Ich bin verwirrt über bestimmte EB-5-Anforderungen. Ist es für einen EB-5-Investor möglich, einen Teil des EB-5-Investitionsbetrags persönlich und einen Teil als Darlehen von der Bank des Wohnsitzlandes zu zahlen? Muss die Investition auf einmal getätigt werden oder kann sie in Raten erfolgen? Können zwei Personen in eine Partnerschaft für ein Unternehmen in EB-5 investieren, und wenn ja, wie hoch ist der erforderliche Mindestinvestitionsbetrag?
Antworten
Ed Beshara
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDie EB-5-Investition muss mit dem gesamten erforderlichen Gesamtinvestitionsbetrag (entweder 500,000 US-Dollar oder 1 Million US-Dollar) in das neue Handelsunternehmen investiert werden, bevor die I-526-Petition eingereicht wird.
Julia Roussinova
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteZwei oder mehr Anleger dürfen in ein einziges EB-5-Unternehmen investieren. Allerdings muss jeder den gesamten erforderlichen Mindestbetrag investieren – 500,000 US-Dollar in TEA-Investitionen und 1 Million US-Dollar in Nicht-TEA-Investitionen. Durch die Bündelung der Mittel darf sich Ihr erforderlicher Mindestanlagebetrag nicht verringern. Sie können für EB-5-Investitionen jede beliebige Kombination aus legalen Finanzierungsquellen nutzen – Geschäftseinkommen, Verkauf von Vermögenswerten, ein durch Ihr persönliches Vermögen besichertes Darlehen (es darf sich nicht um ein Darlehen von einem EB-5-Unternehmen handeln, in das Sie investieren möchten). Sie sollten zum Zeitpunkt der Einreichung von I-526 investiert sein oder dabei sein, zu investieren. Dies bedeutet, dass die Mittel als für Investitionen bereitgestellt dokumentiert werden sollten. Die beste Vorgehensweise besteht darin, zum Zeitpunkt der Einreichung des I-526 den gesamten Betrag bzw. die gesamten Mittel auf einem Treuhandkonto angelegt zu haben.
Karen-Lee Pollak
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDer Investitionsbetrag beträgt 1 Million US-Dollar pro Familie und reduziert sich auf 500 US-Dollar pro Familie, wenn die Investition in einem regionalen Zentrum, einem ländlichen Gebiet oder einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit erfolgt. Sie können einen Kredit von einer ausländischen Bank erhalten, sofern dieser durch das Vermögen des Anlegers beglichen wird.
Jinhee Wilde
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteZwei oder mehr Personen könnten eine Partnerschaft eingehen und in ein Unternehmen investieren. Jeder EB-5-Investor muss 1 Million US-Dollar investieren, es sei denn, das Unternehmen befindet sich in einem ländlichen Gebiet mit weniger als 20,000 Einwohnern oder in einem gezielten Beschäftigungsgebiet mit 150 Prozent oder mehr Arbeitslosigkeit, in das Sie 500,000 US-Dollar investieren können. Bei Ihren Investmentfonds kann es sich um eine beliebige Kombination aus Ersparnissen, liquidierten Vermögenswerten oder Darlehensmitteln handeln, sofern das Darlehen nicht von dem Unternehmen stammt, auf das Sie den EB-5-Antrag gründen, und zu dessen Zahlung Sie verpflichtet sind. Sie könnten auch in Raten in das Unternehmen einzahlen, die Genehmigung des EB-5-Falls hängt jedoch davon ab, ob Sie die Mittel tatsächlich für die Investition bereitgestellt haben. Daher wäre es besser, wenn die Investition vollständig getätigt worden wäre, bevor Sie das I-526 eingereicht haben.
Salvatore Picataggio
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteBei EB-5-Investitionen muss es sich um persönliche Investmentfonds handeln. Wenn ein Teil dieser Mittel aus einem tatsächlichen, legitimen Darlehen stammt, kann dies akzeptabel sein (ein anderes Beispiel wäre die Aufnahme einer zweiten Hypothek). Anleger müssen zum Zeitpunkt der Einreichung ihres I-526-Antrags bereits investiert haben oder dabei sein, zu investieren. In der Praxis ermöglicht dies die Verwendung von Treuhandkonten zur Aufbewahrung persönlicher Anlagegelder, während das I-526 anhängig ist. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um die vollen 500,000 US-Dollar auf diesem Treuhandkonto.
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