Soll ich meine neue EAD oder CPT für ein College-Praktikum verwenden? - EB5Investors.com

Soll ich meine neue EAD oder CPT für ein College-Praktikum verwenden?

Ich habe ein F-1-Visum und habe vor Kurzem EB-5 beantragt. Ich bin in den Vereinigten Staaten. Ich habe meine EAD und meine AP erhalten. Ich habe mein I-526 noch nicht erhalten. Ich konnte für mein drittes Studienjahr ein 12-wöchiges Praktikum im Sommer in den USA bekommen. Ursprünglich wollte ich mein CPT vom College nutzen, um während des Praktikums zu arbeiten. Aber jetzt, da ich eine 5 Jahre gültige EAD erhalten habe, kann ich meine EAD für das Praktikum nutzen? Oder darf ich das CPT immer noch nutzen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie sollten Ihre EAD-Karte verwenden, es macht keinen Sinn, eine CPT-Karte zu beantragen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn EAD über ein I-485 erfolgt, verwenden Sie dieses.

Tony W. Wong

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie dürfen das CPA weiterhin verwenden. Wenn Sie Ihr CPT für das Praktikum behalten können, ist das besser, da Sie Ihren F-1-Status behalten, während Ihr I-485 aussteht. Wenn Sie jedoch das EAD unter Ihrem I-485 verwenden, bedeutet dies, dass Ihr Status in eine Statusanpassung (AOS) geändert wird. Falls Ihr I-526 oder I-485 abgelehnt wird, können Sie in den USA nicht zu Ihrem F-1-Status zurückkehren. Das bedeutet, dass Sie Ihren Status verlieren und die USA verlassen müssen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ich würde Ihnen empfehlen, Ihr CPT zu nutzen, bevor Sie Ihre I-526-Genehmigung erhalten, damit Sie Ihren Nichteinwandererstatus behalten können.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.