Sollte ich für alle EB-5-Anträge denselben Anwalt haben? - EB5Investors.com

Sollte ich für alle EB-5-Anträge denselben Anwalt haben?

Ich suche einen Anwalt für den I-829-Antrag. Sollte ich mit einem Anwalt fortfahren, der zuvor bei der Einreichung meines I-526 geholfen hat? Da der Anwalt meinen Fall besser versteht und bereits über alle meine Unterlagen aus dem I-526-Antrag verfügt. Allerdings war ich mit der Leistung des vorherigen Anwalts nicht ganz zufrieden.

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Sie sind nicht verpflichtet, denselben Anwalt zu beauftragen.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

RC-Ersteller
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Dies ist zwar einfacher, da der Anwalt über Ihre Akte verfügt und Ihren Fall kennt, Sie sind jedoch sicherlich nicht dazu verpflichtet.

Lei Jiang

Lei Jiang

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Ihr neuer Anwalt wird mit Ihrem I-829-Antrag keine großen Probleme haben. Sie müssen nicht denselben Anwalt beauftragen, wenn Sie mit der bisherigen Leistung nicht zufrieden sind.

Julia Roussinova

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Im Allgemeinen ist es eine gute Idee, mit demselben Anwalt fortzufahren, der Ihre I-526-Petition vorbereitet hat, da er oder sie Ihren Fall am besten kennt und es für Sie kostengünstiger ist, mit demselben Rechtsbeistand fortzufahren. Wenn er oder sie jedoch Ihre Erwartungen nicht erfüllt hat, sollten Sie erwägen, die juristischen Dienste eines anderen Anwalts in Anspruch zu nehmen, da die I-829-Petition komplex ist. Es wäre praktisch, wenn Sie Ihrem neuen Anwalt eine vollständige Kopie Ihrer I-526-Petition vorlegen würden. Bitte zögern Sie nicht, unser Büro zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen.

Ed Beshara

Ed Beshara

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Sie können einen anderen Anwalt beauftragen, der Sie bei der Einreichung des I-829 unterstützt und vertritt. Tatsächlich hat unsere Anwaltskanzlei viele Investoren bei der Vorbereitung und Einreichung der I-829-Petitionen vertreten.

Rachel Lew

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Nein, es ist nicht erforderlich, dass Sie denselben Anwalt beauftragen, der die I-526-Einreichung vorbereitet hat. Möglicherweise zahlen Sie jedoch etwas mehr Anwaltskosten für die I-829-Petition, nur weil der neue Anwalt mehr Zeit aufwenden muss, um sich mit Ihrem Fall vertraut zu machen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Wie bei allem, wofür Sie bezahlen, sollten Sie mit der Qualität zufrieden sein. Wenn Sie mit den Leistungen des Anwalts, der Sie bei der ersten Bearbeitung unterstützt hat, nicht zufrieden waren, besteht kein Grund, sich erneut an diesen Anwalt zu wenden. Solange Sie über Kopien der ursprünglich eingereichten Unterlagen verfügen, sollte Ihr neuer Anwalt problemlos mit der Einreichung des I-829 fortfahren können.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

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Normalerweise reichen Sie die Klage beim gleichen Anwalt ein, aber wenn Sie nicht zufrieden sind, sollten Sie wechseln. Dies ist eine äußerst wichtige Anwendung. Wenn Sie sprechen möchten, rufen Sie mich gerne an.

Robert West

Robert West

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Sie sollten einen beliebigen Anwalt beauftragen. Wenn der vorherige Anwalt keine gute Arbeit geleistet hat, dann machen Sie weiter.

Boyd Campbell

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Es könnte etwas kostspielig sein, den Anwalt auf der I-829-Stufe zu wechseln, aber wenn Sie mit der Arbeit Ihres Anwalts auf der I-526-Stufe nicht zufrieden waren, sollten Sie vielleicht ernsthaft über den Wechsel nachdenken.

Margo Chernysheva

Margo Chernysheva

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Es ist immer von Vorteil, mit demselben Anwalt fortzufahren, da dieser über Kenntnisse in Ihrem Fall verfügt, aber es ist kein Muss. Sie können auch einen anderen Anwalt beauftragen.

David Tseng

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Es ist von Vorteil, wenn Sie denselben Anwalt, der Sie bei Ihrem I-526-Visumantrag unterstützt hat, auch bei Ihrem I-829-Antrag unterstützen. Er oder sie kennt Ihre Beteiligung an dem betreffenden Wirtschaftsunternehmen, Ihr qualifizierendes Verhältnis zum Wirtschaftsunternehmen und die hierfür vorgelegten Nachweise. Dies alles ist wichtig für die effiziente und ordnungsgemäße Vorbereitung Ihrer I-829-Bewerbung. Abhängig davon, wie unzufrieden Sie mit Ihrem bisherigen Anwalt sind, kann es sich jedoch lohnen, einen Wechsel vorzunehmen, insbesondere wenn es bei Ihnen um seine Kompetenz oder Ehrlichkeit geht. Obwohl die Beauftragung desselben Anwalts für beide Anträge gewisse Effizienzvorteile mit sich bringt, sollte ein kompetenter und sorgfältiger Anwalt in der Lage sein, Ihren vorherigen Antrag zu prüfen und Ihr I-829 effektiv auszufüllen.

Yin Lu

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Ja, Sie können für Ihre I-829 einen anderen Anwalt wählen. Sie können Ihren I-526-Anwalt bitten, Ihnen eine Kopie der I-526-Einreichung auszuhändigen, um Ihren I-829-Anwalt zu unterstützen.

Denyse Sabagh

Denyse Sabagh

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Sie können einen anderen Anwalt beauftragen. Sie sollten eine vollständige Kopie Ihres I-526-Antrags haben. Sie haben die Wahl und sollten mit Ihrem Anwalt zufrieden sein.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Die Einreichung der I-829 bringt ganz eigene Herausforderungen mit sich, die sich von denen der I-526-Petition unterscheiden. Wenn Sie beim ursprünglichen Anwalt bleiben, erhalten Sie zwar Kontinuität, doch die Beauftragung eines erfahrenen und qualifizierten EB-5-Anwalts wie der Anwälte unserer Anwaltskanzlei kann Ihnen dabei helfen, ein genehmigungsfähiges Paket bei USCIS vorzubereiten und einzureichen. Ein neuer Anwalt würde mit dem Regionalzentrum korrespondieren, um alle für die Einreichung erforderlichen Unterlagen einzuholen und die Formulare und andere unterstützende Unterlagen vorzubereiten.

Alexander Troyb

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In einer perfekten Welt würden Sie während des gesamten Prozesses beim selben Anwalt bleiben. Wie Sie bereits betont haben, verfügt dieser Anwalt bereits über Informationen zu Ihrer Petition. Dennoch halte ich es für entscheidend, dass Sie einen Anwalt haben, dem Sie vertrauen können und der Sie durch den Prozess begleitet. Am Ende des Tages müssen Sie sich Ihre Krankengeschichte ansehen und entscheiden, ob Sie mit Ihrem Anwalt weitermachen möchten. Möglicherweise möchten Sie mit dem Anwalt sprechen, um einige Ihrer Bedenken auszuräumen.

Lynne Feldman

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Es gibt keinen Grund, denselben Anwalt zu beauftragen, insbesondere wenn Sie mit der Dienstleistung für Sie nicht zufrieden waren, es sei denn, Sie haben einen Mietvertrag mit I-829 unterzeichnet.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Das liegt ganz bei Ihnen. Zwischen jedem Mandanten und seinem Anwalt sollte eine gute Arbeitsbeziehung bestehen. Wenn Sie als Mandant Ihrem bisherigen Anwalt kein Vertrauen entgegenbringen, sagt das viel. Es kann schwierig sein, wenn Sie mit demselben Anwalt fortfahren. Die Tatsache, dass der vorherige Anwalt Ihren Fall gut versteht, ist von Vorteil, aber es gibt auch andere sehr gute EB-5-Einwanderungsanwälte, mich eingeschlossen, die Ihre Akte prüfen und mit Ihnen zusammenarbeiten können, damit Sie vollkommen zufrieden und nicht zweitrangig sind - Vermutungen darüber, ob Ihr Anwalt Ihr Wohl im Sinn hat oder nicht. Es ist eine schwierige Entscheidung, aber wenn ich es wäre, würde ich einen Anwalt wollen, dem ich voll und ganz vertrauen kann.

Anthony Korda

Anthony Korda

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Obwohl es offensichtliche Vorteile hat, für beide Petitionen denselben Anwalt zu beauftragen, ist es möglicherweise sinnvoller, einen anderen zu wählen, wenn Sie mit der angebotenen Dienstleistung nicht zufrieden waren. Während sich die Petition I-526 auf Projektdokumentation, biografisches Material und Material zur Finanzierungsquelle konzentriert, konzentriert sich die Petition I-829 auf Projektausgaben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Einhaltung des ursprünglichen Geschäftsplans. Unabhängig davon, wen Sie als Vertreter wählen, stellen Sie sicher, dass der Anwalt über EB-5-Erfahrung verfügt und, wenn möglich, mit dem betreffenden Projekt vertraut ist.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

RC-Ersteller
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Sie müssen nicht denselben Anwalt beauftragen. Meine Empfehlung ist jedoch, dass Sie mit der Anwältin sprechen, ihr die Probleme schildern und um Zusage für einen besseren Service bitten. Wenn Sie das nicht können, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Karen Weinstock

Karen Weinstock

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Sie müssen nicht denselben Anwalt für das I-829 haben und können für diesen Schritt den Anwalt wechseln, wenn Sie mit dem Service nicht zufrieden sind.

Stephen Berman

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Es macht keinen großen Unterschied.

Rohit Kapuria

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Sie sind sicherlich nicht darauf beschränkt, für den I-829-Antrag denselben Anwalt zu beauftragen. Die einzige logistische Einschränkung besteht darin, sicherzustellen, dass der neue Anwalt Zugriff auf alle ursprünglich eingereichten Unterlagen hat, die im I-526-Antrag verwendet wurden. Dies stellt im Allgemeinen kein Problem dar und Ihr aktueller Anwalt sollte problemlos in der Lage sein, diese Dokumente mit dem neuen Anwalt zu teilen. Nachdem Ihr neuer Anwalt ein paar Tage gebraucht hat, um sich auf den neuesten Stand zu bringen und alle notwendigen Beweise zur Unterstützung Ihres I-829-Antrags zusammengetragen hat (dieser Teil kann je nach Komplexität des Falles mehr als ein paar Tage dauern), dann sollten Sie das auch tun gut zu archivieren.

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