Welche Dokumente benötige ich, um nachzuweisen, dass ich ein akkreditierter Investor für das EB-5-Programm bin? - EB5Investors.com

Welche Dokumente benötige ich, um nachzuweisen, dass ich ein akkreditierter Investor für das EB-5-Programm bin?

Muss ich über ein bestimmtes Nettovermögen verfügen, um für das EB-5-Programm in Frage zu kommen? Muss ich die Anforderungen eines akkreditierten Investors erfüllen? Wenn ja, welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Antworten

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

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Der Begriff „akkreditierter Investor“ ist keine EB-5-Einwanderungsvoraussetzung. Die wichtigsten finanziellen Anforderungen für Investoren bestehen darin, dass sie den entsprechenden Betrag von entweder 500,000 oder 1 Million US-Dollar investieren müssen und dass Ihr Fonds aus einer oder mehreren legalen Quellen stammen muss. Sämtliche Unterlagen darüber, wie Sie den Investmentfonds erhalten bzw. erwirtschaftet haben, müssen dokumentiert werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Investitionsmittel bei einer Investition nach dem 21. November 2019 entweder auf 900,000 US-Dollar oder 1.8 Millionen US-Dollar belaufen. Je nachdem, wann Sie fortfahren, sollten Sie Ihren EB-5-Anwalt konsultieren.

Julia Roussinova

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USCIS verlangt nicht, dass Sie ein akkreditierter Investor sind, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren. Dies ist eher die Anforderung des US-Wertpapierrechts. Nach den aktuellen US-amerikanischen Wertpapiergesetzen muss ein Unternehmen, das seine Wertpapiere anbietet oder verkauft, die Wertpapiere bei der SEC registrieren oder eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen beantragen. Nach den geltenden US-amerikanischen Wertpapiergesetzen erhalten Unternehmen mehrere Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen. Zu diesem Zweck kann jedes zugelassene Regionalzentrum oder jeder andere Wertpapieremittent, beispielsweise eine rechtmäßige Geschäftseinheit, die eine Geschäftsbeteiligung zum Verkauf anbietet, eine Ausnahmeregelung nutzen, um Ihnen als Investor eine Kapitalbeteiligung anzubieten. Eine der häufigsten Ausnahmen von der Registrierungspflicht im Zusammenhang mit EB-5-Regionalzentren besteht darin, einem EB-5-Investor, der als akkreditierter Investor gemäß Securities Regulation D qualifiziert ist, eine Kapitalbeteiligung (im Allgemeinen eine Kommanditbeteiligung oder eine Kommanditbeteiligung) zum Verkauf anzubieten . Um ein akkreditierter Investor zu sein, müssen Sie in diesem Zusammenhang eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: (1) Sie müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Beteiligung über ein individuelles oder gemeinsames Nettovermögen mit Ihrem Ehepartner von mehr als 1 Million US-Dollar verfügen der Wert Ihres Hauptwohnsitzes, d. h. Ihres Hauptwohnsitzes) oder (2) Sie verfügen über ein jährliches Einzeleinkommen von mehr als 200,000 US-Dollar oder ein jährliches gemeinsames Einkommen mit Ihrem Ehepartner von mehr als 300,000 US-Dollar in jedem der vorangegangenen zwei Jahre und eine begründete Erwartung, dass dies der Fall ist das gleiche individuelle oder gemeinsame Einkommen im laufenden Jahr (Angaben in US-Dollar). Regionale Zentren verlangen im Allgemeinen, dass Sie bestimmte Unterlagen und Formulare ausfüllen, um zu bestätigen, dass Sie ein akkreditierter Investor sind. Die Vorbereitung einer I-526-Petition ist eine komplexe Angelegenheit und die Dokumentation variiert von Fall zu Fall. Zu diesem Zweck wird dringend empfohlen, dass Sie einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt konsultieren und die juristischen Dienste in Anspruch nehmen, um Sie zu beraten und Ihren I-526-Antrag für die Einreichung bei USCIS vorzubereiten.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Einige regionale Zentren verlangen dies. Steuererklärungen und ähnliche Kontoauszüge oder andere Vermögensauszüge können dieser Anforderung genügen.

Daniel A Zeft

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Nach geltendem Recht müssen Sie 1 Million US-Dollar investieren oder 500,000 US-Dollar investieren, wenn Ihre Investition in einem gezielten Beschäftigungsbereich erfolgt. Bitte beachten Sie, dass die neuen EB-5-Vorschriften am 21. November 2019 in Kraft treten. Nach den neuen EB-5-Vorschriften müssen Sie 1.8 Millionen US-Dollar investieren oder 900,000 US-Dollar investieren, wenn Ihre Investition in einem gezielten Beschäftigungsbereich erfolgt.

Bernard P Wolfsdorf

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Bei fast allen Projekten müssen Sie ein akkreditierter Investor sein und diese Standards erfüllen. Sie benötigen ein Erwerbseinkommen von mehr als 200,000 US-Dollar (oder 300,000 US-Dollar zusammen mit einem Ehepartner) in jedem der letzten zwei Jahre (und können vernünftigerweise dasselbe für das laufende Jahr erwarten) oder Sie haben ein Nettovermögen von mehr als 1 Million US-Dollar, entweder allein oder zusammen mit einem Ehepartner ( ohne den Wert des Hauptwohnsitzes der Person).

Charles Foster

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Möglicherweise müssen Sie über ein bestimmtes Nettovermögen verfügen, um als Investor für Wertpapierzwecke anerkannt zu werden. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem davon, ob Ihr EB-5-Projekt in den USA von einem registrierten Broker-Händler vermarktet wird oder nicht.

Hassan Elkhalil

Hassan Elkhalil

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Ja, Sie müssen nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, zu investieren. Als Nachweis dienen Kontoauszüge, Steuererklärungen, Vermögensverzeichnis, Bilanz etc.

BoBi Ahn

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Sie würden sich als akkreditierter Investor qualifizieren, wenn Sie entweder über ein Nettovermögen von mehr als 1 Million US-Dollar verfügen (entweder allein oder gemeinsam mit einem Ehepartner) oder über ein Jahreseinkommen von mindestens 200,000 US-Dollar einzeln oder 300,000 US-Dollar gemeinsam mit Ihrem Ehepartner in den beiden vorhergehenden Fällen verfügen Jahre. Regionale Zentren verlangen von Anlegern, dass sie akkreditierte Anleger sind, damit sie beim Angebot von Wertpapieren an Anleger von den SEC-Vorschriften ausgenommen sind. Wenn Sie eine Direktinvestition tätigen, ist dies keine Voraussetzung.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

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Sie müssen eine bejahende Aussage vorlegen, es sind jedoch keine Unterlagen zur Untermauerung erforderlich.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Um in den Vereinigten Staaten als akkreditierter Investor zu gelten, muss man über ein Nettovermögen von mindestens 1 Million US-Dollar (ohne den Wert seines Hauptwohnsitzes) verfügen oder in den letzten zwei Jahren ein jährliches Einkommen von mindestens 39 US-Dollar (oder ein Gesamteinkommen von 200,000 US-Dollar) haben wenn Sie verheiratet sind) und die Erwartung haben, den gleichen Betrag zu verdienen. Solange Sie den Nachweis haben, dass Sie zu einer dieser beiden Kategorien gehören, sollte alles in Ordnung sein. Mit anderen Worten: Sie müssen entweder den Einkommenstest oder den Nettovermögenstest bestehen, um sich als akkreditierter Investor zu qualifizieren. Ob Sie ein akkreditierter Investor sein müssen, um an einer EB-300,000-Investition teilnehmen zu können, ist eine andere Frage. Regel 5 der Verordnung D erlaubt dem US-Unternehmen, Privatplatzierungen an bis zu 506 nicht akkreditierte Investoren zu verkaufen. Das Regionalzentrum könnte den Standpunkt vertreten, dass Sie technisch gesehen nicht akkreditiert sein müssen, wenn Sie von der Investitionsmöglichkeit erfahren haben, während Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten aufgehalten haben, und Ihren Antrag außerhalb der Vereinigten Staaten eingereicht haben. Übrigens hat die gesamte Frage der Akkreditierungsanforderungen nichts mit der Einwanderung zu tun. Es handelt sich ausschließlich um eine Frage des Wertpapierrechts. Wenn Sie den akkreditierten Anlegertest bereits bestehen, ist das kein Problem. Wenn Sie dies nicht tun und dennoch in ein bestimmtes EB-35-Projekt investieren möchten, besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit dem Regionalzentrum und lassen Sie sich schließlich von einem Wertpapieranwalt beraten, bevor Sie mit Ihrer I-5-Petition fortfahren. Viel Glück!

Karl Kaufmann

Karl Kaufmann

Wertpapieranwälte
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Für das EB-5-Programm müssen Sie kein akkreditierter Investor sein. Das Angebot und der Verkauf von EB-5-Investitionsmöglichkeiten unterliegen jedoch den US-amerikanischen Wertpapiervorschriften. Um diese Vorschriften einzuhalten, verlangen die meisten EB-5-Projektsponsoren, dass jeder in den USA ansässige Investor – und manchmal alle Investoren – gemäß der Definition in Regel 501 der Verordnung D „akkreditiert“ sind. Für Einzelinvestoren bedeutet das, dass sie über mindestens 1 Million US-Dollar verfügen Nettovermögen (mit Ausnahme Ihres Hauptwohnsitzes, aber einschließlich des gemeinsamen Vermögens mit Ihrem Ehepartner) oder Einkommen in jedem der letzten zwei Jahre von mindestens 200,000 US-Dollar als Einzelperson oder 300,000 US-Dollar gemeinsam mit Ihrem Ehepartner. Das Geld, das Sie in die EB-5-Möglichkeit investieren, wird auf Ihr Nettovermögen angerechnet, aber wenn Sie 500,000 US-Dollar investieren, ist das nur die Hälfte dessen, was Sie benötigen, um den Nettovermögenstest nach Regel 501 zu bestehen. Welche Belege Sie vorlegen müssen, hängt von den spezifischen Regeln ab, auf die sich der Sponsor verlässt. In manchen Fällen müssen Sie keine Nachweise vorlegen, sondern können dem Sponsor lediglich bestätigen, dass Sie akkreditiert sind. Wenn der Sponsor jedoch Ihre Akkreditierung überprüfen muss, müssen Sie Dokumente vorlegen. Die am häufigsten angeforderten Dokumente zur Überprüfung des Status eines akkreditierten Anlegers sind Steuererklärungen (zur Überprüfung des Einkommens) sowie Bankkonten, Maklerkonten und Immobiliendokumente (zur Überprüfung des Nettovermögens). Wenn diese Dokumente nicht vorhanden sind, können Sponsoren im Allgemeinen andere Arten von Dokumentationen akzeptieren, wenn es sinnvoll ist, sich auf sie zu verlassen. Beachten Sie, dass Sie nicht nur für Zwecke des Wertpapierrechts akkreditiert sein müssen, sondern auch der USCIS einen Nachweis über die Finanzierungsquelle Ihrer EB-5-Investition vorlegen müssen. Das ist eine andere Anforderung, und Sie müssen nur die Quellen der 39-Dollar-Investition angeben. Allerdings sind die USCIS-Dokumentationsanforderungen recht streng. Wenn Sie über ausreichende Vermögenswerte oder Einkünfte verfügen und gut darauf vorbereitet sind, Ihre Geldquelle gegenüber USCIS zu dokumentieren, verfügen Sie möglicherweise bereits über die erforderlichen Unterlagen, um zu bestätigen, dass Sie auch ein akkreditierter Investor sind.

Vaughan de Kirby

Vaughan de Kirby

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Wenn Sie in den USA wohnen und die Transaktion in den USA stattfindet, müssen Sie ein akkreditierter Investor sein. Das regionale Zentrum oder Ihr allgemeiner Wertpapierverwalter wird bei dieser Frage mit Ihnen zusammenarbeiten.

Dale Schwartz

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Die meisten regionalen Zentren verlassen sich lediglich auf das Wort des Investors, dass sie ein akkreditierter Investor sind. Den meisten muss man nichts beweisen.

Phuong Le

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Im Fragebogen für akkreditierte Anleger wird im Allgemeinen dargelegt, was erforderlich ist (Nachweis, dass Sie über ein Nettovermögen von über 39 Million US-Dollar verfügen, Nachweis eines bestimmten Jahreseinkommens der letzten Jahre), oder wenn sie eine Website wie verifyinvestor.com nutzen, werden sie dies auch tun Legen Sie die Anforderungen klar dar, die Sie benötigen. Alles hängt von Ihrem Emittenten ab.

Stephen Berman

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Nein, ein EB-5-Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er oder sie ein akkreditierter Investor ist.

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