Was kann ich tun, wenn mein I-829 genehmigt wurde, aber immer noch keine Rückzahlung erfolgt? - EB5Investors.com

Was kann ich tun, wenn mein I-829 genehmigt wurde, aber immer noch keine Rückzahlung erfolgt ist?

Mein I-829 wurde genehmigt, aber das Regionalzentrum hat die Zinsen oder den Kapitalbetrag noch nicht zurückgezahlt. Welche Gegenmaßnahmen gibt es?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Überprüfen Sie Ihre Projektunterlagen hinsichtlich der Rückzahlungsbedingungen und klagen Sie gegebenenfalls.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Herzlichen Glückwunsch zur Genehmigung Ihres I-829-Antrags – damit ist Ihre dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gesichert. Die Rückzahlung von EB-5-Kapital und Zinsen ist jedoch eine separate finanzielle Angelegenheit, die in den Angebotsunterlagen Ihres Projekts und nicht in der USCIS geregelt ist. Der Rückzahlungszeitpunkt variiert und hängt von der Ausstiegsstrategie des Projekts ab, z. B. von der Fälligkeit des Kredits oder dem Verkauf von Vermögenswerten. USCIS überwacht oder erzwingt die Rückzahlungen nicht, da EB-5-Investitionen „risikobehaftet“ sind.

Charles Kuck

Charles H. Kuck

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies hängt vom unterzeichneten Vertrag ab.

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