Kann ich für ein EB-5-Visum auf die zweijährige Anwesenheitspflicht im Heimatland verzichten? - EB5Investors.com

Kann ich für ein EB-5-Visum auf die zweijährige Anwesenheitspflicht im Heimatland verzichten?

Kann ich als EB5-Investor eine Befreiung von der zweijährigen Anwesenheitspflicht im Heimatland beantragen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Nein, Sie benötigen eine Verzichtserklärung ohne Einwände und/oder eine IGA-Verzichtserklärung. Asyl- oder Härtefallerlass.

Reza Rahbaran

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Das Beantragen eines EB-5-Visums hebt die 2-jährige Aufenthaltspflicht im Heimatland für den J-1-Status nicht automatisch auf. Sie müssen zunächst eine Befreiung einholen und dann Ihren EB-5-Antrag einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Rahbaran & Associates.

Lei Jiang

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Für EB-5-Investoren besteht keine solche Anforderung. Sprechen Sie über ein J-1-Visum?

Mona Schah

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Die Zweijahres-Wohnsitzpflicht im Rahmen eines J-1-Visums erfordert eine Ausnahmegenehmigung, selbst wenn Sie ein genehmigtes I-526-Visum haben. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Vielen Dank.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Wenn Sie einen J-1-Status haben, der der zweijährigen Aufenthaltspflicht im Heimatland unterliegt, müssen Sie zunächst eine Befreiung auf der Grundlage eines oder mehrerer der verfügbaren Befreiungsgründe einholen, bevor Sie einen I-2-Antrag einreichen und Ihren Status nach Genehmigung Ihres EB-526-Investorenantrags in einen bedingten Daueraufenthalt in den USA ändern können. Die Beantragung oder Erlangung einer EB-5-Visumgenehmigung gewährt Ihnen keine automatische Befreiung von der zweijährigen Aufenthaltspflicht im Heimatland, und Sie können Ihren Status ohne eine Befreiungsempfehlung und -genehmigung nicht in einen bedingten Daueraufenthalt in den USA ändern. Sie sollten einen Einwanderungsanwalt konsultieren, der Ihre spezifische Einwanderungssituation überprüft und Sie beim Befreiungsantrag unterstützt. Zögern Sie nicht, unser Büro zu kontaktieren, falls Sie weitere Hilfe benötigen.

Yin Lu

Yin Lu

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Bestimmte Austauschbesucher (J-1) unterliegen einer zweijährigen physischen Anwesenheitspflicht im Heimatland, die erfordert, dass Sie am Ende Ihres Austauschbesucherprogramms für mindestens zwei Jahre in Ihr Heimatland zurückkehren. Dies wird nach US-amerikanischem Recht, Immigration and Nationality Act, Abschnitt 212(e), auch als Auslandswohnsitzerfordernis bezeichnet. Wenn Sie nicht in der Lage sind, in Ihr Heimatland zurückzukehren, um die zweijährige Anforderung zu erfüllen, müssen Sie eine vom Heimatschutzministerium genehmigte Ausnahmegenehmigung einholen, bevor Sie Ihren Status in den USA ändern oder in bestimmten Kategorien ein Visum für Reisen in die USA erhalten Wie oben erwähnt, unterliegen nicht alle Inhaber eines J-1-Visums dieser zweijährigen Anwesenheitspflicht im Heimatland. Bitte wenden Sie sich an einen Einwanderungsanwalt, bevor Sie mit der EB-5-Option fortfahren.

Ed Beshara

Ed Beshara

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Ich gehe davon aus, dass Sie sich in den USA mit einem J1-Status aufhalten und nach Erhalt Ihres J1-Status für zwei Jahre in Ihr Heimatland zurückkehren müssen. Die Beantragung einer bedingten Daueraufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage einer EB-5-Investition ist kein Grund für den Verzicht auf die zweijährige Aufenthaltspflicht.

Daniel P. Hanlon

Daniel P. Hanlon

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Für das EB-5-Programm ist kein zweijähriger Wohnsitz erforderlich.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

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Sie können auf jeden Fall einen Verzicht auf den 212e-Wohnsitz beantragen; Dies ist jedoch eine völlig unabhängige Anwendung, die nichts mit der EB-5-Anwendung zu tun hat. Gerne bespreche ich das weitere Thema mit Ihnen.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Wenn Sie sich im J-1-Status befinden, der eine zweijährige Aufenthaltserfordernis erfordert, müssen Sie zunächst eine J-2-Befreiung beantragen und diese genehmigen lassen, bevor Sie I-1 unter EB-526 einreichen.

Hans Burgos

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Ja, Sie können eine solche Befreiung beantragen.

Igor Serbinin

Igor Serbinin

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Ja, du kannst. Abhängig von Ihrer speziellen J-Klassifizierung gibt es vier Wave-Basis. Am einfachsten ist es, beim Außenministerium oder Konsulat Ihres Landes eine Freilassung zu beantragen. Für Einzelheiten muss ein Einwanderungsanwalt Ihren speziellen Fall prüfen.

Boyd Campbell

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Ja, Sie können sich bewerben.

Elisabeth Krukowa

Elisabeth Krukowa

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Die EB-5-Bewerbung stellt keinen automatischen Verzicht auf die Wohnsitzerfordernis dar, Sie können jedoch einen Verzicht beantragen, wenn Sie die Kriterien für einen solchen Verzicht erfüllen.

Laura A. Edgerton

Laura A. Edgerton

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Ja, aber die Befreiung von der zweijährigen Aufenthaltserfordernis basiert auf anderen Kriterien und ist in der Regel nicht von der Art des Visums abhängig, das Sie beantragen.

Roberto Ortiz

Roberto Ortiz

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Um die zweijährige Aufenthaltspflicht im Ausland aufgrund Ihres J-1-Visums aufzuheben, müssen Sie zunächst beim Außenministerium und dann beim USCIS eine Befreiung beantragen. Sobald Sie die Genehmigung für die Befreiung erhalten haben, können Sie das EB-5-Visum beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Vielen Dank.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Die zweijährige Aufenthaltspflicht im Heimatland basiert auf einer medizinischen Ausbildung, der Fähigkeitenliste für Austauschbesucher oder auf US- oder ausländischen Regierungsmitteln für das Programm, an dem Sie teilgenommen haben. Ein EB-5-Investor zu sein, qualifiziert Sie nicht automatisch für eine Befreiung von der zweijährigen Aufenthaltspflicht im Heimatland. Es gibt nur vier Möglichkeiten, die mir bekannt sind, um eine solche Befreiung zu erhalten: mögliche Verfolgung im Heimatland, interessierte US-Regierungsbehörde/medizinisch ungerechtfertigtes Gebiet/Befreiung nach Conrad-Art, eine Befreiung, wenn keine Einwände der Regierung Ihres Heimatlandes vorliegen und eine positive Empfehlung des US-Außenministeriums vorliegt oder eine Befreiung aufgrund extremer Härte für einen US-amerikanischen Verwandten (USC/LPR-Ehepartner oder Kind). Sie können sicherlich eine oder mehrere dieser Befreiungen beantragen, wenn Sie ein EB-5-Investor sind. Sie müssen die Kriterien für die Befreiung erfüllen, damit sie gewährt wird.

Karen Weinstock

Karen Weinstock

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Nein, Sie benötigen einen anderen Weg als EB-1, um sich für die J-5-Befreiung zu qualifizieren. Sie sollten mit einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten sprechen.

Susan Pilcher

Susan Pilcher

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Der J-1-Befreiungsprozess unterscheidet sich vom EB-5-Prozess, und EB-5 hat keinerlei Einfluss auf die Berechtigung zur J-1-Befreiung.

Stephen Berman

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Wenn Sie 212(e) für ein J-Visum meinen, müssten Sie eine Ausnahmegenehmigung einholen, um das Visum zu erhalten.

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