Was kann ich tun, wenn ich aufgrund meiner früheren Beschäftigung in China eine NOID erhalte? - EB5Investors.com

Was kann ich tun, wenn ich aufgrund meiner früheren Beschäftigung in China eine NOID erhalte?

Ich bin ein EB-5-Investor aus China und habe kürzlich eine Ablehnungsmitteilung (NOID) für meinen I-829-Antrag erhalten. Diese NOID wirft Fragen zur rechtmäßigen Herkunft meiner Investitionsmittel auf und enthält Bedenken des USCIS hinsichtlich der nationalen Sicherheit aufgrund meiner früheren Beschäftigung in China. Ich bin mit der Begründung der NOID nicht einverstanden. Aufgrund des potenziellen Ablehnungsrisikos suche ich jedoch einen erfahrenen Rechtsbeistand, der mir bei der Entwicklung einer Reaktionsstrategie und der Verbesserung meiner Optionen hilft. Wären ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Klage vor Gericht sinnvolle Alternativen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Leider haben wir viele solcher Fälle im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen bei bestimmten Unternehmen beobachtet. Man muss zwar im Rahmen der Kündigungsmitteilung (NOID) dagegen vorgehen, aber um Erfolg zu haben, ist höchstwahrscheinlich ein Gerichtsverfahren notwendig. Wir haben viele ähnliche Fälle gesehen, in denen es um Arbeitsverhältnisse bei großen Elektronikunternehmen ging.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es kommt häufig vor, dass die USCIS im Stadium des I-829-Antrags Fragen zur Herkunft der Gelder stellt. Mit Unterlagen, die die im NOID-Antrag geäußerten Bedenken ausräumen können, lässt sich eine Ablehnung möglicherweise überwinden.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Zunächst möchten Sie die NOID aggressiv bekämpfen – Sie sind noch nicht abgelehnt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der Antwort.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie die NOID erst kürzlich erhalten haben und die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, damit wir die NOID prüfen und die weitere Vorgehensweise festlegen können. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist möglich, wenn Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, und ist nicht immer eine praktikable Option.

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