Welche Beschäftigungsbeschränkungen gelten für einen EB-5-Investor in einem Direktunternehmen? - EB5Investors.com

Welche Beschäftigungsbeschränkungen gelten für einen EB-5-Investor in einem Direktunternehmen?

Kann ein EB-5-Investor bei dem Unternehmen, in das er investiert, gegen Entgelt angestellt werden? Wenn dies möglich ist, gibt es Gehaltsbeschränkungen? Wird diese Anstellung Auswirkungen auf die Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben?

Antworten

Elana Laverty

Elana Laverty

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Um in den Vereinigten Staaten beschäftigt werden zu dürfen, benötigen Sie eine gültige Arbeitserlaubnis. Sobald Sie eine gültige Arbeitserlaubnis haben, gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe Ihres Gehalts als Arbeitnehmer. Bitte beachten Sie, dass Ihre Position nicht als einer der zehn erforderlichen Jobs gemäß der Arbeitsplatzschaffungsanforderung des Programms zählt.

Steffanie J. Lewis

Steffanie J. Lewis

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ein Investor kann bei dem Unternehmen beschäftigt sein, in das er investiert hat, aber weder die Arbeitsplätze des Investors noch die seiner Familienmitglieder dürfen beim Nachweis der durch die Investition geschaffenen 10 Vollzeitstellen berücksichtigt werden. Jede EB-5-Investition in Höhe von 1,000,000 USD oder 500,000 USD, wenn die Investition in einem gezielten Beschäftigungsbereich (TEA – gezielt, weil in dem Bereich eine hohe Arbeitslosigkeit herrscht) erfolgt, muss 10 Vollzeitstellen schaffen. Vor dem zweiten Jahrestag der Einreise des Investors in die Vereinigten Staaten als bedingter rechtmäßiger ständiger Einwohner der USA muss der Investor beim US Citizenship and Immigration Service einen Antrag auf Aufhebung der Bedingung stellen. In diesem Antrag muss der Investor nachweisen, dass seine EB-5-Investition 10 Vollzeitstellen geschaffen hat. Dies kann beispielsweise durch das Anhängen der Formulare W-2 oder I-9 von zehn Vollzeitbeschäftigten nachgewiesen werden. Weder der Investor noch ein Familienmitglied dürfen als Arbeitnehmer zum Zwecke der Erfüllung der Zehn-Mitarbeiter-Anforderung berücksichtigt werden. Ansonsten gelten je nach Organisationsstruktur des Unternehmens bestimmte staatliche und bundesstaatliche Beschäftigungsberichte und -anforderungen gleichermaßen für den Investor wie für andere Mitarbeiter. Es gibt keine gesetzlichen oder behördlichen Gehaltsbeschränkungen, außer dass das Unternehmen über ausreichende Einnahmen verfügen muss, um zusätzlich zu den Arbeitsplätzen des Investors und seiner Familie zehn Vollzeitstellen zu schaffen.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Anstellung des EB-5-Investors zählt nicht als einer der 10 erforderlichen Arbeitsplätze für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen des EB-5-Programms. Der Investor muss in jedem Fall eine aktive Managementrolle übernehmen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ein EB-5-Investor mit der entsprechenden Arbeitserlaubnis (nachdem er oder sie eine bedingte Green Card erhalten hat) kann in dem neuen Wirtschaftsunternehmen arbeiten. Es gibt keine Gehaltsbeschränkungen. Die eigene Beschäftigungsposition des Investors zählt NICHT zur Erfüllung der Arbeitsplatzschaffungsanforderung. Dies gilt auch für die unmittelbaren Familienangehörigen des Investors.

Louis M Piscopo

Louis M Piscopo

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sobald Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben (wenn Sie eine Statusanpassung beantragt haben) oder mit Ihrem Einwanderungsvisum einreisen (wenn Sie konsularisch behandelt wurden), können Sie bei dem Unternehmen angestellt werden. Es gibt keine Gehaltsbeschränkungen. Sie werden jedoch nicht als einer der 10 Arbeitsplätze gezählt, die geschaffen werden müssen.

Kenneth C. Wright

Kenneth C. Wright

EB-5 Wertpapieranwälte
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Bei einer direkten (nicht mit einem regionalen Ccenter verbundenen) Unternehmensinvestition muss der erforderliche Betrag der Investorenmittel für Folgendes verwendet werden: * Schaffung oder Erhalt von mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätzen für qualifizierte US- Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren (oder unter bestimmten Umständen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nach Ablauf der Zweijahresfrist) nach der Zulassung des Einwanderer-Investors als bedingter ständiger Einwohner in die Vereinigten Staaten. *Direkte Arbeitsplätze sind tatsächlich identifizierbare Arbeitsplätze für qualifizierte Mitarbeiter innerhalb des kommerziellen (nicht gemeinnützigen) Unternehmens, in das der EB-5-Investor sein Kapital direkt investiert hat (oder in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines solchen Unternehmens). Laut USCIS: Ein qualifizierter Mitarbeiter ist ein US- Staatsbürger, Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht oder andere Einwanderer, die eine Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten besitzen. Bei der Person kann es sich um einen bedingten Einwohner, einen Asylbewerber, einen Flüchtling oder eine Person handeln, die sich mit einer Aussetzung der Abschiebung in den Vereinigten Staaten aufhält. Diese Definition schließt den eingewanderten Investor, dessen Ehepartner, Söhne oder Töchter oder jeden anderen ausländischen Staatsbürger mit einem Nichteinwandererstatus (wie etwa Inhaber eines H-1B-Visums) oder ohne Arbeitserlaubnis in den Vereinigten Staaten nicht ein. Als Vollzeitbeschäftigung gilt die Anstellung eines anspruchsberechtigten Arbeitnehmers bei dem neuen Wirtschaftsunternehmen in einer Position, die eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden erfordert. Im Falle des Immigrant Investor Pilot Program bedeutet „Vollzeitbeschäftigung“ auch die Beschäftigung eines qualifizierten Arbeitnehmers in einer Position, die indirekt durch Investitionen im Zusammenhang mit dem Pilot Program geschaffen wurde. Sobald der eingewanderte Investor die Zulassung zum bedingten Daueraufenthalt in den Vereinigten Staaten erhält, darf er oder sie in den Vereinigten Staaten einer Beschäftigung nachgehen. Hierzu kann auch eine Anstellung im Beteiligungsunternehmen gehören. Allerdings wird keiner der Investoren und keine der in der oben unterstrichenen Formulierung beschriebenen Personen für die Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder das EB-5-Programm berücksichtigt. Generell gibt es keine besonderen Gehaltsbeschränkungen. So wäre beispielsweise für eine Investorin mit Migrationshintergrund, die hundertprozentiger Eigentümerin eines Unternehmens wäre und dafür sorgte, dass sie dort angestellt war, keine bestimmten Gehaltsobergrenzen anzuwenden. Es wäre jedoch vernünftig, wenn das Gehalt im Hinblick auf die erbrachten Leistungen angemessen wäre, da sie in jedem Fall nachweisen müsste, dass ihr ursprünglich erforderlicher Anlagebetrag bis zur Aufhebung der Auflagen für ihre Daueraufenthaltserlaubnis gefährdet blieb. Wenn der Investor weniger als 100 Prozent des Unternehmens oder eine Minderheitsbeteiligung besitzt, muss das Gehalt an den Investor gemäß den Rechtsgrundsätzen des jeweiligen Staates unter den gegebenen Umständen fair oder angemessen sein. Ebenso müsste für EB-5-Zwecke darauf geachtet werden, dass der erforderliche Investitionsbetrag bis zum Wegfall der Bedingungen gefährdet bleibt und dass es sich bei dem Gehalt nicht um eine verschleierte Kapitalrückzahlung handelt. Unter Umständen, in denen sich die Trennung von Gehalt und Vermögen nicht ohne weiteres begründen lässt, entscheiden Sie sich möglicherweise gegen die Auszahlung eines Gehalts, um mögliche Komplikationen bei der Aufhebung Ihrer Bedingungen zu vermeiden. Sie sollten die Fakten und Umstände im Vorfeld mit Ihrem Einwanderungsberater besprechen, um Ihnen bei diesen Entscheidungen behilflich zu sein.

Oliver Huiyue Qiu

Oliver Huiyue Qiu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein EB-5-Investor muss am Unternehmen beteiligt sein, indem er entweder die Geschäftsführung des Tagesgeschäfts ausübt oder Richtlinien formuliert. Ein Investor muss „aktiv am Geschäft beteiligt“ sein; ein rein passiver Investor erfüllt möglicherweise nicht die Voraussetzungen für die EB-5-Klassifizierung. Der EB-5-Investor kann entweder ein Gehalt beziehen oder Dividenden vom Unternehmen erhalten. Es gibt keine Gehaltsbeschränkungen wie den Mindestlohn. Die Beschäftigung des EB-5-Investors, sei es Vollzeit oder Teilzeit, wird nicht auf die erforderliche Arbeitsplatzschaffung angerechnet.

Ian E. Scott

Ian E. Scott

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein Investor kann in dem von ihm gegründeten Unternehmen beschäftigt sein, muss aber zusätzlich 10 qualifizierte Vollzeitarbeitsplätze schaffen. Generell gelten für die Gehälter Arbeitsgesetze (z. B. Mindestlohn), aber ein Eigentümer hat hinsichtlich seiner Vergütung einen erheblichen Spielraum.

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