Was ist zu tun, um sicherzustellen, dass das Neugeborene auch legal mit uns reist, wenn wir nach Erhalt der I-485-Genehmigung, jedoch vor unserem geplanten ersten Reisedatum als Einwanderer in die Vereinigten Staaten ein Neugeborenes bekommen?
Antworten
Steffanie J. Lewis
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie Ihr Einwanderungsvisum durch das Konsulat erhalten und das Kind geboren wird, nachdem die US-Botschaft/das US-Konsulat Ihr Einwanderungsvisum ausgestellt hat, benötigt das Kind möglicherweise kein Visum, um Sie in die Vereinigten Staaten zu begleiten. Die Abteilung für Einwanderungsvisa kann einen Brief für Ihr Kind vorbereiten, der dem Einwanderungsbeamten vorgelegt werden kann. Wenn Sie Ihre rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis durch USCIS erhalten und das Kind geboren wird, nachdem Sie die Genehmigungsmitteilung für I-485 erhalten haben, ist das Kind durch Geburt US-Staatsbürger, wenn es in den Vereinigten Staaten geboren wurde. Andernfalls müssen Sie ein I-824 für Ihr Kind einreichen. Wenn das I-824 genehmigt wird, benachrichtigt das USCIS die US-Botschaft/das US-Konsulat, dass Sie ein rechtmäßiger Daueraufenthalter sind, sodass Ihr Kind ein Einwanderungsvisum für die Nachfolge beantragen kann.
Lei Jiang
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie in den Vereinigten Staaten leben, ist das Neugeborene US-Staatsbürger. Wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, müssen Sie NVC informieren. Es müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn das Kind in den Vereinigten Staaten geboren wird, ist es US-Staatsbürger und benötigt einen US-Reisepass.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Kind sollte über das National Visa Center zu Ihrem Fall hinzugefügt werden (es müssen zusätzliche Formulare eingereicht und zusätzliche Gebühren bezahlt werden).
Karen-Lee Pollak
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, müssen Sie im Allgemeinen keine I-485-Anträge einreichen. Sie müssen das nationale Visumzentrum über die Geburt Ihres Kindes informieren, eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen und ein DS-230-Formular für Ihr Kind einreichen.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDas US-Konsulat kann einen Antrag auf Nachfolge des Neugeborenen auf der Grundlage eines Verfahrens erhalten, das als „Following to Join“ bezeichnet wird.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssten USCIS benachrichtigen und die Geburtsurkunde vorlegen.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteOffenbar meinen Sie die Genehmigung Ihres Einwanderungsvisums und nicht die Genehmigung Ihres I-485. Das Formular I-485 wird NUR von Personen mit rechtmäßigem Nichteinwandererstatus in den Vereinigten Staaten eingereicht, die eine Statusanpassung anstreben, um rechtmäßige Daueraufenthalter zu werden. Wenn Sie Ihr Einwanderungsvisum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen, müssen Sie das Formular I-485 nicht einreichen. Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Einwanderungsvisums ODER während der ersten Rückkehr in die Vereinigten Staaten nach der Einwanderung ein Kind zur Welt bringen und mit dem Kind, das unter zwei Jahren alt ist, als rechtmäßiger Daueraufenthalter in die USA einreisen, ist kein Einwanderungsvisum für das Kind erforderlich. Die Green Card-Papiere für Ihr Kind werden am Einreisehafen (Flughafen) bearbeitet.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Allgemeinen reicht man ein I-485-Formular nur ein, wenn man sich in den Vereinigten Staaten befindet. Andernfalls benötigen Sie einen I-824-Antrag auf Bearbeitung eines genehmigten Antrags oder eine andere konsularische Benachrichtigung über die Statusanpassung. Die genauen Fakten machen einen Unterschied.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteI-485 ist eine Statusanpassung für Personen, die sich bereits mit einem anderen gültigen Status in den Vereinigten Staaten befinden. Wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und ein Einwanderungsvisum beantragen, ist dies das DS-260-Verfahren über das National Visa Center (NVC) und das Konsulat bei der US-Botschaft in Ihrem Land. Wenn Sie nach der Einreichung des I-526 ein Kind bekommen, sollte Ihr Einwanderungsanwalt das NVC benachrichtigen können, damit das Kind in die Geburtsurkunde aufgenommen wird, und beantragen, dass es in Ihr Einwanderungsvisumsverfahren aufgenommen wird. Auf diese Weise erhalten Sie, Ihr Ehepartner und das Kind gemeinsam das Einwanderungsvisum und können als dauerhafte Einwohner einreisen, unter Vorbehalt für zwei Jahre.
John J. Downey
EB-5 EinwanderungsanwälteIch würde die Geburtsurkunde zu Ihrem Gespräch im US-Konsulat mitbringen.
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