Ich bin ein UX-Designer aus Südkorea und arbeite mit einem H-1B-Visum in Austin, Texas. Seit zwei Jahren bin ich Vollzeit angestellt. Ich habe in den sozialen Medien eine große Fangemeinde für meine Illustrationen und Design-Tutorials, verdiene damit aber kein Geld und mache es in meiner Freizeit. Ich wurde jedoch von einer Gruppe unabhängiger Kreativer angesprochen, die mich für freiberufliche Designarbeiten engagieren möchten. Ich möchte sicherstellen, dass ich mit meiner Zustimmung nicht gegen die Bedingungen meines H-1B-Visums verstoße.
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie würden gegen die Statusbestimmungen verstoßen, wenn Sie für sie arbeiten würden.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr H1B-Status erlaubt Ihnen nur, für Ihren H1B-Arbeitgeber zu arbeiten. Daher könnte die freiberufliche Tätigkeit als unerlaubte Beschäftigung angesehen werden und Sie verstoßen gegen Ihren H1B-Status.
Calvin Kourosh Azadi, Esq.
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Allgemeinen gestattet das H-1B-Visum dem Begünstigten (Ihnen) nicht, für irgendein anderes Unternehmen als den Antragsteller (H-1B-Sponsor) eine Beschäftigung aufzunehmen, auch nicht für sich selbst. Es gibt jedoch Alternativen wie die Änderung des H-1B-Antrags oder die Änderung Ihres Status in ein O-1-Visum, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen, und zwar über einen Anmeldeagenten (Azadi Law PA bietet dies an), wodurch Sie für mehr als ein Unternehmen arbeiten können.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteInhaber eines H-1B-Visums dürfen nur für den sponsernden Arbeitgeber und in der im genehmigten Antrag beschriebenen Funktion arbeiten. Jede Beschäftigung außerhalb dieses Rahmens, einschließlich freiberuflicher Tätigkeit, gilt als nicht autorisiert.
Bevor Sie eine freiberufliche oder zusätzliche Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie einen Einwanderungsanwalt konsultieren, um rechtliche Möglichkeiten oder andere Visaoptionen zu prüfen, die Ihren Zielen entgegenkommen könnten.
Peter Zhang
EB-5 EinwanderungsanwälteSie dürfen außerhalb Ihrer H-1B-Beschäftigung keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, es sei denn, jeder unabhängige Kunde oder Projektsponsor reicht in Ihrem Namen einen separaten H-1B-Antrag ein.
Jan H. Brown
EB-5 EinwanderungsanwälteSie dürfen nur im Rahmen Ihres H-1B-Visums für diesen Arbeitgeber arbeiten. Sie können jedoch gleichzeitig ein H-1B-Visum in Teilzeit erhalten, um bei einem zweiten Arbeitgeber zu arbeiten. Für eine ausführlichere Strategie rufen Sie mich bitte für eine Beratung an.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, H-1B-Bewerber müssen für den sponsernden Arbeitgeber arbeiten. Freiberufliche Tätigkeit kann die Arbeit als unabhängiger Auftragnehmer oder für einen anderen Arbeitgeber bedeuten, was nicht erlaubt ist.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch schlage für dieses Vorhaben eine gleichzeitige H-1B-Beschäftigung vor, sofern die Stellenbeschreibung die Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls wäre es eine unerlaubte Beschäftigung.
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