Mein erstes EB-5-Projekt (JCE) hat alle Anforderungen erfolgreich erfüllt, einschließlich der Schaffung ausreichender Arbeitsplätze. Das Projekt muss sich jedoch vorzeitig zurückzahlen, sodass ich aufgrund meines Rückstands mit der „Weitervergabe“ konfrontiert bin. Wenn das zweite Projekt scheitert oder nicht genügend Arbeitsplätze schaffen kann (abgesehen vom Kapitalverlust), hat dies Auswirkungen auf meinen I-829-Antrag? Ändert sich mein Prioritätsdatum, wenn ich mein Geld in das zweite Projekt umstecke? Kann ich das I-485 basierend auf dem Prioritätsdatum des ersten Projekts einreichen? Werde ich aufgefordert, das I-526 basierend auf dem zweiten Projekt erneut einzureichen?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch empfehle Ihnen eine Beratung, um eine angemessene Antwort zu erhalten, da der Zeitpunkt Ihrer Investition und die EB-5-Regeln zu diesem Zeitpunkt einen Unterschied machen.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteSie haben nur ein EB-5-Projekt … Die Umverteilung ist nicht Ihr EB-5-Projekt, sondern einfach eine Umverteilung.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


