Was passiert, wenn mein I-829 aufgrund eines betrügerischen EB-5-Projekts abgelehnt wurde? - EB5Investors.com

Was passiert, wenn mein I-829 aufgrund eines betrügerischen EB-5-Projekts abgelehnt wurde?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag I-829 aufgrund eines betrügerischen EB-5-Projekts abgelehnt wurde, die Verantwortlichen verurteilt wurden und ich mich derzeit in einem Abschiebeverfahren befinde?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sofern das Projekt oder die zuständige Behörde nicht ausgeschlossen sind, stehen Ihre Chancen schlecht, davon zu profitieren. Sollten Sie jedoch eine weitere Investition tätigen, könnte sich Ihnen eine Möglichkeit eröffnen.

Renata Duarte

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihr Fall ist sehr komplex und erfordert mehrere Schritte. Beauftragen Sie unbedingt einen zugelassenen Anwalt, der Sie unterstützt.
Selbst nach einer betrugsbasierten Ablehnung des I-829-Antrags stehen einem gutgläubigen Investor mehrere praktikable Möglichkeiten zur Verfügung, seinen ständigen Wohnsitz zu behalten.
Vorläufig kann ein eingewanderter Investor, dessen Formular I-829 abgelehnt wurde, im Rahmen eines Abschiebungsverfahrens eine Überprüfung der Ablehnung beantragen.
Außerdem ermöglicht INA § 203(b)(5)(M) (hinzugefügt durch das RIA), dass ein Investor vor oder nach dem RIA die Berechtigung behält, wenn das Regionalzentrum/NCE aufgelöst wurde oder
wegen Betrugs bestraft, wenn der Investor: ① in gutem Glauben eingereicht hat, ② keine Kenntnis von dem Fehlverhalten hatte und ③ ansonsten die EB-5-Anforderungen erfüllt.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihr I829-Formular im Abschiebeverfahren erneuern. Abhängig von den Umständen Ihres Falles kann das I829-Formular genehmigt werden, sofern Ihre Mittel gemäß I526 BP in das Projekt investiert wurden und ausreichend Arbeitsplätze geschaffen wurden. Konsultieren Sie einen Anwalt; einige von uns vertreten Mandanten in Abschiebeverfahren und ähnlichen Sachverhalten wie Ihrem.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wir beraten Sie gerne zu möglichen Alternativen.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Vielen Dank für Ihre Fragen. Die Ablehnung des I-829-Antrags ist nicht immer hoffnungslos. Sie sollten einen Einwanderungsanwalt zu Ihren Möglichkeiten konsultieren. Um zu prüfen, ob Sie sich in einem Abschiebungsverfahren befinden, besuchen Sie bitte die Website des Justizministeriums und geben Sie die A# Ihrer Green Card ein.

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