Ich habe gerade gelesen, dass USCIS-Beamte ab Juli das Recht haben, Anträge mit ungültigen Unterschriften, die nach der Annahme entdeckt werden, nicht nur zurückzuweisen, sondern auch abzulehnen. Bedeutet das, dass mein Antrag, selbst wenn er bereits angenommen wurde, aufgrund einer ungültigen Unterschrift später abgelehnt werden kann?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWurde es von jemand anderem unterschrieben oder handelte es sich nur um eine digitale Signatur?
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteWurde der Antrag nicht abgelehnt, gilt er als „angenommen“. Der Sachbearbeiter hat jedoch das letzte Wort und kann den Antrag als unvollständig einstufen. In diesem Fall wird voraussichtlich eine Ablehnungsmitteilung ausgestellt.
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