein Grundstück für unser EB-5-Projekt ausgewählt. Vor der RIA war der Standort ein TEA. Zwischen September 2021 und Dezember 2023 investierten wir schrittweise weiter. Nach der RIA qualifizierte sich dieser Standort erst nach einer Aktualisierung im Dezember 2023 – dem Monat unserer letzten Investition – als TEA.
Können wir uns auf ein Schreiben verlassen, das bestätigt, dass das Gebiet im Dezember 2023 als TEA qualifiziert wurde, und unseren EB-5-Antrag in der nicht reservierten Kategorie einreichen?
Zum Kontext: Der Grundstückskauf im Jahr 2021 erfolgte gemäß den alten TEA-Anforderungen. Nach den Regeländerungen von 2022 können wir jedoch mit den Unternehmen, die eine TEA-Standortkarte erstellen, bestätigen, dass der TEA-Status im Dezember 2023 wiederhergestellt wurde, als der letzte Teil unserer Investition getätigt wurde. Unser Beitrag zum Projekt übersteigt deutlich die Mindestinvestition von 1.1 Millionen US-Dollar.

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ich brauche mehr Einzelheiten, um antworten zu können, aber es scheint, dass Sie als TEA eingestuft werden sollten.

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