Was kann ich tun, wenn meine Direktinvestition in ein EB-5-Projekt scheitert? - EB5Investors.com

Was kann ich tun, wenn meine Direktinvestition in ein EB-5-Projekt scheitert?

Ich habe direkt in ein EB-5-Projekt in einem TEA investiert. Meine Projektentwickler haben das Projekt nicht weiterentwickelt. Daher wurde mein I-829-Antrag abgelehnt. Sie erstatten meine Investition nicht zurück. Was kann ich tun, um eine Reaktion zu erreichen? Bei wem kann ich mich beschweren?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie stehen vor zwei Herausforderungen: Sie möchten Ihr Geld auszahlen lassen und gleichzeitig Ihren Einwanderungsstatus behalten. Ersteres erfordert möglicherweise einen Rechtsstreit, für Letzteres müssen Sie wahrscheinlich nach Umverteilungsmöglichkeiten suchen.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es ist bedauerlich, dass Sie sich in dieser Situation befinden. Sie benötigen einen auf Vertragsverletzungen spezialisierten Anwalt. Sie können sich auch an folgende Stellen wenden:
- *USCIS EB-5 Betrugshinweisformular*: Melden Sie einen Betrugsverdacht oder
Falsche Angaben der Entwickler (z. B. Versäumnis, das Projekt zu entwickeln);
Dies könnte eine Untersuchung auslösen, führt jedoch nicht direkt zur Rückforderung der Gelder.
*SEC (Securities and Exchange Commission)*: Reichen Sie online eine Beschwerde ein unter
sec.gov/complain, wenn die Investition Wertpapierbetrug beinhaltete (häufig in
EB-5); sie leiten Zivilklagen gegen Bauträger ein.
- *Staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde*: Wenden Sie sich an die Wertpapierabteilung Ihres Staates
(über NASAA.org) für die lokale Durchsetzung nicht registrierter oder betrügerischer
Angebote
- *Bundes-/Landesgerichte*: Klage wegen Vertragsbruch, Betrug oder
Treuepflicht; schließen Sie sich einer Sammelklage an oder beginnen Sie mit anderen Investoren eine Sammelklage für
Hebelwirkung (z. B. bei Projektinsolvenzen). Konsultieren Sie sofort einen Anwalt, da
Es gelten Verjährungsfristen (oft 2-6 Jahre)

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