Ich besitze derzeit ein H-1B-Visum, und mein Verlobter hat ein I-485-Antragsformular ausstehend. Was passiert, wenn wir heiraten und als abgeleiteter Ehepartner einreichen, ich aber weiterhin mit einer H-1B-Arbeitserlaubnis arbeite und ich einen MBA anstrebe? Benötige ich dann ein F-1-Visum? Wenn ja, wie funktioniert das, da ein F-1-Visum keine Doppelabsicht zulässt?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie meisten Schulen erlauben Ihnen den Schulbesuch, solange Sie sich noch in der Anpassungsphase befinden. Sie benötigen für den Besuch der meisten Schulen kein F-1-Visum, wenn Sie einen rechtmäßigen Status mit ausstehender AOS haben.
Calvin Kourosh Azadi, Esq.
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Sie Ihre Arbeitserlaubnis als Folge des EB-5-Antrags Ihres Verlobten erhalten haben, dürfen Sie Vollzeit studieren und müssen daher kein F-1-Visum beantragen. Es ist immer ratsam, Ihren H-1B-Status während der Bearbeitung Ihrer Statusanpassung (US-Aufenthalts-, Arbeits- und Reiseerlaubnis) beizubehalten, da dies Ihren Rechtsstatus zusätzlich absichert.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteNach Einreichung des I-1-Antrags ist ein Wechsel zum F485-Visum nicht möglich, da das F1-Visum keine Doppelbewilligung zulässt. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem H1B-Visum studieren dürfen, solange Sie Ihren H1B-Visumstatus behalten (z. B. können Sie wie gewohnt weiterarbeiten und nebenberuflich studieren). Es wird dringend empfohlen, Ihren H1B-Visumstatus beizubehalten, bis Ihre bedingte Green Card genehmigt ist. Sollte dies jedoch nicht mehr möglich sein, können Sie nach Erhalt Ihrer EAD-Karte auf Basis des noch ausstehenden I-485-Antrags studieren und/oder arbeiten.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie eine Statusänderung auf F-1 beantragen und nicht reisen, bis Sie die vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollte alles in Ordnung sein.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteMit Ihrem H-1B-Visum können Sie studieren. Ich empfehle Ihnen, Ihr H-1B-Visum zu behalten, solange Ihr I-485-Formular noch aussteht, falls Sie heiraten und das I-485-Formular als abgeleiteter Begünstigter einreichen.
Rani Emandi
EB-5 EinwanderungsanwälteHallo, mit dem H-1B dürfen Sie auch studieren, ein Statuswechsel zum F-1 ist nicht erforderlich.
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