Welche Bedingungen gelten für ein Co-Investment und ein Joint Venture? - EB5Investors.com

Welche Bedingungen gelten für ein Co-Investment und ein Joint Venture?

Ich habe eine Frage, die aus 2 Teilen besteht:

1. Können zwei Personen mit jeweils 2 Million USD gemeinsam in ein Projekt investieren? Wird für das Projekt die doppelte Anzahl an Mitarbeitern benötigt?

2. Wäre ein Joint Venture mit einem US-amerikanischen Unternehmen zulässig?

Vielen Dank im Voraus.

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können jeweils 1 Million US-Dollar mitinvestieren und das Projekt muss mindestens 20 Arbeitsplätze schaffen. Jeder Investor, der über EB-5 eine Green Card anstrebt, muss 10 neue Arbeitsplätze schaffen. Sie können auch ein Joint Venture mit einem US-amerikanischen Unternehmen eingehen, sofern Ihre Petition alle EB-5-Anforderungen erfüllt.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
Beantwortet am

Ja, Sie können ein Joint Venture eingehen, aber Sie müssen 10 Arbeitsplätze pro Investor schaffen, sodass Investoren 20 Arbeitsplätze benötigen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Antwort auf Ihre beiden Fragen lautet „Ja“. Jeder Investor, der eine Green Card benötigt, muss zehn neue Arbeitsplätze schaffen. Wenn beispielsweise ein ausländischer Investor und ein US-Bürger ein neues Handelsunternehmen (NCE) gründen, muss das NCE nur 10 neue Arbeitsplätze schaffen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja; Zwei Investoren könnten jeweils 500,000 US-Dollar in ein neues Handelsunternehmen (NCE) investieren, das sich in einem gezielten Beschäftigungsgebiet (TEA) befindet. Die NCE muss innerhalb von zwei Jahren 20 neue Arbeitsplätze schaffen (10 für jeden Investor). Ein Joint Venture könnte funktionieren, wenn es richtig strukturiert ist und deutlich macht, dass die NCE jedes Investors einen qualifizierten Kapitalbetrag erhalten und die erforderliche Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen hat.

Jian X Kang

Jian X Kang

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja zu beiden Fragen in Teil 1. Joint Venture ist möglich. Allerdings ist eine sorgfältige Planung und Strukturierung mit der Unterstützung eines erfahrenen Einwanderungsanwalts erforderlich. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dann investieren vielleicht zwei ausländische Investoren ihre persönlichen Mittel in ein direktes EB-5-Projekt. Wenn sich das Projekt in einem Zielgebiet für Beschäftigung befindet, muss jeder Investor möglicherweise nur 500,000 US-Dollar seiner persönlichen Mittel investieren. Allerdings muss jeder Investor nachweisen, dass er persönlich investierte Mittel zur Schaffung von 10 Vollzeitarbeitsplätzen durch US-Bürger oder in den USA ansässige Personen geschaffen hat.

Olga Karasik

Olga Karasik

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, zwei oder mehr ausländische Investoren können im Rahmen von EB-2 in dasselbe Projekt investieren, vorausgesetzt, dass jeder Investor die Anforderungen einer Investition von 5 Mio. USD und der Schaffung von 1 Vollzeitarbeitsplätzen (pro Investor) erfüllt. Ein US-amerikanisches Unternehmen kann einer der Anteilseigner der neuen Geschäftseinheit sein, vorausgesetzt, dass ein ausländischer Investor mindestens 10 % der Anteile hält. Unser Büro hat in der Vergangenheit ähnliche EB-50-Petitionen erfolgreich bearbeitet (mit mehreren ausländischen Investoren und einem US-amerikanischen Unternehmen als einem der Anteilseigner). Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Büro gern zur Verfügung.

Mahsa Aliaskari

Mahsa Aliaskari

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Mehrere Anleger können ihre Mittel zusammenlegen. Jeder Investor muss den erforderlichen Betrag investieren und es müssen 10 Arbeitsplätze pro EB-5-Investor geschaffen werden.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
Beantwortet am

Hallo. Im EB5-Kontext geht es immer um die Höhe der vom Einzelnen getätigten Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wenn die Investition jedes Ausländers, der sich für die EB-5-Klassifizierung bewerben möchte, 10 Arbeitsplätze schafft, dann gibt es kein Problem. Und „ja“, Sie können ein Joint Venture mit einem US-Unternehmen gründen. Bitte achten Sie darauf, dass durch die Investition neue Arbeitsplätze entstehen.

Rohit Kapuria

Rohit Kapuria

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ich bin mir nicht sicher, was Sie sich von einer Co-Investment-Struktur vorstellen. Würden beide Personen einzeln 1 Million US-Dollar investieren oder würden die Investitionen beider Anleger zusammen 1 Million US-Dollar betragen? Voraussetzung ist, dass die Investition jedes Investors jeweils zehn Arbeitsplätze schafft. Abhängig von der prozentualen Höhe der Investition jedes Investors kann sich jeder für die Investition in ein Projekt qualifizieren, das seinen Hauptgeschäftssitz in einem gezielten Arbeitslosengebiet (TEA) behält, wenn beide unabhängig voneinander 500,000 US-Dollar verwalten können.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Bei genehmigten I-526-Petitionen muss jeder Investor 1 Million US-Dollar in ein qualifiziertes EB-5-Projekt investieren (oder 500,00 US-Dollar, wenn sich das Projekt in einem gezielten Beschäftigungsgebiet befindet). Darüber hinaus muss jede Investition selbst 10 Vollzeitarbeitsplätze schaffen (direkt, wenn es sich um eine direkte EB-5-Investition handelt, aber indirekte und induzierte Arbeitsplätze können gezählt werden, wenn das Projekt mit einem Regionalzentrum verbunden ist). Wenn also jeder Einzelne 500,000 US-Dollar investieren und 20 oder mehr Arbeitsplätze schaffen kann (vorausgesetzt, dieses Projekt befindet sich in einem TEA), dann haben Sie eine genehmigungsfähige Struktur. Das neue Handelsunternehmen und/oder die arbeitsplatzschaffende Einheit könnte auf verschiedene Weise mit einem bestehenden US-Unternehmen verbunden werden.

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