Ist es möglich, ein EB-5-Visum zu erhalten, indem man nicht in ein Unternehmen investiert, sondern in etwas wie Staatsanleihen? Was sind die Voraussetzungen für ein EB-5-Projekt?
Antworten
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, passive Anlagen (wie Aktien, Anleihen, passiver Besitz von Immobilien) qualifizieren sich nicht für das EB-5-Programm. Man muss in ein neues Handelsunternehmen investieren, bei dem es sich um eine gewinnorientierte Geschäftseinheit handelt, entweder durch ein Projekt in einem von der USCIS zugelassenen Regionalzentrum oder direkt in eine Geschäftseinheit. Darüber hinaus müssen durch eine Direktinvestition mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze (mindestens 35 Stunden pro Woche) geschaffen werden oder von der induzierten/indirekten Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen in ein regionales Zentrumsprojekt profitieren.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteNEIN; Die EB-5-Investition muss in ein neues Handelsunternehmen erfolgen und es muss sich um ein aktives, gewinnorientiertes, arbeitsplatzschaffendes Unternehmen handeln. Wenn Sie spezifische Beratung zu den EB-5-Anforderungen benötigen, sollten Sie sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt wenden.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, das wird nicht funktionieren. Es muss sich um ein neues Wirtschaftsunternehmen handeln und durch die Investition müssen zehn neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Wenn Sie kein Projekt verwalten möchten, sollten Sie sich nach einem seriösen regionalen Zentrum mit einer guten und soliden Vergangenheit an Einwanderungsgenehmigungen umsehen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteDas neue Handelsunternehmen muss eine gewinnorientierte Geschäftseinheit sein.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Rahmen des EB-5-Programms muss der EB-5-Investor seine persönlichen Mittel in ein neues kommerzielles Unternehmen investieren, bei dem es sich tatsächlich um ein Unternehmen mit Gewinnstreben handelt.
Karen-Lee Pollak
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Sie müssen in ein regionales Zentrum oder ein tatsächliches Unternehmen investieren, das mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeiter schafft.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteDas EB5-Visum ist für die aktive Investition in ein „arbeitsplatzschaffendes“ Unternehmen/Projekt zulässig. Passive Investitionen wie Aktien/Anleihen usw. qualifizieren sich nicht für die EB-5-Vorteile.
Echo Meisheng König
EB-5 EinwanderungsanwälteUm sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren, muss die Investition in ein neues Handelsunternehmen getätigt werden, die Investition muss „gefährdet“ sein und das Unternehmen muss 10 neue Arbeitsplätze schaffen. Ich glaube nicht, dass der Kauf von Staatsanleihen infrage kommt.
John J. Downey
EB-5 EinwanderungsanwälteNein. Die Anforderungen finden Sie auf der USCIS-Website.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


