Was passiert mit einem EB-5-Angehörigen, der während der Konsulatsbearbeitung 21 Jahre alt wird? - EB5Investors.com

Was passiert mit einem EB-5-Angehörigen, der während der Konsulatsbearbeitung 21 Jahre alt wird?

Vor sechs Monaten nahm ich mit meinem Sohn am EB-5-Visuminterview im US-Konsulat teil. Während des Interviews wurden wir aufgefordert, einen Wohnsitznachweis und Kontoauszüge mitzubringen. Wir schickten unsere Pässe und die erforderlichen Unterlagen zurück. Einen Monat später forderte uns das Konsulat auf, neue medizinische Berichte einzureichen, da die von uns im Interview vorgelegten Berichte abgelaufen seien. Es könnte zwei Monate dauern, bis wir neue Berichte erhalten. Allerdings wird mein Sohn nächsten Monat 21 Jahre alt. Wird er weiterhin als EB-5-Angehöriger in Frage kommen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Da Sie wahrscheinlich die DS-260-Formulare eingereicht und die Visumgebühr bezahlt haben, sollte das Alter Ihres Kindes durch das Gesetz zum Schutz des Kindesstatus eingefroren werden. Fragen Sie Ihren Anwalt, um sicherzugehen.

Hassan Elkhalil

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Ja, Ihr Sohn hat weiterhin Anspruch auf das EB-5-Visum bei Ihnen.

Julia Roussinova

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Jede Zeit aus einer anhängigen I-526-Petition wird vom biologischen Alter Ihres Sohnes abgezogen. Dann muss DS-39 rechtzeitig eingereicht werden. Ihr Einwanderungsanwalt hätte mit Ihnen über die Berechnung des Child Status Protection Act sprechen sollen. Er oder sie sollte auch mit der US-Botschaft zusammenarbeiten, um sie an CSPA-/Alterungsprobleme zu erinnern, die in Ihrem Fall anwendbar sind.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

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Das unterhaltsberechtigte Kind ist weiterhin als EB-5-Unterhaltsberechtigter berechtigt und sollte in der Lage sein, ein Visum zu erhalten und in die USA einzureisen.

Barbara Suri

Barbara Suri

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Das Gesetz zum Schutz des Kinderstatus sieht vor, dass die Zeit, in der eine I-526-Petition anhängig war, vom biologischen Alter des Begünstigten zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Visums abgezogen wird, sodass der Begünstigte nicht für die Zeit bestraft wird, die die Petition bei USCIS anhängig war.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Während das I-526 eingereicht und anhängig ist, ist das Alter Ihres Sohnes „eingefroren“, und jede danach für die Bearbeitung aufgewendete Zeit kann bei Genehmigung von seinem Alter abgezogen werden. Sie sollten dem Konsulat das CSPA und das Alter Ihres Sohnes mitteilen, er sollte jedoch problemlos bearbeitet werden können.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Die weitere Anspruchsberechtigung Ihres Sohnes hängt davon ab, ob er gemäß dem Child Status Protection Act (CSPA) als unterhaltsberechtigt angesehen werden kann. Die CSPA-Bestimmungen sind recht komplex und erfordern Kenntnisse und Erfahrung im Einwanderungsrecht. Sie sollten sich an einen Einwanderungsanwalt mit Erfahrung in EB-39-Angelegenheiten wenden, um Sie über die Situation Ihres Sohnes zu informieren und zu erfahren, wie Sie seine Berechtigung schützen können.

Charles Foster

Charles Foster

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Ihr Sohn, der nächsten Monat 21 Jahre alt wird, ist möglicherweise immer noch durch das Child Status Protection Act geschützt. Beispielsweise kann die Zeit, in der die EB-5-Petition anhängig war oder nachdem Sie Ihr Einwanderungsvisum beantragt haben, vom Alter Ihres Sohnes abgezogen werden.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Es sollte ihm gut gehen, wenn Sie sich bereits im Vorstellungsgespräch befinden. Das Einreichen der I-526-Petition vor dem 21. Geburtstag „sperrt“ das Kind auch dann, wenn es später 21 Jahre alt wird (dieser Schutz hält nicht ewig an, aber noch einmal, wenn Sie sich bereits in der Interviewphase befinden und es gerade 39 Jahre alt wird). , es sollte dir gut gehen).

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Höchstwahrscheinlich ja. Als Sie die I-526-Petition eingereicht haben, war sein Alter eingefroren. Sein Alter wäre nur dann wieder freigegeben worden, wenn Sie aufgrund von Rückschritten mehr als ein Jahr lang keine Möglichkeit gehabt hätten, einen Antrag auf konsularische Bearbeitung nach der I-526-Genehmigung zu stellen. Da Sie offenbar nicht in einem der Länder geboren wurden, die einen Rückschritt erleben, sollte es Ihrem Sohn gut gehen!

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Es muss eine CSPA-Analyse durchgeführt werden. Sollte in Ordnung sein, aber erinnern Sie den Konsularbeamten an die Altersbeschränkung.

Sally Amirghahari

Sally Amirghahari

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Ja. Er hat weiterhin Anspruch auf sein EB-5-Visum, sofern er unter 21 Jahre alt war, als Sie die I-526-Petitionsquittung von der USCIS eingereicht und erhalten haben.

Blake Harrison

Blake Harrison

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Sie können die Zeit, die das I-526 beim USCIS anhängig war, vom biologischen Alter Ihres Sohnes abziehen. Somit könnte er sich auch dann noch für eine bedingte Green Card qualifizieren, wenn sein biologisches Alter mehr als 39 Jahre beträgt.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Er wird weiterhin berechtigt sein. Sein Alter „friert“ in vielen Fällen während des Zeitraums ein, in dem die I-526-Petition anhängig war, und darüber hinaus.

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