I-94 abgelaufen, während EB5 I-485 noch aussteht – was nun? - EB5Investors.com

Was passiert, wenn mein I-94 abläuft, während mein I-485 für mein EB-5-Visum noch aussteht?

Mein EB-5 I-526 wurde genehmigt und ich habe bereits eingereicht die I-485 weil ich in den Vereinigten Staaten bin und meine Kinder besuche. Mein I-94 läuft bald ab. Was passiert, wenn es abläuft, aber mein I-485 ist noch anhängig? Gilt mein Aufenthalt als überzogen?

Antworten

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie das I-485 auf Grundlage des genehmigten I-526 vor Ablauf Ihres I-94 eingereicht haben, bleiben Sie in der genehmigten Aufenthaltsdauer, bis über Ihr I-485 entschieden wird. Es handelt sich dabei nicht um einen Status, aber der Generalstaatsanwalt hat Ihnen die Erlaubnis erteilt, in den Vereinigten Staaten zu bleiben, um auf eine Entscheidung in Ihrem Fall zu warten. Außerdem sind Sie berechtigt, eine Arbeitserlaubnis und ein Reisedokument (vorzeitige Freilassung) zu beantragen, während Ihr I-485 anhängig ist, es sei denn, Sie haben dies bereits als Teil Ihres I-485-Pakets beantragt.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Solange Ihr I-485 vor Ablauf Ihres Nichteinwandererstatus (I-94) eingereicht wurde, sind Sie weiterhin rechtmäßig in den Vereinigten Staaten anwesend und haben weiterhin Anspruch auf eine Statusanpassung, solange Sie nicht ohne Genehmigung arbeiten oder andere Gesetze verletzen. Sie werden weder Ihre Aufenthaltsdauer überschreiten, noch wird Ihnen ein unrechtmäßiger Aufenthalt zugeschrieben.

Robert Lee

Robert Lee

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Solange Ihr I-485 bearbeitet wird, ist das in Ordnung. Wenn mit dem I-485 etwas passiert und Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie ausreisen. Jeder Aufenthalt nach der Ablehnung gilt als Überschreitung der Aufenthaltsdauer.

John J. Downey

John J. Downey

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Beantragen Sie eine Verlängerung für Ihr aktuelles Datum auf dem I-94.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, Ihr Status ist „AOS anhängig“, was ein rechtlicher Status ist.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
Beantwortet am

Nein, wenn Ihr I-94 abläuft, während Ihr I-485 noch aussteht, sollte dies keine Auswirkungen auf Ihren Status haben.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, Sie befinden sich in einem vom Generalstaatsanwalt genehmigten Aufenthalt.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Ablauf Ihres I-94 sollte keine Auswirkungen auf den bereits anhängigen I-485-Antrag haben. Viel Glück.

Anthony Korda

Anthony Korda

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sobald Ihr I-485-Formular vom USCIS zur Bearbeitung angenommen wurde, dürfen Sie rechtmäßig in den Vereinigten Staaten bleiben. Sofern Sie jedoch keine Arbeitserlaubnis oder ein noch gültiges Visum haben, das eine Beschäftigung erlaubt, dürfen Sie während dieser Zeit nicht rechtmäßig in den Vereinigten Staaten arbeiten. Für eine spezifische Beratung zu Ihrem Fall wenden Sie sich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt.

Denyse Sabagh

Denyse Sabagh

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn Sie Ihr I-485-Formular eingereicht haben, während Sie einen gültigen Nicht-Einwandererstatus hatten, dürfen Sie in den Vereinigten Staaten bleiben, bis über das I-485-Formular entschieden wird. Wenn Sie gleichzeitig eine Arbeits- und Reisegenehmigung beantragt haben und diese bald ablaufen, können Sie auch eine Verlängerung beantragen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nach Einreichung Ihres I-485-Formulars dürfen Sie sich während der Wartezeit rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten. Sie „überziehen“ die Aufenthaltsdauer nicht, selbst wenn Ihr I-94-Formular während dieser Zeit abläuft. Sie sollten jedoch gleichzeitig mit dem I-485-Formular eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis beantragt haben, damit Sie während dieser Zeit arbeiten und reisen dürfen.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt bestimmte Einwanderungsbestimmungen, die Schutz für ähnliche Situationen bieten. Halten Sie Kopien Ihrer I-485-Empfangsbestätigung griffbereit. Wenn Sie dies nicht mit dem I-485 getan haben, können Sie auch eine Arbeitserlaubnis und eine vorläufige Reisegenehmigung beantragen.

J Bruce Weinman

J Bruce Weinman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Das ist in Ordnung. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung der Statusanpassung den Status haben.

Stephen Berman

Stephen Berman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie müssen nicht über einen gültigen Nichteinwandererstatus verfügen, solange Ihr Antrag auf Anpassung vorliegt.

Jewgeni Samochleb

Jewgeni Samochleb

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie das Formular I-485 eingereicht haben, haben Sie automatisch den legalen Status erhalten, in den Vereinigten Staaten zu bleiben, während der Antrag anhängig ist. Sie werden also nicht überziehen. Sie dürfen die Vereinigten Staaten nicht verlassen, während das Formular I-485 anhängig ist. Wenn Sie das tun, wird es abgelehnt.

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