Ich habe gerade mit meiner Familie mein EB-5-Visuminterview bestanden. Sobald wir unsere Visa erhalten haben, plane ich, mit meiner Familie in die USA zu reisen und dann in mein Heimatland zurückzukehren, um weitere acht Monate meiner Arbeitsverpflichtung zu erfüllen. Während dieser acht Monate werde ich alle zwei Monate für jeweils ein paar Wochen in die USA und zurück reisen. Dann werde ich dauerhaft zu meiner Familie in die USA ziehen. Könnte ich dadurch bei der Einreise in die USA in Schwierigkeiten geraten oder meine bedingte Green Card gefährden? Muss ich eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen?
Antworten
Daniel A Zeft
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteAls bedingter ständiger Einwohner sollten Sie die meiste Zeit in den USA verbringen. Sie sollten eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen.
BoBi Ahn
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteWenn Sie hin- und herreisen (etwa alle zwei Monate), sollte es kein Problem sein und Sie müssen keine Wiedereinreisegenehmigung einholen.
Hassan Elkhalil
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteObwohl es keine klare Antwort auf Ihre Frage gibt, sollte es aus praktischer Sicht kein Problem sein, da Sie sich in einer Übergangsphase befinden, Ihre Familie in den USA wohnen wird und Sie in den nächsten acht Monaten zwei Wochen pro Monat reisen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Familienaufenthalt in den USA regeln, bevor Sie Ihre Reise antreten. Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie eine starke Verbindung zu den USA aufbauen und bereit sind, den Zweck Ihrer Reise zu nennen, wenn Sie am Flughafen angehalten werden.
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteJa, Sie sollten eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, da eine Arbeit im Ausland nicht mit Ihrem US-Aufenthalt vereinbar ist.
Charles Foster
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteAls bedingt rechtmäßiger ständiger Einwohner haben Sie das Recht, ins Ausland zu reisen. Solange Sie regelmäßig zurückkehren und sich nicht länger als sechs Monate am Stück im Ausland aufhalten, und über Ihre sonstigen Bindungen in die USA verfügen, sollte es keine Probleme geben.
Phuong Le
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteAls allgemeine Regel für Inhaber einer CPR/LPR gilt, dass sie sich nicht länger als sechs Monate außerhalb der USA aufhalten dürfen. Wenn Sie viel ins Ausland reisen möchten, ist es am sichersten, eine Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen.
Ein Olusanjo Omoniyi
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteDa Sie Ihrer Geschichte zufolge weniger als ein Jahr außer Landes sein werden, sollte alles gut laufen und Sie können einfach Ihr bedingtes Aufenthaltsvisum für die Hin- und Rückreise nutzen. Bedenken Sie jedoch unvorhergesehene spätere Ereignisse. Wenn sich Ihr Plan zu ändern scheint, sollten Sie ernsthaft erwägen, vor Ihrer Ausreise eine Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen.
Lynne Feldman
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteNein, wenn keine Reise länger als 180 Tage dauert, können Sie problemlos nur mit der CR-Karte reisen.
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerSo wie Sie Ihre Situation geschildert haben, sehe ich keine Probleme. Es scheint, als ob Sie alles richtig machen wollen. Sobald Sie Ihre bedingte Green Card erhalten haben, müssen Sie nicht sofort und dauerhaft in den USA bleiben, wenn Sie in Ihrem Heimatland noch etwas zu erledigen haben. Ihre Familie wird in die USA ziehen, was sicherlich eine gute Tatsache ist. Sie werden die USA nicht länger als sechs Monate am Stück verlassen, da Sie beabsichtigen, in den nächsten acht Monaten alle paar Monate zurückzukehren. Wenn Sie meinen, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt in Ihrem Heimatland um mehr als sechs Monate verlängern müssen, ohne zwischenzeitlich in die USA einzureisen, sollten Sie die Beantragung einer Wiedereinreisegenehmigung in Erwägung ziehen. Aber wie ich bereits sagte: Wenn Sie glauben, dass Sie etwa alle zwei Monate für ein paar Wochen herkommen, sollten Sie auch ohne Wiedereinreisegenehmigung auskommen.
Salvatore Picataggio
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteIn diesem Szenario scheint es nicht notwendig zu sein. 39 Tage am Stück außerhalb der USA zu sein, wäre ein Problem, und ich schlage oft vor, mindestens 180 Tage im Jahr in den USA zu sein.
Jan Pederson
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteEs sollte Ihnen gut gehen. Ich würde mir allerdings eine Wiedereinreisegenehmigung besorgen, damit Sie nicht riskieren, dass Ihnen der Wohnsitz entzogen wird. Es gibt auch noch andere Überlegungen. Es ist gefährlich, sich länger als sechs Monate außerhalb der USA aufzuhalten.
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