Wie können Stiefkinder in eine I-526-Petition einbezogen werden? - EB5Investors.com

Wie können Stiefkinder in eine I-526-Petition einbezogen werden?

Ich möchte mich für EB-5 bewerben. Wie kann ich meine Stieftochter aus einer früheren Ehe (ihr Mann ist vor langer Zeit gestorben) in meine Petition einbeziehen? Welche Dokumente muss ich einreichen, um nachzuweisen, dass sie meine Stieftochter ist?

Antworten

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihre Stieftochter in Ihr I-526 aufnehmen, wenn sie unter 21 Jahren unverheiratet ist und Sie ihre Mutter geheiratet haben, bevor Ihre Stieftochter 18 Jahre alt wurde. Zu den Unterlagen gehören eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde.

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihre Stieftochter in Ihren EB-5-Antrag einbeziehen, solange sie unverheiratet und jünger als 21 Jahre ist. Darüber hinaus muss die Ehe geschlossen worden sein, bevor Ihre Stieftochter 18 Jahre alt wird. Ihr Ehepartner muss alle Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er das Sorgerecht für seine Tochter hat.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihre Stieftochter in Ihren Einwanderungsvisumantrag aufnehmen, sofern Sie deren Mutter geheiratet haben, bevor die Stieftochter 18 Jahre alt wird.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihr Stiefkind oder Ihre Stieftochter einbeziehen, wenn die Ehe mit der Mutter vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Stiefkindes geschlossen wurde. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und Scheidungsurkunden.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Stiefkinder können wie Kinder unterhaltsberechtigt sein (sofern sie zum Zeitpunkt der Einreichung des I-21 unter 526 Jahre alt sind). Es wären Geburts- und Heiratsurkunden erforderlich.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nach allgemeiner Rechtslage im Einwanderungsrecht gilt ein Stiefkind tatsächlich als Kind des Antragstellers. Somit ist diese Stieftochter Ihr Kind und sie sollte in Ihrer I-526-Petition enthalten sein. Zu Ihren dokumentarischen Beweisen sollten unter anderem ihre Geburtsurkunde und der Nachweis Ihrer Ehe gehören. Stellen Sie sicher, dass Sie mit einem EB-5-Anwalt zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag ordnungsgemäß dokumentiert wird.

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