Ich habe im Oktober parallel zu meinem H-1B-Visum einen Antrag auf ein EB-5-Visum gestellt. Ich bin iranischer Staatsbürger und in Indien aufgewachsen. Die Genehmigung meines Antrags steht noch aus. Angesichts des andauernden Konflikts befürchte ich weitere Verzögerungen und Schwierigkeiten. Mein Status auf der Website ist weiterhin „Ausstehend“. Ich habe noch keine Benachrichtigung erhalten.
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Antrag I-526 sollte wie üblich bearbeitet werden, der Antrag I-485 bleibt jedoch vorerst unbearbeitet – Sie können Arbeits- und Reisevergünstigungen in Anspruch nehmen, sofern Sie diese beantragt haben.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


