Wie wird der Nettoverlust gemäß dem EB-5-Programm berechnet, um ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen zu identifizieren?
A. Handelt es sich laut Steuererklärung um einen steuerpflichtigen Verlust?
B. Handelt es sich um einen Bargeldverlust, der Schuldendienst und Kapitalkäufe umfasst?
C. Handelt es sich laut Jahresabschluss um einen Buchverlust?
Antworten
Julia Roussinova
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteEs handelt sich um einen Nettoverlust *für Buchhaltungszwecke*, der auf der Grundlage von GAAP (allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) während des Zeitraums von 12 oder 24 Monaten vor dem Prioritätsdatum der I-5-Petition eines EB-526-Anlegers (Formular) ermittelt wird I-526) und der Verlust für diesen Zeitraum beträgt mindestens 20 % des Nettovermögens des in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens vor diesem Verlust. Der Nettoverlust ist ein Betrag, um den die Summe der Kosten und Aufwendungen die Gesamteinnahmen in einem Abrechnungszeitraum übersteigt. Wenn ein Unternehmen größer ist, ist es höchstwahrscheinlich an mehreren anderen Aktivitäten als nur einer einzigen beteiligt. In diesem Fall ist ein Verlust ein Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen entweder für die Hauptgeschäftstätigkeit oder die Summe aller Transaktionen für betriebliche oder nicht betriebliche Tätigkeiten in einem Abrechnungszeitraum. Sie sollten einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer konsultieren, um dies ausführlicher zu besprechen und Ihrem Einwanderungsanwalt eine Stellungnahme abzugeben.
Ron Klasko
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDer Nettoverlust wird von einem Buchhalter nach GAAP (allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) ermittelt. Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um den Nettoverlust, der durch geprüfte Abschlüsse ermittelt wird.
Stephen Berman
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteNettoverlust für 1 oder 2 Jahre, der 20 % des Nettovermögens übersteigt.
Lei Jiang
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDer Verlust sollte in der Steuererklärung des Unternehmens ausgewiesen werden. Andere Verlustnachweise sind ebenfalls gut.
Jinhee Wilde
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDie Verordnung verlangt, dass das Unternehmen 40 % seines Geschäfts verloren hat. Ein Nettoeinkommensverlust allein reicht nicht aus und ich muss die Unterlagen des Unternehmens einsehen, um zu sehen, wie der Geschäftsverlust berücksichtigt wird.
Rana Jazayerli
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDie EB-5-Regeln definieren ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen als ein Unternehmen, das seit mindestens zwei Jahren besteht und im Zeitraum von 12 oder 24 Monaten vor dem Prioritätsdatum auf dem Formular des Einwandererinvestors einen Nettoverlust erlitten hat I-526. Der Verlust für diesen Zeitraum muss mindestens 20 Prozent des Nettovermögens des in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens vor dem Verlust betragen. Für die Zwecke der Feststellung, ob das in Schwierigkeiten geratene Unternehmen bereits seit zwei Jahren besteht, wird davon ausgegangen, dass Rechtsnachfolger des in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens bereits seit dem gleichen Zeitraum bestehen wie das von ihnen übernommene Unternehmen. Darüber hinaus wird zur Definition von „Nettoverlust“ lediglich ein solcher Verlust bereitgestellt, der „auf der Grundlage allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze ermittelt wird“.
Boyd Campbell
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDie Berechnung basiert auf allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.