Was versteht EB-5 unter einem neuen Unternehmen? - EB5Investors.com

Was versteht EB-5 unter einem neuen Unternehmen?

Ich bin Investor und habe kürzlich ein Restaurant gekauft, das 1985 gegründet wurde. Das Restaurant wurde geschlossen, bevor ich es kaufte, und alle Mitarbeiter wurden entlassen. Ich habe das Restaurant kürzlich unter einem neuen Unternehmen wiedereröffnet, aber mit demselben DBA. Ich habe auch viele der alten Mitarbeiter, die zuvor entlassen wurden, wieder eingestellt. Dies liegt in einem nichtregionalen Zentrumsbereich. Erstens gilt dieses Restaurant im Sinne von EB-5 nun als neues Unternehmen, das nach dem 11 gegründet wurde? Zweitens: Werden viele der alten Mitarbeiter, die ich wieder eingestellt habe, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen als Neueinstellungen gelten oder nicht? Vielen Dank.

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Basierend auf den dargelegten Fakten gilt das Restaurant als neues Unternehmen für USCIS-Zwecke. Was die Mitarbeiter betrifft, ist USICS an der Einstellung von 10 US-Bürgern, LPR-Mitarbeitern, Asylbewerbern oder Flüchtlingsmitarbeitern interessiert.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Es wird schwierig sein, dies als neues kommerzielles Unternehmen zu qualifizieren. Vielleicht handelte es sich um ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen, das in den letzten 20 oder 12 Monaten 24 Prozent seines Nettovermögens verloren hat. Wenn ja, lassen Sie es uns wissen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Es scheint, dass das wiedereröffnete Unternehmen unter einer neuen Unternehmensstruktur für EB-5-Zwecke in Frage kommen sollte. Sie sollten jedoch einen Einwanderungsanwalt konsultieren, um Ihren spezifischen Fall zu besprechen und Ihre Unterlagen zu überprüfen. Bitte zögern Sie nicht, unser Büro zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

RC-Ersteller
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Höchstwahrscheinlich handelt es sich hierbei um ein Neugeschäft, Sie müssen jedoch bei der Strukturierung des Geschäfts vorsichtig sein. Es ist so viel Zeit vergangen, dass die Wiedereinstellung alter Mitarbeiter kein Thema mehr sein dürfte.

Roberto Ortiz

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Um Sie richtig beraten zu können, müsste ich anhand der Unterlagen Ihres Falles feststellen, ob Ihr Unternehmen als neues Gewerbeunternehmen einzustufen ist. Es gibt bestimmte Nuancen im Gesetz, die ich anhand der Fakten Ihres Falles überprüfen müsste. Bitte kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren. Danke schön.

Ed Beshara

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Unter den von Ihnen angegebenen Umständen haben Sie ein neues Handelsunternehmen für EB-5-Zwecke gegründet.

Philip H. Teplen

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Es klingt absolut nach einem qualifizierten neuen Unternehmen. Einzelheiten bespreche ich gerne mit Ihnen.

Rachel Lew

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Es scheint, dass Ihr Unternehmen unter Option (2) von Title 8 Code of Federal Regulations Abschnitt 204.6(h) fällt. Sie sollten jedoch einen Geschäftsplan erstellt haben, der den EB-5-Anforderungen entspricht und das prognostizierte Einkommen für die nächsten Jahre sowie die geplante Anzahl und Titel der Mitarbeiter enthält. Der aktuelle Trend in der USCIS-Entscheidung geht dahin, dass Ihr Unternehmen neue Arbeitsplätze schafft und nicht alte Mitarbeiter behält.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Ja, es würde sich um ein neues Unternehmen handeln, solange das Unternehmen geschlossen wurde und Sie es als neues Unternehmen mit einem neuen Namen gründen. Andernfalls könnten Sie die Investition als Investition in ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen einstufen. Ihre Einstellung einiger alter Mitarbeiter aus dem alten Unternehmen würde ebenfalls auf die Anforderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen angerechnet. Es geht um die Schaffung der 10 erforderlichen Arbeitsplätze, an denen die USCIS interessiert ist, und nicht darum, wen Sie einstellen, solange sie US-Bürger sind und/oder einen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz in den USA haben. Ich hoffe, die Informationen sind hilfreich.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Wenn das Restaurant geschlossen wurde und Sie es unter einem neuen Unternehmen wiedereröffnet haben/werden, dann ist das Unternehmen ein neues Unternehmen und fällt unter EB-5.

Stephen Berman

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Es sollte als neu betrachtet werden, wenn der Ort nicht mehr existiert und Sie ein neues Unternehmen gegründet haben. Über Neueinstellungen sollte auch dann nachgedacht werden, wenn diese Personen tatsächlich eine Zeit lang arbeitslos waren. Natürlich lässt sich nicht hundertprozentig vorhersagen, wie USCIS damit umgehen wird.

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