Ich habe eine Frage zu einem Direktinvestitionsprojekt. Zusammen mit dem EB-5-Investor besitze ich das neue Handelsunternehmen. Kann dieses neue Gewerbeunternehmen Miete für eine Immobilie zahlen, die ebenfalls dem Investor und/oder mir gehört? Wenn nicht, kann das Unternehmen in dieser Immobilie tätig sein, ohne Miete zu zahlen?
Antworten
Steffanie J. Lewis
EB-5 EinwanderungsanwälteDas neue Handelsunternehmen kann Miete für Immobilien zahlen, die sich ganz oder teilweise im Eigentum des Investors befinden, sofern der Investor die Immobilie nicht als Investitionskapital für das neue Unternehmen verwendet hat. Das Gesetz verlangt, dass die EB-5-Investition gefährdet sein muss. Wenn die Immobilie als Kapital für das neue Unternehmen verwendet wurde, kann die Zahlung der Miete als Garantie für die Rendite der Investition angesehen werden, was nicht der Anforderung entspricht, dass die investierten Mittel gefährdet sind. Andernfalls kann das neue Gewerbeunternehmen die Immobilie bewirtschaften und die Miete bezahlen. Wenn die Immobilie Eigentum einer juristischen Person ist, die nichts mit dem Investor zu tun hat, kann das neue Gewerbeunternehmen wie jeder andere Vermieter Miete zahlen, vorausgesetzt, dass die Miete nicht den Erfolg der Investition garantiert und somit das EB-5-Investitionsrisiko beseitigt. Ebenso wäre die Risikovoraussetzung nicht erfüllt, wenn die Nutzung der Immobilie ohne Mietzahlung den Erfolg des neuen Unternehmens garantieren würde.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Frage wird sein, ob das gesamte Kapital des Anlegers gefährdet ist oder nicht. Wenn die NCE einen Teil der Gelder des Investors verwenden wird, um Miete an den Investor zu zahlen, dann lautet die Antwort „Nein“. Die gesamte Investition muss sowohl einem Gewinn als auch einem Verlust unterliegen, und kein Teil des Kapitals darf an den Anleger zurückgegeben werden, bevor die Bedingung aufgehoben wird.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteGrundstücks- und Mieteinnahmen/-ausgaben können sich auf die Berechnungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Wirtschaftswissenschaftlern zusammen, um Ihre EB-5- und Geschäftsziele zu überprüfen.
Oliver Huiyue Qiu
EB-5 EinwanderungsanwälteEin EB-5-Investor kann sowohl Eigentümer der NCE als auch des Grundstücks sein, auf dem sich die NCE befindet. Daher ist es für die NCE möglich, Miete an den Immobilieneigentümer zu zahlen, bei dem es sich entweder um den EB-5-Investor als Einzelperson oder häufiger um eine LLC handelt, die speziell für den Zweck gegründet wurde, Miete für diese Immobilie einzuziehen.
John J. Downey
EB-5 EinwanderungsanwälteIch sehe kein Problem mit USCIS, solange es sich um ein Standardgeschäftsverfahren handelt. Möglicherweise möchten Sie sich an einen Buchhalter wenden, um die steuerlichen Auswirkungen zu klären.
Melanie Yang
EB-5 EinwanderungsanwälteDie NCE kann dem Immobilieneigentümer – entweder Ihnen oder dem Investor – Miete zahlen, solange das Geld für den Kauf der Immobilie nicht aus dem 1-Millionen-Dollar- oder 500,000-Dollar-Investmentfonds stammt.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenIn Ihrer Frage fehlen viele Komponenten. Solange das arbeitsplatzschaffende Unternehmen NCE über die erforderliche Kapitalinvestition verfügt, sollte die Zahlung der Miete an ein anderes Unternehmen, dem Ihre Immobilie gehört, kein Problem darstellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, mit Ihren Einzelheiten mit einem Anwalt zu sprechen.
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