Soll ich meinem ehemaligen EB-1,000-Anwalt 5 $ zahlen, damit er meine digitalen Dateien freigibt? - EB5Investors.com

Soll ich meinem ehemaligen EB-1,000-Anwalt 5 $ zahlen, damit er meine digitalen Dateien freigibt?

Ich bin ein EB-5-Investor und habe für meinen I-526-Antrag zunächst mit einem Einwanderungsanwalt zusammengearbeitet. Ich habe ihm ein Honorar von 23,000 Dollar gezahlt. Nachdem ich eine RFE erhalten hatte, verlangten sie für die Beantwortung eine separate Gebühr, die deutlich höher war als das, was ich sonst so gesehen hatte. Das war mir unangenehm, deshalb habe ich beschlossen, einen neuen Anwalt zu beauftragen, der transparenter und vernünftiger ist.

Und nun zum Problem: Der erste Anwalt verlangt eine Gebühr von 1,000 Dollar, nur um die digitalen Kopien meiner I-526- und I-485-Antragsunterlagen freizugeben. Das erscheint mir übertrieben, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich ihm bereits eine hohe Summe gezahlt habe.

Ist das üblich? Bin ich verpflichtet, meine Akten selbst zu bezahlen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies hängt davon ab, was Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben und welche Anwaltsregeln in dem Bundesstaat gelten, in dem Sie und er praktizieren.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das ist nicht Standard, und Sie haben Anspruch auf eine Kopie Ihrer Akten. Sie können sich bei Ihrer Anwaltskammer melden. Diese könnte argumentieren, dass die 1000 Dollar für zusätzliche Arbeit bestimmt seien, was etwas anderes ist.

Rani Emandi

Rani Emandi

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies ist keine gängige Praxis. Wenn Sie die erforderliche Gebühr bereits bezahlt haben, sollten Ihnen keine Kosten entstehen. Teilen Sie dem Anwalt dies mit und erklären Sie, dass Sie die Akten nach Zahlung der Gebühr freigeben müssen oder sich an die Anwaltskammer wenden werden.

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