Was ist der Unterschied zwischen den L-1- und EB-5-Programmen? - EB5Investors.com

Was ist der Unterschied zwischen den Programmen L-1 und EB-5?

Ich bin Geschäftspartner eines Familienunternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und möchte eine Niederlassung desselben Unternehmens in den USA eröffnen. Welches Programm wäre für diese Art von Vorhaben besser geeignet: das L-1- oder das EB-5-Programm? Mein Endziel wäre es, die US-Staatsbürgerschaft zu erlangen und gleichzeitig diese neue Niederlassung zu eröffnen und zu betreiben.

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Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Der Hauptunterschied besteht darin, dass das L-1 eine Nichteinwanderungsvisumkategorie ist, während das EB-5 eine arbeitsplatzbezogene Einwanderungskategorie ist. Das L-1A ist für Manager oder Führungskräfte, die von einem Unternehmen im Ausland zu einem US-Unternehmen mit einer qualifizierenden Beziehung (Muttergesellschaft, Zweigstelle, Tochtergesellschaft, verbundenes Unternehmen) versetzt werden. Die Einwanderungskategorie EB-5 ist für ausländische Unternehmer, die qualifizierende US-Investitionen tätigen, die Arbeitsplätze in den Vereinigten Staaten schaffen. Das L-1A berechtigt Sie nicht zur US-Staatsbürgerschaft, aber eine andere Einwanderungskategorie namens EB-1C könnte dies tun, wenn das Unternehmen alle Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Endziel darin besteht, US-Staatsbürger zu werden, müssen Sie zunächst eine ständige Aufenthaltserlaubnis erhalten und die Voraussetzung eines fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalts, die Anforderung der physischen Anwesenheit und andere Anforderungen für die Einbürgerung erfüllen. Um die richtige Entscheidung für Ihre spezifische Situation zu treffen, sollten Sie mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt sprechen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Allgemein ausgedrückt ist das L-1-Visum ein Nichteinwanderungsvisum, das Ihrem im Ausland ansässigen Unternehmen die Eröffnung einer neuen Niederlassung in den USA und die Versetzung eines leitenden Angestellten oder Managers eines multinationalen Unternehmens (Inhaber eines L-1A-Visums) in sein Büro in den USA ermöglicht. Ein L-1A-Visum führt letztendlich zu einer unbefristeten Green Card in den USA. Zuerst muss jedoch ein I-140-Antrag genehmigt werden. Wird der I-140-Antrag genehmigt, sind Sie berechtigt, eine unbefristete Green Card in den USA zu beantragen (wenn Sie sich zum Zeitpunkt der I-1-Genehmigung physisch in den USA aufhalten und einen L-140A-Status haben) oder ein Konsularverfahren durchzuführen und ein Einwanderungsvisum zu erhalten, um als Green-Card-Inhaber zugelassen zu werden (wenn Sie sich im Ausland befinden). 4 Jahre und 9 Monate nach der ersten Erteilung Ihrer Green Card können Sie dann die US-Staatsbürgerschaft beantragen, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind. Das EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum, das direkt zu einer bedingten (2-jährigen) Green Card in den USA führt. Anschließend müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf Ihrer 2-jährigen Green Card die Aufhebung der Bedingungen beantragen, um eine dauerhafte Green Card in den USA zu erhalten. Sie können dann auf die gleiche Weise wie oben beschrieben die US-Staatsbürgerschaft beantragen. Ihre EB-5-Investition muss aus einer rechtmäßigen Geldquelle stammen. Ein zugrunde liegendes EB-5-Unternehmen (neues Handelsunternehmen) muss außerdem direkt mindestens 10 Vollzeitstellen (mindestens 35 Stunden/Woche) für qualifizierte Mitarbeiter in den USA schaffen. Die Anforderungen sind für jede Art von Visum unterschiedlich und Sie sollten einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren, um Ihre spezifische Situation ausführlicher zu besprechen und herauszufinden, welche Art von Visum für Sie am besten geeignet sein könnte.

Barbara Suri

Barbara Suri

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Das L-1-Visum wird an unternehmensintern versetzte Arbeitnehmer ausgestellt. Es erleichtert die vorübergehende Versetzung eines ausländischen Arbeitnehmers in der Kategorie „Führungskräfte, Manager oder Fachkräfte“ in die USA, um dort seine Beschäftigung in einem Büro desselben Arbeitgebers, aber in einem verbundenen Unternehmen, einer Niederlassung, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft fortzusetzen. Das EB-5-Programm für Immigrant-Investoren wurde 1990 vom Kongress ins Leben gerufen, um die US-Wirtschaft durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und Kapitalinvestitionen ausländischer Investoren anzukurbeln.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Das hängt von Ihrem Zeithorizont ab. Wenn Sie bald in den USA sein und Ihr Unternehmen gründen möchten, ist das L-1 eine gute Option, da dies innerhalb weniger Monate geschehen kann. Um die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen, benötigen Sie eine Green Card für 5 Jahre. Sie können auch sofort einen Green Card-Antrag in der Kategorie EB-5 stellen, wenn das US-Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Es wird wahrscheinlich etwa 2 Jahre dauern, bis Sie eine bedingte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Alternativ können Sie nach einem Betriebsjahr für das US-Unternehmen, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, eine Green Card in der Kategorie EB-1C beantragen. Das dauert derzeit etwa 1 bis 1.5 Jahre, aber diese Green Card ist „bedingungslos“, was ein zusätzlicher Vorteil ist. Sie können auch beides tun. Hier müssen strategische Entscheidungen getroffen werden, und es ist ratsam, einen kompetenten Berater zu fragen, wie Sie vorgehen sollen.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Das L-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das Sie erhalten können, wenn Sie eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen Ihres in den VAE ansässigen Unternehmens gründen. Dieser Weg gewährt nicht direkt eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Green Card), ohne einen anderen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis zu verfolgen, wie etwa EB-1C oder sogar EB-5. EB-5 ist eine Einwanderungsvisumkategorie, für die Sie eine bedingte Green Card für eine Investition von mindestens 500,000 USD erhalten, wenn sich das Unternehmen in einem TEA befindet, andernfalls 1 Million USD. Je nachdem, wie hoch Ihre Investition zur Gründung der US-Tochtergesellschaft sein mag, möchten Sie das Unternehmen möglicherweise so strukturieren, dass es nach Erhalt des L-5 zu einer EB-1-Investition werden könnte. Sie sollten mit einem Unternehmensanwalt zusammenarbeiten, der weiß, wie man das EB-5-Geschäft strukturiert, sowie mit einem Einwanderungsanwalt mit erheblicher EB-5-Erfahrung, um Ihr Ziel in einem zweistufigen Prozess zu erreichen.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

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Wenn Sie die Voraussetzungen für ein L-1-Visum erfüllen, kann dies viel schneller und kostengünstiger zu einer Green Card und schließlich zur Staatsbürgerschaft führen als die Kategorie EB-5. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie jedoch ein ganzes Jahr lang (in den letzten drei Jahren) ein bedeutendes Geschäft außerhalb der USA betrieben haben und dort als leitender Angestellter oder Manager tätig gewesen sein. Es ist schwierig, L-3-Fälle genehmigt zu bekommen, wenn das ausländische Unternehmen weniger als 1–7 Mitarbeiter hat. In dem US-Unternehmen muss er ebenfalls leitender Angestellter und/oder Manager sein und das US-Unternehmen sollte damit rechnen, am Ende des ersten Geschäftsjahres mindestens 10–6 Mitarbeiter zu haben. Wenn das US-Unternehmen ein volles Geschäftsjahr abgeschlossen hat, kann es dem leitenden Angestellten/Manager eine Green Card sponsern. Das erste L-10-Visum wird normalerweise für ein Jahr genehmigt und kann auf bis zu 1 Jahre verlängert werden (oder bis die Green Card erteilt wird). Es dauert nur wenige Monate, bis eine Entscheidung in einem L-1-Fall vorliegt. Das EB-7-Visum ist ideal, wenn die Person 1 $ irgendwo in den USA investiert (oder 5 $ in einer ländlichen Gegend oder einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit) und 1,000,000 US-Mitarbeiter einstellen wird. Derzeit benötigt USCIS fast 500,000 Monate, um über EB-10-Fälle zu entscheiden.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Es gibt mehrere Unterschiede. Das L-1 ist ein Nichteinwandererstatus für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer und das EB-5 ist ein Programm, das zu einer Green Card führt. Das L-1A kann nach einem Jahr zu einer Green Card führen. Wenn also beide Unternehmen solide sind, ist dies ein einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und anschließend zur US-Staatsbürgerschaft. Außerdem gibt es keine vorläufige Green Card für zwei Jahre wie beim EB-2-Programm. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um die Einzelheiten Ihres Falls zu besprechen.

Charles Foster

Charles Foster

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Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem L-1- und dem EB-5-Programm. Das L-1-Programm ist ein Nichteinwanderungsprogramm, das einem das Recht gibt, vorübergehend als unternehmensinterner Transferee in den USA zu arbeiten. Es kann letztendlich zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis führen. Wenn Sie eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in den Vereinigten Staaten eröffnen und von einer leitenden oder leitenden Position in Ihrem Unternehmen in den VAE in eine leitende oder leitende Position in den Vereinigten Staaten wechseln können, könnten Sie sich zunächst für ein einjähriges Visum für unternehmensinterne Transferees (New Office L-1) qualifizieren. Nach einem Jahr könnten Sie dieses um weitere zwei Jahre verlängern und diese zwei Jahre dann immer wieder auf insgesamt sechs Jahre verlängern, was Ihnen sieben Jahre L-1-Nichteinwanderungsstatus ermöglicht. Nach dem ersten Jahr könnten Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, da Sie von einer leitenden oder leitenden Position in eine leitende oder leitende Position versetzt wurden. Der Vorteil der Verwendung des L-1 besteht darin, dass Sie keine Mindestinvestition von 2 USD oder mehr tätigen oder 2 US-Arbeitnehmer beschäftigen müssen. Der Nachteil ist, dass es für neue Niederlassungen sehr schwierig sein kann, diese Anträge heute genehmigt zu bekommen. Um die Definition eines Managers oder leitenden Angestellten in einem Unternehmen in den VAE zu erfüllen, müssen Sie normalerweise eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitern haben, um nachzuweisen, dass Sie mindestens ein Jahr lang eine leitende oder leitende Position innehatten, und Sie benötigen für dieselben Zwecke eine ähnlich hohe Anzahl von Mitarbeitern in den USA. Das eigentliche Problem bei diesem Weg ist, dass viele Ausländer, die ihre rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erwerben möchten, in Wirklichkeit kein US-Unternehmen gründen müssen oder wollen, oder, selbst wenn sie es tun, es sich möglicherweise um ein kleines Unternehmen handelt und es niemals rechtfertigen könnte, das Unternehmen auf eine solche Größe zu entwickeln, dass Sie durch Ihr eigenes Unternehmen als Manager oder leitender Angestellter gemäß der EB-6-Klassifizierung für multinationale Manager gelten könnten, um sich für die rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu qualifizieren. Der Vorteil des EB-7-Programms ist seine Einfachheit und Vorhersehbarkeit. Wenn Sie ein EB-1 Regional Center-Programm nutzen, können Sie im Wesentlichen in ein Projekt investieren, für das Sie nicht nur bereits ein genehmigtes Muster und einen oder mehrere genehmigte Anträge haben, sondern Sie müssen auch nicht für das Tagesgeschäft verantwortlich sein. Tatsächlich haben Sie keine Managementverantwortung und müssen praktisch nur über die finanziellen Mittel verfügen, um 1 US-Dollar für etwa 1 Jahre zu leihen. Ihre Erfolgschancen sind extrem hoch und das Risiko sehr gering. Auch hier müssen Sie nicht für die Eröffnung eines US-Unternehmens und die Aufrechterhaltung dieses Unternehmens über einen längeren Zeitraum verantwortlich sein.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Mit L-1 haben Sie vorübergehend die Möglichkeit, in den USA zu leben und zu arbeiten und können schließlich über das L-1-Unternehmen eine rechtmäßige Daueraufenthaltsgenehmigung als vorrangiger Arbeitnehmer beantragen. Wenn L-1 für Sie eine praktikable Option ist und Sie sofort in den USA sein müssen, um dort zu arbeiten/das Unternehmen/die Niederlassung zu führen, dann ist L-1 möglicherweise die beste Option (da E-2/Investorenvisum für Staatsangehörige der VAE keine Option ist).

Debbie Klis

Debbie Klis

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Das ist eine gute Frage. Wie Sie wissen, handelt es sich bei beiden um Visaprogramme. Für das L-1-Visum müssen Sie lediglich Führungskraft, Manager oder Fachangestellter in einem multinationalen Unternehmen sein, um qualifiziert zu sein. Das L-1-Visum beschränkt den Aufenthalt eines Investors in den USA auf sieben Jahre, aber nach Ablauf der sieben Jahre kann der Investor ein weiteres US-Visum beantragen. Wenn also ein multinationaler Arbeitgeber derzeit kein Büro oder keine Niederlassung in den USA hat, kann ein L-1-Inhaber geschickt werden, um ein neues zu gründen. Um den Status beizubehalten, darf er oder sie nur für den Sponsor-Arbeitgeber arbeiten. Im Gegensatz dazu ermöglicht ein EB-5-Visum Investoren, durch Investitionen eine rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA zu erhalten. Die Arbeitsplatzschaffungsanforderung für EB-5 ist einfacher, wenn die Investition mit einem vom USCIS bezeichneten regionalen Zentrum verbunden ist, wo die Arbeitsplatzschaffung indirekte Arbeitsplätze umfassen kann, die anhand einer angemessenen wirtschaftlichen Methodik berechnet werden. Der Vorteil eines EB-5-Visums besteht darin, dass das Programm nach fünf Jahren Aufenthalt zu einer dauerhaften Green Card und schließlich zur Staatsbürgerschaft führt. Das EB-5-Programm ermöglicht Investitionen in andere Unternehmen und Beschäftigung, während man sich hier in den USA befindet, und es gibt mehr Flexibilität. Während das L-1-Visum also eher auf Ihr Szenario zugeschnitten und einfacher ist, unterliegt das EB-5-Programm weniger Einschränkungen. Andererseits kann die Bearbeitung des EB-5-Visums länger dauern als die des L01-Visums. Es klingt, als müssten Sie einige Vor- und Nachteile abwägen.

Ian E. Scott

Ian E. Scott

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L-1 ist ein Visum und EB-5 ist eine Green Card. Mit einer Green Card können Sie in 5 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. L-1 könnte zu einer Green Card unter EB-1 führen, wenn das Unternehmen über mehrere Jahre hinweg erheblich expandiert. Es wird einige Jahre dauern, bis man EB-5 bekommt, also sollten Sie vielleicht mit L-1 beginnen und sich dann die Green Card-Optionen ansehen.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Sie sollten alle Optionen prüfen. Die L-1-Unternehmensübertragung funktioniert, wenn Sie als leitender Angestellter oder Geschäftsführer eines Unternehmens mit mindestens 20 Mitarbeitern in die USA versetzt werden. Wenn nicht, sollten Sie sich das EB-5-Programm für Einwandererinvestoren und andere Optionen ansehen. EB-5 ist mittlerweile ziemlich gut, da man sich mit einer Investition von 500,000 USD immer noch für das Programm qualifizieren kann.

Sarah A. Schroeder

Sarah A. Schroeder

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Das L-1 ist ein Nichteinwanderungsvisum, das Personen, die mindestens ein Jahr der letzten drei Jahre in einer leitenden, geschäftsführenden oder spezialisierten Position gearbeitet haben, erlaubt, in die Vereinigten Staaten zu kommen, um dort ein neues Büro zu eröffnen, das ein Partner-, Zweig-, Mutter- oder Tochterunternehmen des Auslandsbüros ist, und eine ähnliche Position innerhalb des US-Unternehmens einzunehmen. Das L-1-Visum ist ein Nichteinwanderungs-Arbeitsvisum (keine Green Card), das maximal 3-1 Jahre gültig ist, je nachdem, ob der Visuminhaber ein L-5B-Visum für spezialisierte Kenntnisse (7 Jahre) oder ein L-1A-Visum für geschäftsführende/leitende Positionen (5 Jahre) besitzt. Es gibt eine Green Card als Gegenstück zum L-1A-Visum, die EB-7 (oder EB-1C) genannt wird und eine gute Green Card-Option sein kann, aber sie funktioniert normalerweise nur bei sehr starken L-13A-Fällen und nur, wenn das US-Unternehmen mindestens ein Jahr lang tätig war und ausreichende Einnahmen vorweisen kann, um sich zu qualifizieren.

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